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Stand: 01/2015
Erklärung
zum Antrag auf Gewährung
einer Agrar De-minimis-Beihilfe
nach Verordnung (EU) Nr. 1408/2013
Name, Vorrname, Firma*
Straße, Hausnummer*
PLZ / Ort:*
Projektbezeichnung
Ggf. Fördervorhaben
Aktenzeichen (sofern bekannt)
  Antragstellendes bzw. teilnehmendes Unternehmen
Voraussichtliche Höhe der De-minimis-Beihilfe
(lt. Mitteilung der bewilligenden Stelle / lt. Förderantrag):
EUR.
Hinweise :

De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (VO (EU) Nr. 1408/2013) sind staatliche Zahlungen an ein Unternehmen im Sinne eines ?einzigen Unternehmens", die 15.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist. Für diese Zahlungen gilt die Erleichterung, dass sie nicht bei der Europäischen Kommission vorab zur Genehmigung angemeldet werden müssen. Gemäß der genannten Verordnung sind die Bewilligungsbehörden verpflichtet, vom begünstigten Unternehmen eine vollständige Übersicht über die in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr erhaltenen und beantragten De-minimis-Beihilfen zu verlangen und die Kumulierbarkeit mit anderen staatlichen Beihilfen zu überprüfen. Ein Steuerjahr entspricht entweder dem Kalenderjahr oder dem nach § 7 Abs. 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) maßgebenden Wirtschaftsjahr des Unternehmens.

Für die Zwecke der o.g. De-minimis-Verordnung sind Unternehmen als ?ein einziges Unternehmen" anzusehen, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen:

· Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens,

· ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen,

· ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben,

· ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus.

Amtsblatt der EU Nr. L 352 S. 9 vom 24. Dezember 2013

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Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als ein ?einziges Unternehmen" betrachtet. Im Fall von Unternehmen, die allein durch eine natürliche Person verbunden sind, geht die Europäische Kommission davon aus, dass diese Unternehmen nicht miteinander verbunden und damit auch kein ?einziges Unternehmen" im Sinne Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 sind.

Im Fall einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen Kalenderjahren gewährt wurden, angegeben werden. Im Zuge von Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist dies nicht möglich, muss eine anteilige Aufteilung auf der Grundlage des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung erfolgen.

Datum des
Zuwendungs-
bescheides/-
vertrages
Bewilligende Stelle
(Beihilfengeber)
Aktenzeichen
bitte angeben
De-minimis-Beihilfen
Allg.
Agrar
Fisch
DAWI
Form der Beihilfe
(z.B. Zuschuss,
Darlehen,
Bürgschaft)
Förder-
summe
in EUR
Subven-
tionswert
in EUR
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1. Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr, das für mich bzw. das antragstellende Unternehmen für die Erhebung von Steuern maßgebend ist,

bis
2. Kumulierung der De-minimis-Beihilfe mit anderen De-minimis-Beihilfen

Ich erkläre, dass mir im laufenden Steuerjahr und in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über die beantragte De-minimis-Beihilfe hinaus

keine weiteren De-minimis-Beihilfen gewährt

die nachstehend aufgeführten De-minimis-Beihilfen gewährt

wurden (von der jeweiligen bewilligenden Stelle im Zuwendungsbescheid bezeichnet und lt. Bescheinigung der bewilligenden Stelle):

Weitere erhaltene De-minimis-Beihilfen sind ggf. auf einem gesonderten Blatt entsprechend der vorstehenden Tabelle aufzulisten.

Die mir für die oben benannten De-minimis-Beihilfen ausgehändigten De-minimis-Bescheinigungen füge ich dieser Erklärung als Nachweis bei.

  De-minimis-Bescheinigungen, die von dem Beihilfengeber ausgehändigt wurden,

 an den diese Erklärung gerichtet ist, müssen nicht beigefügt werden.

Summe:
2
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Darüber hinaus habe ich im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren
keine weiteren De-minimis-Beihilfen beantragt .

die nachstehend aufgeführten De-minimis-Beihilfen beantragt , die noch nicht bewilligt wurden:

Weitere beantragte De-minimis-Beihilfen sind ggf. auf einem gesonderten Blatt entsprechend der vorstehenden Tabelle aufzulisten.
3. Kumulierung der De-minimis-Beihilfe mit anderen Beihilfen, die keine De-minimis-Beihilfen sind

Die hier beantragte De-minimis-Beihilfe wird

nicht mit weiteren Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert .

mit folgender/n Beihilfe/n für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert .

Datum des
Zuwendungs-
bescheides/
-vertrages
bzw. Stichtag
Bewilligende Stelle
(Beihilfegeber)
Aktenzeichen
bitte angeben
Form der Beihilfe
(z.B. Zuschuss, Darlehen,
Bürgschaft)
Fördersumme
in EUR
Subventionswert
in EUR
Summe:
Datum des
Zuwendungs-
bescheides/-
vertrages
Bewilligende Stelle
(Beihilfengeber)
Aktenzeichen
bitte angeben
De-minimis-Beihilfen
Allg.
Agrar
Fisch
DAWI
Form der Beihilfe
(z.B. Zuschuss,
Darlehen,
Bürgschaft)
Förder-
summe
in EUR
Subven-
tionswert
in EUR
Summe:
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Datum:
rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Ort:
Ich bin / Wir sind darüber unterrichtet, dass meine / unsere in diesem Formular gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 StGB sind. Mir / Uns ist die Strafbarkeit eines Subventionsbetrugs nach § 264 StGB bekannt. Ich bin / Wir sind verpflichtet, unverzüglich eine nachträgliche Änderung der vorgenannten Angaben mitzuteilen.

c) Mir / Uns ist bekannt, dass die Staatskanzlei und die Staatsministerien, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, meine / unsere personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen, § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 273). Die Bewilligungsbehörde ist nach dem SächsFöDaG verpflichtet, durch Rechtsverordnung bestimmte Daten an die zuständigen Stellen zu übermitteln.

d) Datenschutzrechtliche Erklärung

Der / Die Betroffene(n) wurde(n) darauf hingewiesen, dass die Angaben der für die Bearbeitung des Antrages, die Auszahlung und Verwaltung des Darlehens / Zuschusses erforderlichen personenbezogenen Daten freiwillig ist. Die Datenverarbeitung, insbesondere die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Nutzung und Übermittlung - ggf. auch durch hinzugezogene kompetente Institutionen -, bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Die Einwilligung kann verweigert und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, sofern dem Widerruf keine Rechtsgründe entgegenstehen. Im Falle der Verweigerung oder des Widerrufs verzögert sich möglicherweise die Bearbeitung des Antrags sowie die Auszahlung des Darlehens / Zuschusses oder wird unmöglich gemacht.

In Kenntnis dieser Umstände erklärt der / die Betroffene Folgendes:

?Ich / Wir willige(n) in die Verarbeitung, insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Veränderung und Nutzung, der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung des beantragten sowie der Auszahlung und Verwaltung des bewilligten Zuschusses bzw. des ggf. entstehenden Erstattungsanspruches ein. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung der Daten an die an der Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung des Zuschusses beteiligten Stellen sowie die Verarbeitung der übermittelten Daten durch diese Stellen.

Zu den beteiligten Stellen können in Abhängigkeit vom jeweiligen Förderverfahren insbesondere die Staatskanzlei und die Staatsministerien des Freistaates Sachsen, die Landesdirektion Sachsen, die kofinanzierende(n) Hausbank(en), die Sächsische Aufbaubank - Förderbank, das involvierte Förderinstitut (insbesondere KfW, Bürgschaftsbank Sachsen GmbH, Mittelständige Beteiligungsgesellschaft mbH), die zuständige Industrie- und Handelskammer, das zuständige Landratsamt, die zuständige Gemeinde, der Staatsbetrieb Sachsenforst, die zuständige Arbeitsagentur und die zuständige Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit sowie die vom Antragsteller benannte Hausbank zählen."

4. Erklärung des Antragstellers

a) Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wird hiermit versichert. Es ist bekannt, dass falsche Angaben zur Rückforderung der Zuwendung führen können.

b) Der Zuwendung liegen Subventionen des Landes, des Bundes und / oder der EU zugrunde, auf welche § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) und gemäß § 1 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht vom 14. Januar 1997 (SächsGVBl. S. 2) die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz - SubvG) vom 29. Juli 1976 geändert durch Sechstes Überleitungsgesetz vom 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106) Anwendung finden. Nach § 3 SubvG sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind.