Ich bin / Wir sind darüber unterrichtet, dass meine / unsere in diesem Formular gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 StGB sind. Mir / Uns ist die Strafbarkeit eines Subventionsbetrugs nach § 264 StGB bekannt. Ich bin / Wir sind verpflichtet, unverzüglich eine nachträgliche Änderung der vorgenannten Angaben mitzuteilen.
c) Mir / Uns ist bekannt, dass die Staatskanzlei und die Staatsministerien, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, meine / unsere personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen, § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 273). Die Bewilligungsbehörde ist nach dem SächsFöDaG verpflichtet, durch Rechtsverordnung bestimmte Daten an die zuständigen Stellen zu übermitteln.
d) Datenschutzrechtliche Erklärung
Der / Die Betroffene(n) wurde(n) darauf hingewiesen, dass die Angaben der für die Bearbeitung des Antrages, die Auszahlung und Verwaltung des Darlehens / Zuschusses erforderlichen personenbezogenen Daten freiwillig ist. Die Datenverarbeitung, insbesondere die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Nutzung und Übermittlung - ggf. auch durch hinzugezogene kompetente Institutionen -, bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Die Einwilligung kann verweigert und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, sofern dem Widerruf keine Rechtsgründe entgegenstehen. Im Falle der Verweigerung oder des Widerrufs verzögert sich möglicherweise die Bearbeitung des Antrags sowie die Auszahlung des Darlehens / Zuschusses oder wird unmöglich gemacht.
In Kenntnis dieser Umstände erklärt der / die Betroffene Folgendes:
?Ich / Wir willige(n) in die Verarbeitung, insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Veränderung und Nutzung, der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung des beantragten sowie der Auszahlung und Verwaltung des bewilligten Zuschusses bzw. des ggf. entstehenden Erstattungsanspruches ein. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung der Daten an die an der Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung des Zuschusses beteiligten Stellen sowie die Verarbeitung der übermittelten Daten durch diese Stellen.
Zu den beteiligten Stellen können in Abhängigkeit vom jeweiligen Förderverfahren insbesondere die Staatskanzlei und die Staatsministerien des Freistaates Sachsen, die Landesdirektion Sachsen, die kofinanzierende(n) Hausbank(en), die Sächsische Aufbaubank - Förderbank, das involvierte Förderinstitut (insbesondere KfW, Bürgschaftsbank Sachsen GmbH, Mittelständige Beteiligungsgesellschaft mbH), die zuständige Industrie- und Handelskammer, das zuständige Landratsamt, die zuständige Gemeinde, der Staatsbetrieb Sachsenforst, die zuständige Arbeitsagentur und die zuständige Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit sowie die vom Antragsteller benannte Hausbank zählen."