Grundsätzliches:
Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit wird mit dem jeweiligen Aufruf festgelegt. Diese beschreibt den notwendigen Zeitraum zur tatsächlichen Durchführung des Fördervorhabens inklusiv der Abgabe des letzten Auszahlungsantrages (entspricht beantragtem Durchführungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum hingegen schließt die Zeit vom Antragseingang bis zum Beginn des beantragten Durchführungszeitraumes mit ein.
Alle erläuternden Angaben sind auf einem gesonderten Blatt beizufügen (Herleitung der Einzelansätze).
Grundsätzlich müssen alle Ausgaben eineindeutig dem Vorhaben zugeordnet und im späteren Auszahlungsantrag mit Rechnungen belegt und als bezahlt (inklusive Mehrwertsteuer) nachgewiesen werden können (Ausnahme: Personalkosten auf Basis standardisierter Einheitskosten).
indirekte projektbezogene Ausgaben (Pauschale):
In den Standardeinheitskostensätzen ist eine Pauschale für indirekte projektbezogene Ausgaben i. H. v. 15 % bereits enthalten. Diese deckt indirekte eigene Kosten für Verwaltung und Geschäftsführung, Steuerberater, Büromaterial, Porto, Büromiete, Kopierer, Telekommunikation, EDV, Büroausstattung, geringwertige Wirtschaftsgüter, Energiekosten, Wasser, Reinigungsmittel und Reisekosten (für eigenes Personal) ab. Insofern dürfen diese Elemente nicht noch einmal als Einzelausgaben beantragt werden.