1. Angaben zum Antragsteller
BNR 10 (soweit vorhanden)
BNR 15 (soweit vorhanden)
Liegt der Sitz Ihres Betriebes außerhalb des Freistaates Sachsen?
Name des Antragstellers*
Vorname
Anrede
ggf. weitere Namenszusätze
Geburtsort
Geburtsdatum
Gründungsdatum
Straße*
Adresse des Antragstellers
Nummer*
ggf. abweichende Zustelladresse
Straße
Nummer
Ort*
ggf. Ortsteil
Postleitzahl*
Ort
Postleitzahl
ggf. Ortsteil
ggf. abweichender Name
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Antrag WT Stand 08/2019
Antrag auf Förderung von Vorhaben des ELER nach RL LIW-Teil WT
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Posteingangsstempel der Behörde
Ident-Nr.: ____________________
Die grau hinterlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt.
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Richtlinie LIW/2014- Teil WT
Name des für den Antragsteller zuständigen Finanzamts*
Steuernummer*
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
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Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Rechtsform des Antragstellers*
derzeitige Rechtsform gilt seit
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Antrag WT Stand 08/2019
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Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Nachweis Rechtsform*
Die Eintragung der Rechtsform erfolgte in
=> Auszugsnummer:
=> Auszugsnummer:
=> Registernummer:
=> Beleg beifügen
Amtsgericht:
Amtsgericht:
=> Beleg beifügen
Hinweis:Grundsätzlich Beleg beifügen (letzter gültiger Ausdruck)
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Sonstiges (z. B. Gewerbe-
anmeldung, GbR-Vertrag)
 Fand zu ähnlich gelagerten Inhalten des beantragten Vorhabens bereits eine Förderung des Antragstellers  statt?
=> wer wurde gefördert, wann erfolgte die Förderung (gegebenenfalls extra Blatt beifügen)
Kontodaten des Antragstellers*
Der angegebene Kontoinhaber ist bevollmächtigt, die Zuwendung im Rahmen des Förderverfahrens entgegen zu nehmen.
IBAN
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BIC
Name des Kreditinstituts
Angaben zur wirtschaftlichen Situation*
"Unternehmen in Schwierigkeiten" i. S. der Definition gemäß Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Art. 2 Abs. 18 VO (EU) 651/2014 vom 17. Juni 2014 bzw. für den Agrar- und Forstsektor geregelt in Art. 2 Abs. 14 der VO (EU) 702/2014 vom 25. Juni 2014):
=> unterzeichnete Erklärung (Anlage US) ist dem Antrag beizufügen
Sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird:
Besteht für das Vorhaben eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 oder §§ 23 ff UStG?
(Nachweis beifügen!)
Für den Fall, dass die Frage mit "nein" beantwortet wurde:
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine Erstattung der Mehrwertsteuer nicht beantragt habe/n und dass ich/wir für den Fall der künftigen Beantragung dazu verpflichtet bin/sind, die Bewilligungsbehörde umgehend schriftlich über die Beantragung zu informieren.
Antrag WT Stand 08/2019
2. Angaben zum Vorhaben
Kurzbezeichnung des Vorhabens (max. 1 Zeile)
 2.1 Bezeichnung und Beschreibung*
Die Anlage VB mit der Vorhabenbeschreibung ist dem Antrag beigefügt.
=> Antrag unvollständig, wird bis zur Vorlage der Anlage nicht bearbeitet
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Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Antrag WT Stand 08/2019
1
Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, bitte hier die Mwst. eintragen, sonst 0.
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Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Antrag WT Stand 08/2019

lfd. Nummer
1. Personal
2. Sachausgaben
inkl. DL Dritter
3. bauliche
Maßnahmen
Summe
Zu Lfd. Nr.

Gesamtausgaben/
Investitionsvolumen (brutto)
davon (von a)
Mehrwert-
steuerbetrag,
wenn vorsteuer-
abzugsberechtigt¹

sonstige nicht zuwendungsfähige Ausgaben

bean-
tragter
Förder-
satz

beantragte Zuwendungen
Aufteilung der beantragten Zuwendungen nach Jahren
a
b
c
e
f
=d*e
g
h
i
j

verbleibende förderfähige Ausgaben
d
= a-b-c
2019
2020
 2.3 Finanzierungsplan*
Gesamtausgaben des Vorhabens (Förderantrags)
beantragte Zuwendungen
Deckungsmittel, davon
Eigenmittel (bar)
Eigenleistung (unbar)
 Kredite
öffentliche Zuwendung / Einnahmen / Mittel Dritter
= Summe von Spalte a der Ausgabenübersicht
= Summe von Spalte f der Ausgabenübersicht
= Gesamtausgaben des Vorhabens abzüglich beantragter Zuwendungen
=> Nachweis beifügen, z. B. verfügbares Bankguthaben
Nicht zugelassen!
=> Kreditbereitschaftserklärung des Kreditgebers erforderlich Anlage KB
=> siehe Folgeseite

Die geplanten Ausgaben zu 1. bis 3. sind entsprechend der in Anlage PA geforderten Vorgaben aufzuschlüsseln und näher zu erläutern. (nähere Hinweise in der Anlage PA)
Falls das Demonstrationsvorhaben bauliche Maßnahmen umfasst (geplante Ausgaben zu 3.), bitte Abschnitt 2.9 „Detaillierte Angaben zu den baulichen Maßnahmen“ ausfüllen.
Alle Angaben dienen der Erläuterung hinsichtlich des wirtschaftlichen Einsatzes und sparsamen Umgangs mit Fördermitteln.
 2.2 Finanzierungsdarstellung*
Mehrwertsteuerrückerstattung
= Summe von Spalte b der Ausgabenübersicht
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Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
 2.5  Einnahmen*
Werden mit dem Vorhaben Einnahmen erwirtschaftet (z. B. Teilnehmerentgelt)?
=> Sofern ja ist eine Kalkulation der Einnahmen beizufügen.
 2.6 Weitere Mittel von Dritten*
Haben Sie zweckgebundene Einnahmen (z. B. Spenden) für das beantragte Vorhaben erhalten oder wurden diese zugesichert?
=> Sofern ja ist eine Übersicht der Einnahmen beizufügen.
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
 2.4 Öffentliche Zuwendungen*
Wurden/Werden für das beantragte Vorhaben bei anderen Stellen (z. B. Arbeitsagentur, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Finanzamt, etc.) Zuwendungen beantragt oder erhalten Sie eine anderweitige Förderung für das Vorhaben?
Stelle
Art der Zuwendung
beantragt
erhalten
Betrag
Antrag WT Stand 08/2019
Zweck der Unterstützung ist die Förderung zielgruppenspezifischer Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben für Personen, die in der sächsischen Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind und für Landbewirtschafter. Das Vorhaben dient entsprechend dem Aufruf der
Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette
Verbesserung der Wasserwirtschaft einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung
Verbesserung der Wirtschaftsleistung landwirtschaftlicher Betriebe
Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Forstwirtschaft
 2.8 Zuwendungszweck*
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Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
 2.7 Darstellung der Vor- und Zwischenfinanzierung*
Bei einer Zuwendung ab 100.000,00 EUR pro Vorhaben und einem Fördersatz von über 60% ist die Vorfinanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben durch den Begünstigten darzustellen.
Nachweis:
Eigenmittel
Kreditbereitschaftserklärung
sonstige Bereitschaftserklärungen
von Dritten
Soweit Teilauszahlungen beantragt werden sollen, kann dies bei der Prüfung des Nachweises der Vorfinanzierung berücksichtigt werden. In diesen Fällen muss dann nicht die volle Summe nachgewiesen werden.
Vorfinanzierungsdarlehen der SAB
(Hinweise unter: www.sab.sachsen.de)
Antrag WT Stand 08/2019
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Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
 2.9 Detaillierte Angaben zu den baulichen Maßnahmen
Kurzbezeichnung der baulichen Maßnahmen (max. 1 Zeile)
Kurzbeschreibung der baulichen Maßnahmen
Ausführliche Baubeschreibung gemäß Anlage BB wurde beigefügt
=> Antrag unvollständig, wird bis zur Vorlage der Anlage nicht bearbeitet
Straße
Hauptdurchführungsort des Teilvorhabens:
Hausnummer
Ort
ggf. Ortsteil
Postleitzahl
Flur
Gemarkung
Landkreis
(Hinweis: nur auszufüllen sofern Gegenstand des Antrages)
Flurstück-Nummer
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Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Amtliche Nachweise und Genehmigungen
=> Eigentumsnachweis zum Standort der Investition (Auszug nicht älter als 2 Monate)
=> Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster (Auszug nicht älter als 2 Monate)
Liegt der Standort von Investitionen in bauliche Anlagen innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes HQ100?
Hinweis: Gebietskulissen unter https://geoportal.sachsen.de
=> Genehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde erfor-derlich; Kopie der Genehmigung beigefügt
Sind baurechtliche Genehmigungen für die Durchführung des Vorhabens erforderlich?
=> Erklärung des Planungsbüros beifügen
=> Antrag kann erst mit Vorlage der Genehmigung abschließend bearbeitet werden
Sind mit dem Vorhaben Investitionen in Bewässerung/ Beregnung verbunden ?
=> wasserrechtliche Genehmigung erforderlich
=> Kopie der Genehmigung beigefügt
=> Nachweis der Einhaltung zusätzlicher Bedingungen gemäß VO (EU) Nr. 1305/2013 Artikel 46
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Antrag WT Stand 08/2019
3. Erklärungen / Verpflichtungen
Die beantragte Zuwendung setzt sich aus Mitteln der Europäischen Union sowie des Freistaates Sachsen zusammen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von Rechtsverordnungen der EU zu gewährleisten.

Mir / uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich / wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein / unser Einverständnis erkläre/ n.

Zur Feststellung und Beurteilung subventionserheblicher Tatsachen durch die Bewilligungsbehörde erkläre/ n ich / wir, dass:

1. mir / uns bekannt ist, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter / nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.

2. mir / uns bekannt ist, dass ich / wir jede Änderung zu den von mir / uns im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und / oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe/ n.

3. ich / wir erkläre/n, dass bezogen auf das konkrete, zur Förderung beantragte Vorhaben für mich/ uns keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung (z. B. im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme) besteht.

4. mir / uns  ist bekannt, dass mit der Durchführung des Vorhabens nicht vor dem Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang bei der zuständigen Behörde) begonnen werden darf.
Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich entweder der Beginn der Bauarbeiten für eine Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist. Nicht als Beginn gelten Vorarbeiten, wie die Einholung von Genehmigungen, die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie der Erwerb von Grundstücken, es sein denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.

5. ich / wir noch nicht mit den zur Förderung beantragten Vorhabenbestandteilen begonnen habe/ n.

6. mir / uns bekannt ist, dass ich / wir in Fällen höherer Gewalt gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (EU-Amtsblatt L 347 vom 20.12.2013) der zuständigen Behörde innerhalb von 15 Arbeitstagen entsprechende Nachweise vorlegen muss/ müssen. Auf deren Grundlage prüft die Behörde, ob auf eine Rückforderung der Zuwendungen verzichtet werden kann.

7. ich / wir bereit bin / sind, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes, des Bundes und der EU sowie durch die jeweils zuständigen Rechnungshöfe auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/ n ich / wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.

8. mir / uns bekannt ist, dass der Antrag abgelehnt bzw. widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich / uns oder meinen / unseren Vertreter unmöglich gemacht wird (Art. 59 Abs. 7 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).

9. mir / uns bekannt ist, dass Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen an Dritte gemäß § 1273 ff BGB in Verbindung mit § 399 BGB ausgeschlossen sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind.

10. ich / wir einwillige/ n, dass die Bewilligungsbehörde die Registriernummer nach Viehverkehrsordnung (BNR 15) für mich / uns beantragt, soweit diese noch nicht vorliegt.

11. mir / uns bekannt ist, dass sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Rückzahlungsansprüche gegen mich / uns aufgrund von Maßnahmen, die ganz oder teilweise aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft zur Finanzierung der Marktmaßnahmen und anderer Maßnahmen (EGFL) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, automatisch mit meinen / unseren vorhandenen oder künftig entstehenden Ansprüchen aus Maßnahmen, die aus Mitteln des ELER finanziert werden, auch vorhabenübergreifend verrechnet werden. Der Rückforderungsbetrag kann auch zurückgezahlt werden, ohne dass der Abzug abgewartet wird.

12. das beantragte Vorhaben nicht Gegenstand einer anderen Finanzierung aus dem Haushalt der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Sachsen ist bzw. dass sich bei einer finanziellen Beteiligung der Union, des Bundes oder des Freistaates Sachsen Angaben dazu in dem zum Antrag zugehörigen Finanzierungsplan enthalten sind. Mir/uns ist bekannt, dass eine solche finanzielle Beteiligung zur Reduzierung der Zuwendung aus dem ELER führt.

13. das beantragte Vorhaben nicht in der Förderperiode 2007 - 2013 aus dem ELER gefördert wurde bzw. dass im Falle einer solchen Vorförderung Angaben dazu in einer dem Antrag beiliegenden formlosen Erklärung gemacht wurden.

14. mir / uns bekannt ist, dass mir / uns keine Zahlungen zustehen, wenn ich / wir die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe/ n, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.

15. über mein / unser Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen auch nicht in Liquidation befindet.

16. ich / wir kein Unternehmen bin/ sind, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.

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Antrag WT Stand 08/2019
17. mir / uns nicht bekannt ist, dass gegen mich / uns ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.

18. gegen mich / uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.

19. gegen mich / uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt.

20. sofern ich / wir Träger eines Unternehmens bin / sind, dass mein / unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

21. Ich / Wir erkläre/n, dass ich / wir, dass das Vorhaben keine Maßnahmen enthält, die Teile der Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der jeweils gültigen Fassung oder der gesetzlich geregelten Qualifizierung an allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, Fachhochschulen, Berufsakademien, Hochschulen und Universitäten sind. Mir / Uns ist bekannt, dass eine nachträgliche diesbezügliche Feststellung zu entsprechenden Rückforderungen und Sanktionen gemäß geltender Rechtsvorschriften führt.

22. Ich / Wir erkläre/n, dass ich / wir zur Publikation von Informationsmaterial verpflichtet bin/sind, das die Landwirtschaft betrifft und allen Unternehmen der Landwirtschaft oder deren Mitarbeitern zugänglich gemacht wird, sofern die Erstellung desselben von der Förderung umfasst wird.

23. Mir/ uns ist bekannt, dass bei baulichen Maßnahmen die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. November 2013 (BGBl. I S. 3951), in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten ist. Mit dem letzten Auszahlungsantrag ist eine rechtsverbindliche, diesbezügliche Erklärung abzugeben (Anlage EV).

24. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass folgende in diesem Antrag und den dazugehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist:

Subventionserhebliche Tatsachen sind Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- tatsächlichen Angaben zu Insolvensverfahren
- zum Vorhaben:
o zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
o zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
o zur geplanten Ausführung / Umsetzung des Vorhabens (Zeit- / Arbeitsplanung, Meilensteine)
o zum Standort des Vorhabens
o zu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben
o zu den Eigentumsverhältnissen
o zu (anderweitigen) Verfügungs- / Nutzungsrechten
o zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
o im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
o zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
o zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition
o zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität,  Auslastung und Energieeffizienz
o zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen
o zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen / Zertifizierungen
o zu gesetzlichen Einschränkungen
o zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
o zu beihilferechtlichen Sachverhalten
o zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
o zum Bauablauf / -fortschritt (einschließlich Fotodokumentation)
o zu technischen Sachverhalten
o zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
- zum Finanzierungsplan:
o zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
o zu steuerrechtlichen Verhältnissen
o zur Vorfinanzierung
o zur Beantragung / zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentlicher Zuwendungen, Mittel Dritter (z.B. Spenden / Sponsorengelder) und Einnahmen
o zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages

25. ich / wir davon Kenntnis genommen habe/ n, dass die aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.

26. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.

27. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.







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Antrag WT Stand 08/2019
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28. ich/wir davon Kenntnis genommen habe/n, dass die im Formular KMU aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.

29. mir / uns bekannt ist, dass ich / wir verpflichtet bin / sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
Unterrichtung der Begünstigten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) über die Veröffentlichung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale Verordnung)
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß Artikel 111 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik sowie gemäß Art. 57 ff. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 verpflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) spätestens zum 31. Mai jeden Jahres nachträglich für das vorangegangene Jahr im Internet zu veröffentlichen.
Zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union können die Daten der Begünstigten von Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden verarbeitet werden.
Mit der Veröffentlichung der Daten über die Begünstigten aus den Europäischen Agrarfonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Transparenz der Verwendung der Unionsmittel und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen Agrarpolitik zu verbessern sowie die Kontrolle der Verwendung der EU-Unionsmittel zu verstärken.
Die Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-Haushaltsjahr 2014 (Beginn: 16.10.2013) an die Begünstigten getätigten Zahlungen aus den o. g. EU-Agrarfonds.
Die Veröffentlichung enthält gemäß Art. 111 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik folgende Informationen:
a) den Namen der Begünstigten, und zwar
· Vorname und Nachname, sofern der Begünstigte eine natürliche Person ist;
· den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist, die nach der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt;
· den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist;

b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw. der Teil der Postleitzahl, der für die betreffende Gemeinde steht;
c) eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede aus dem EGFL und aus dem ELER finanzierte Maßnahme gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 sowie die Summe dieser Beträge, die jeder Begünstigte in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat;
d) eine Beschreibung der aus dem EGFL bzw. dem ELER finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt werden und der Art und des Ziels jeder Maßnahme.
Die zu veröffentlichenden Beträge der Zahlungen für die aus dem ELER finanzierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Europäischen Union und des nationalen Beitrags.
Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind gemäß Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren Gesamtbetrag an Beihilfen aus den EU-Agrarfonds in einem Jahr gleich oder niedriger als der von dem Mitgliedstaat im Rahmen der Kleinerzeugerregelung nach Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festgelegte Schwellenwert (in Deutschland: 1.250,-  ¤) ist. In diesem Fall wird der Begünstigte durch einen Code angegeben. Sollte die Identifizierung einer natürlichen Person als Begünstigte auf Grund der unter b), c) und d) aufgeführten Informationen infolge einer begrenzten Anzahl von in der Gemeinde wohnhaften oder eingetragenen Begünstigten dennoch möglich sein, werden - um dies zu verhindern - die Informationen unter Angabe der nächstgrößeren Verwaltungseinheit, zu der diese Gemeinde gehört, veröffentlicht.
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erfolgt auf folgender rechtlichen Grundlage:
· Verordnung (EU) Nr.1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 549)
· Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28. August 2014, S. 59),




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Antrag WT Stand 08/2019
· Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG),
· der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIV)
in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Informationen werden auf einer speziellen - vom Bund und den Ländern gemeinsam betriebenen - Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internetadresse
www.agrar-fischerei-zahlungen.de
von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder veröffentlicht. Sie bleiben vom Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich.
Für die personenbezogenen Daten bleiben - bis zu deren Aufhebung am 25. Mai 2018 -  die Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31) und - ab deren Inkrafttreten am 25. Mai 2018 - die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Abl. L 119/1 vom 4. Mai 2016 und L 314/72 vom 22. November 2016) in der jeweils gültigen Fassung sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Länder unberührt. Auf die in diesen Rechtsvorschriften geregelten Datenschutzrechte und die Verfahren zur Ausübung dieser Rechte gegenüber den für die betreffenden Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder wird verwiesen.
Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internetseite eine Website
http://ec.europa.eu/grants/search/beneficiaries_de.htm
eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller Mitgliedstaaten hinweist.

Erklärungen zum Datenschutz und Hinweise hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten (Information nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr.  2016/679 [Europäische Datenschutz-Grundverordnung])


Ich willige darin ein, dass

- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der Bewilligung und Verwaltung verarbeitet werden; dies schließt auch die Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zwecke eines gegebenenfalls entstehenden Erstattungsanspruches ein,

- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden,

- meine personen- und betriebsbezogenen Daten in einer automatisierten Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden und von den Behörden der Landwirtschaftsverwaltung der Länder, des Bundes, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Agrarstatistikgesetzes sowie von der Europäischen Union zur Erstellung von Statistiken und anonymisierten Auswertungen verwendet werden können,

Es ist mir bekannt, dass

- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung - insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung - der erhobenen Daten freiwillig ist,

- die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen, die Gegenstand dieses Antrags sind, benötigt werden,

- die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,

- meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,

- meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach § 197 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Feststellung der Versicherungspflicht, der Anspruchsberechtigung und zum Zweck der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übermittelt werden können,

- meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach § 4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.

- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z. B. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,







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Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Antrag WT Stand 08/2019
- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,

- abhängig vom Zweck - für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden - diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
· des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, der Bewilligungsstellen für die Förderrichtlinien LIW/2014, WuF/2014, LEADER/2014, NE/2014 sowie bei Förderung nach der RL LEADER/2014 die örtlich zuständigen lokalen Aktionsgruppen (LAG),
· der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
· der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.

- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,

- bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,

- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
· der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
· ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
· ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.

- für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:

Referat ZA
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 6807
E-Mail: DS_ELER-investiv@smul.sachsen.de

- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:

Datenschutzbeauftragter des SMUL
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 0
E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de

- ein Recht besteht, sich bei dem

Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Postanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.




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Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Antrag WT Stand 08/2019
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Datum:*
Unterschrift:*
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Ort:
Richtlinie LIW/2014 - Teil WT
Antrag WT Stand 08/2019
Sonstige Bestimmungen

1. Ein Rechtsanspruch auf Förderung des Vorhabens oder Erstattung von Kosten entsteht aufgrund dieses Antrages nicht. Das Finanzierungsrisiko im Falle einer späteren Ablehnung des Förderantrages ist in vollem Umfang von Ihnen zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung einer Förderung voraussetzt, dass die Ausführung des Vorhabens im Einklang mit allen Regelungen und Maßgaben der Förderung steht.

2. Die Bewilligung ersetzt keine bau- und andere rechtliche Genehmigungen.

3. Hinweis zur Kürzung und Sanktionierung
Die Zahlungen werden auf Grundlage des Betrages berechnet, der als zuwendungsfähig befunden wird (Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014). Stellt die Behörde Abweichungen von dem beantragten Betrag fest, kann neben der Kürzung des auszuzahlenden Betrages eine Sanktionierung notwendig werden. Dies tritt ein, wenn der beantragte Betrag mehr als 10 % über dem von der Behörde ermittelten Betrag liegt. Dann erfolgt im Rahmen der Sanktionierung zusätzlich eine Reduzierung des festgestellten Betrags um die festgestellte Differenz zwischen dem beantragten und dem festgestellten Betrag.


Schlusserklärung

Ich/ Wir erkläre/n die Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Angaben in diesem Antrag.
Ein Verstoß gegen diese Erklärungen kann zu einer Rücknahme des Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gem. § 49 VwVfG führen.