Anlage VB_WT Stand 03/2017
Anlage zum Förderantrag vom:
Wird von der Behörde ausgefüllt.
Beschreibung des Vorhabens im Wissenstransfer
(mit Bezug zum öffentlichen Aufruf)
Kurzbezeichnung des Vorhabens
Beschreibung der Umsetzung des Inhalts des Aufrufes
(Hinweis: ausführliche Beschreibung entsprechend der nachfolgend vorgegebenen Struktur!)
a) EU Querschnittsziele (gemäß Aufruf)
b) angestrebte Ergebnisse
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
a) Didaktik
b) Methodik
c) Erfolgskontrolle Teilnehmer
a) Beginn und Ende des Vorhabens
b) Zielgruppe = geplanter Teilnehmerkreis; (partizipierende Unternehmen differenzieren nach Agrar-, Forstsektor,
KMU in ländlichen Gebieten und Sonstige)
Anzahl natürlicher Personen
A/G (Landwirtschaft, Gartenbau; GaLa-Bau)
Forst (forstwirtschaftliches Unternehmen)
KMU (Ernährungswirtschaft, Gewerbe)
Sonstige (Berater, Verwaltung ...)
Anlage VB_WT Stand 03/2017
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Agrar/Bodenbewirtschafter
Anlage VB_WT Stand 03/2017
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
c) Tabellarischer Zeit- und Arbeitsplan für das Gesamtvorhaben mit definierten Meilensteinen (chronologisch)
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Hinweis: Bitte den geplanten Arbeits- und Lösungsweg als logische Abfolge einzelner Arbeitsschritte bis zur Zielerreichung darstellen. Dabei sind überprüfbare Meilensteine (Eckpunkte zum Umsetzungsfortschritt, z. B. Vorlage der Skripte für die Veranstaltungen oder Fotodokumentation bei Investitionen) festzulegen, die später eine Kontrolle der planmäßigen Projektbearbeitung ermöglichen. Die abrechnungsbaren Meilensteine sind besonders hervorzuheben.
Anlage VB_WT Stand 03/2017
d) Umfang des Wissenstransfers in Form eines Veranstaltungsplans (Ort, Dauer, Inhalte, Anzahl geplante Teilnehmer)
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Anlage VB_WT Stand 03/2017
Nachweis regelmäßige Qualifizierung
e) Zur Durchführung des Vorhabens einbezogenes eigenes und fremdes Personal und deren regelmäßige Qualifizierung (Erstellung einer Liste des eingesetzten Personals, Nachweise der Qualifikation des Einzelnen, Nachweis regelmäßiger Qualifizierung)
(Hinweis: Teilnahme an Messen gehören nicht zu den regelmäßigen Qualifizierungen)
* nicht älter als 3 Jahre zum Zeitpunkt des Einsatzes
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT