Ident-Nr.: ______________________
Antragsteller:
KMU-Erklärung
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Wird durch die Behörde ausgefüllt.
Anlage zum Förderantrag vom:
Definition der KMU
Die folgenden Angaben werden bei wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B. unternehmerische, gewerbliche oder selbständige Tätigkeiten) für die Bewertung des Antrag stellenden Unternehmens¹ als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014, Amtsblatt der EU Nr. L 187/1 vom 26.06.2014 oder Großunternehmen benötigt.
Die Einstufung richtet sich nach den Größenkategorien und den Beteiligungsverhältnissen.






Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die

- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt beziehungsweise verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte  unter- beziehungsweise überschreitet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), das heißt der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter² werden nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt.  Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Dauer des Mutterschafts- oder Elternurlaubs wird nicht mitgerechnet.

Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, ausgenommen die unter Partnerunternehmen genannten öffentlichen Anteilseigner.

1
2
Sofern es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person handelt, werden hier die Daten des begünstigten Unternehmens bzw. der selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit benötigt.
Personen die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben.
Stand: 01/2015
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
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Definition der Unternehmenstypen
Verbundene Unternehmen (VU) gemäß Art. 3 Abs. 4 sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;

- ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;

- ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;

- ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus.

Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen als erfüllt.

Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen untereinander in einer der  oben genannten Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden.

Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind.

Es besteht die Vermutung, dass kein beherrschender Einfluss ausgeübt wird, sofern sich die unter ?Eigenständige Unternehmen" genannten Investoren nicht direkt oder indirekt in die Verwaltung des betroffenen Unternehmens einmischen - unbeschadet der Rechte, die sie in ihrer Eigenschaft als Aktionäre oder Gesellschafter besitzen.

Als "benachbarter Markt" gilt der Markt für eine Ware oder eine Dienstleistung, der dem betreffenden Markt unmittelbar vor- oder nachgeschaltet ist.

Partnerunternehmen (PU)

sind alle Unternehmen, die nicht als verbundene Unternehmen gelten und zwischen denen folgende Beziehung besteht: Ein Unternehmen (das vorgeschaltete Unternehmen) hält - allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens (des nachgeschalteten Unternehmens).

Weitere mögliche Partnerunternehmen der verbundenen Unternehmen bleiben außer Acht.

Eigenständige Unternehmen sind Unternehmen, die keine Anteile von 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten beziehungsweise an denen keine Anteile von 25% oder mehr gehalten werden. Ein Unternehmen gilt jedoch  weiterhin als eigenständig, auch wenn der Schwellenwert von 25 % erreicht oder überschritten wird, sofern es sich um folgende Kategorien von Investoren handelt und unter der Bedingung, dass diese Investoren nicht einzeln oder gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen verbunden sind:

- Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, natürliche Personen beziehungsweise Gruppen natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich Risikokapitalinvestition tätig sind ("Business Angels") und die Eigenmittel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, sofern der Gesamtbetrag der Investition der genannten "Business Angels" in das betroffene Unternehmen 1,25 Mio. Euro nicht überschreitet,

- Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck,


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- institutionelle Investoren einschließlich regionaler Entwicklungsfonds,

- autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. Euro und weniger als 5000 Einwohnern.

1.1 Angaben zum Unternehmen

Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte

Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten Rechnungsabschluss und werden auf Jahresbasis berechnet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt.




Anzahl Vollbeschäftigte³
Jahresumsatz (T€)
Jahresbilanzsumme (T€)
20
20
20
20
20
20
1.2 Ergänzende Angaben zu direkt verbundenen Unternehmen
Daten von Unternehmen, die mit dem Antrag stellenden Unternehmen direkt oder über eine natürliche Person oder Personengruppe verbunden sind.



1.3 Ergänzende Angaben zu verbundenen Unternehmen
Daten von Unternehmen, die mit dem verbundenen Unternehmen (siehe 1.2) direkt oder über eine natürliche Person oder Personengruppe verbunden sind



3
Angaben in Vollzeitäquivalenten, eine Teilzeitarbeitskraft wird im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu der Anzahl der Arbeitsstunden einer Vollzeitarbeitskraft berücksichtigt.  Nicht gerechnet werden Auszubildende, Mutterschutz-/Elternzeitbeurlaubte.
Anzahl Vollbeschäftigte³
Jahresumsatz (T€)
Jahresbilanzsumme (T€)
20
20
20
20
20
20
Namen der direkt verbundenen Unternehmen
Anzahl Vollbeschäftigte³
Jahresumsatz (T€)
Jahresbilanzsumme (T€)
20
20
20
20
20
20
Namen der verbundenen Unternehmen
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1.4 Ergänzende Angaben zu Partnerunternehmen
Daten der Partnerunternehmen der unter 1.2 und 1.3 angegebenen verbundenen Unternehmen






Anzahl Vollbeschäftigte³
Jahresumsatz (T€)
Jahresbilanzsumme (T€)
20
20
20
20
20
20
Namen der Partnerunternehmen
3
Angaben in Vollzeitäquivalenten, eine Teilzeitarbeitskraft wird im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu der Anzahl der Arbeitsstunden einer Vollzeitarbeitskraft berücksichtigt.  Nicht gerechnet werden Auszubildende, Mutterschutz-/Elternzeitbeurlaubte.
2. Besitz- und Beteiligungsverhältnisse
2.1 Werden 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte des Antrag stellenden Unternehmens von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert?







2.2 Sollte mindestens einer der folgenden Sachverhalte auf das Antrag stellende Unternehmen zutreffen, dann ist das Feld ?ja" anzukreuzen.

- Wird für das Antrag stellende Unternehmen ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt bzw. wird das Antrag stellende Unternehmen in einen konsolidierten Jahresabschluss einbezogen?
- Hält das Antrag stellende Unternehmen 25 % oder mehr des Kapitals/der Stimmrechte an anderen Unternehmen?
- Hält einer der Gesellschafter des Antrag stellenden Unternehmens selbst 25 % oder mehr des Kapitals/der Stimmrechte an anderen Unternehmen?
- Steht das Antrag stellende Unternehmen mit anderen Unternehmen (juristische/natürliche Personen/Gruppe natürlicher Personen) in einer der genannten Unternehmensbeziehungen?
- Steht ein Gesellschafter des Antrag stellenden Unternehmens selbst oder über eine natürliche Person/Personengruppe in einer der genannten Unternehmensbeziehungen?

Unternehmensbeziehungen:
- Ein Unternehmen hält die Mehrheit (> 50 %) der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens.
- Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit (> 50 %) der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen.
- Ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben.
- Ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit (> 50 %) der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus.
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Wurde das Feld ?ja" angekreuzt, dann sind die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der Unternehmen (einschließlich des Antragstellers) mit Hilfe eines detaillierten Organigramms (gesellschaftsrechtliche Beteiligungen namentlich und mit Prozentangabe sowie weitere Beteiligungen der Gesellschafter an anderen Unternehmen) darzustellen. Der Jahresumsatz, die Jahresbilanzsumme sowie die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten sind zusätzlich im Organigramm mit anzugeben. Sollten sich die gesellschaftsrechtlichen Bedingungen in den letzten zwei Jahren geändert haben, bitten wir um ergänzende Angaben zum Organigramm. Bei Betriebsaufspaltungen sind ebenso entsprechende Informationen notwendig.

3. Erklärung zu Besitz-/ Beteiligungsverhältnissen bei Kapitalstreuung.
(Nur auszufüllen, wenn die Anteile aufgrund der Kapitalstreuung nicht ermittelt werden können)

- Ich gehe/Wir gehen wegen der fehlenden Möglichkeit einer exakten Feststellung aller Anteilseigner aufgrund der Kapitalstreuung nach bestem Wissen davon aus, dass das Antrag stellende Unternehmen sich nicht zu 25 % oder mehr in Besitz eines Unternehmens oder im gemeinsamen Besitz von miteinander bzw. über natürliche Personen oder eine Gruppe natürlicher Personen verbundenen Unternehmen befindet

4. Hinweis zu Subventionsbetrug

Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch i.V.m. § 2 Subventionsgesetz) wird bestraft, wer
- über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn vorteilhaft sind,
- den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.

Subventionserhebliche Tatsachen sind die Angaben in diesem Antrag.

Die Behörden sind verpflichtet, den Verdacht eines Subventionsbetruges den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.







Datum:
Name des Antragstellers bzw.
des Vertretungsberechtigten
Ort:
Funktion
(zusätzlich für jur. Personen: Amts-, Funktionsbezeichnung)
Unterschrift des Antragstellers bzw. des Vertretungsberechtigten / Stempel