Antrag auf Förderung von Vorhaben der Fördergegenstände D.1 und D.2 der Richtlinie Natürliches Erbe - NE/2014
Posteingangsstempel der Behörde
Ident-Nr.:
Die Ident-Nr. wird durch die Behörde vergeben.
BNR 10 (soweit vorhanden)
Name des Antragstellers*
Vorname
Anrede
ggf. weitere Namenszusätze
Geburtsort
Geburtsdatum
Gründungsdatum
Straße*
Adresse des Antragstellers
Nummer*
ggf. abweichende Zustelladresse
Straße
Nummer
Ort*
ggf. Ortsteil
Postleitzahl*
Ort
Postleitzahl
ggf. Ortsteil
ggf. abweichender Name
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
  1. Angaben zum Antragsteller
Stand: 16.02.2022
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Rechtsform des Antragstellers
Kontodaten des Antragstellers:*
Der angegebene Kontoinhaber ist bevollmächtigt, die Zuwendung im Rahmen des Förderverfahrens entgegen zu nehmen.
IBAN
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BIC
Name des Kreditinstituts
Sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird:
Vorsteuerabzugsberechtigt gemäß § 15 UStG:
(Nachweis beifügen!)
Optierender Betrieb lt. UStG:
Name des für den Antragsteller zuständigen Finanzamts*
Stand: 16.02.2022
  2. Angaben zum Vorhaben*
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Bezeichnung des Vorhabens:
  2.1 Kurzbezeichnung des beantragten Vorhabens*
Beantragter Fördergegenstand:*
Bitte geben Sie eine detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Vorhabensinhalte ab. Verweisen Sie ggf. auf eine gesonderte Beschreibung (z. B. Ausführungsplanung) in der Anlage. Stellen Sie auch aus Ihrer Sicht das Interesse des Freistaates Sachsen am geplanten Vorhaben dar.
  2.2 Inhalt des Vorhabens*
    2.3 zu D.1 Komplexvorhaben des Naturschutzes nach Förderprogrammen Dritter
Wird die Zuwendung als Ergänzungsförderung zu einer Förderung nach einem der folgenden Förderprogramme Dritter beantragt? Bitte geben Sie ggf. die Bezeichnung und Registriernummer an, unter der das Vorhaben geführt wird.
Naturschutzgroßprojekt/Gewässerrandstreifenprojekt im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „chance.natur - Bundesförderung Naturschutz“
Der vollständige Projektantrag und (soweit vorliegend) Förderzusagen oder Inaussichtstellungen sonstiger Zuwendungsgeber einschließlich bisherigen Schriftverkehrs mit dem potentiellen Hauptzuwendungsgeber sind in den Anlagen Nr.
  Beizufügende Unterlagen und Hinweise für D.1 
Die einschlägige Förderrichtlinie des Förderprogramms Dritter ist in Anlage Nr.
beigefügt.
beigefügt.
bis
Hinweis:
Der Förderantrag hat nur Aussicht auf Erfolg, soweit es einer Teilfinanzierung durch den Freistaat Sachsen tatsächlich bedarf. Soweit gegenüber dem Hauptzuwendungsgeber bereits die vollständige Finanzierung aus eigenen Mitteln des Projektträgers oder Mitteln Dritter vorbehaltlos zugesagt wurde, ist eine Förderung durch den Freistaat Sachsen nicht möglich.




Das beantragte Vorhaben soll ein bereits bewilligtes Projekt nach einem o. g. Förderprogramm Dritter ergänzen. Der gültige Zuwendungsbescheid für das Projekt, relevante Projektberichte sowie weiterer relevanter Schriftverkehr liegen in Anlage Nr.
bei.
bis
Hinweis:
Die Übergabe der Unterlagen zum bewilligten Projekt, auf das sich dieser Antrag bezieht, ist nur erforderlich, soweit das Projekt dem Freistaat Sachsen nicht bereits vollständig vorliegt.

beigefügt.
bis
  2.4 zu D.2 Einzelvorhaben mit besonderer fachpolitischer Bedeutung
ergeben sich aus dem beigefügten Projektantrag. Es ist sicherzustellen, dass die vorgesehenen jährlichen Finanzierungsanteile des Freistaates Sachsen eindeutig erkennbar sind.
Die Ausgabenübersicht und der Finanzierungsplan
sind als Anlage Nr.   
Bitte beschreiben Sie aus Ihrer Sicht die besondere fachpolitische Bedeutung des Vorhabens (Verweisen Sie ggf. auf gesonderte Anlagen):
  3. Ausführungszeitraum
Beginn (TT.MM.JJJJ)
.
Ende (TT.MM.JJJJ)
.
.
.
  Beizufügende Unterlagen und Hinweise für D.2
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Eine ausführliche Beschreibung des Projektzieles und der dafür erforderlichen Maßnahmen ist in Anlage
beigefügt.
beigefügt.
bis
beigefügt.
beigefügt.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn die Bewilligungsbehörde dem förderunschädlichen Maßnahmebeginn zugestimmt hat. Ein entsprechendes Schreiben erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde.
 4. Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen gewährt. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landesrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständnis erkläre/n.

Ich/wir erkläre/n, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) zur Kenntnis genommen habe/n und mich/uns entsprechend der beantragte Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte/n.

Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir jede Änderung zu den von mir/uns im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) gemäß der Förderrichtlinie oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen habe/n.

Mir/uns ist/sind folgende Fördergrundsätze bekannt:

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe/n, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich entweder der Beginn der Bauarbeiten für eine Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist.

Ich bin/wir sind bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit innerhalb der Zweckbindungsfrist durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes sowie durch den zuständigen Landesrechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/n ich/wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen, ebenso gestatte/n ich/wir Prüfungen und den Zutritt zu Grundstücken, baulichen Anlagen und Gebäuden, einschließlich der Wohn- und Geschäftsräume, sofern diese Gegenstand der Förderung waren oder sich geförderte Gegenstände entsprechend des Zuwendungsbescheides in diesen befinden.

Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Kontrolle durch mich/uns oder meinen/unseren Vertreter unmöglich gemacht wird.

Die im Förderantrag sowie den zugehörigen Anlagen genannten Tatsachen sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches, von denen die Bewilligung, Gewährung und Rückforderung der beantragten Zuwendung abhängig ist.

Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen fallen unter den Tatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 des Strafgesetzbuches.
Subventionserhebliche Tatsachen sind insbesondere alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht, nach Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Zuwendung abhängig ist sowie solche, die  durch Scheingeschäfte und Scheinhandlungen verdeckt werden.
Die Behörden sind verpflichtet, den Verdacht eines Subventionsbetrugs den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.

Ich/wir erkläre/n, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass gegen mich/uns ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.

Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.

Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) vorliegt.

Ich/wir erkläre/n, sofern ich/wir Träger eines Unternehmens bin/sind, dass mein/unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
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Erklärungen zum Datenschutz und Hinweise hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten (Information nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr.  2016/679 [Europäische Datenschutz-Grundverordnung])


Ich willige darin ein, dass

- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der Bewilligung und Verwaltung verarbeitet werden; dies schließt auch die Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zwecke eines gegebenenfalls entstehenden Erstattungsanspruches ein,

-  die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten in einer automatisierten Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden und von den Behörden der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung der Länder, des Bundes, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Agrarstatistikgesetzes sowie von der Europäischen Union zur Erstellung von Statistiken und anonymisierten Auswertungen verwendet werden können,
Es ist mir bekannt, dass

- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung – insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung – der erhobenen Daten freiwillig ist,

-  die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen, die Gegenstand dieses Antrags sind, benötigt werden,

-  die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,
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-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbe-hörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,
-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach § 197 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Feststellung der Versicherungspflicht, der Anspruchsberechtigung und zum Zweck der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übermittelt werden können,
-  meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach § 4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.
- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z. B. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,
- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,
- abhängig vom Zweck – für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden – diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
  • des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, der Bewilligungsstellen für die Förderrichtlinie NE/2014,
  • der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
  • der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.
- wenn es zur Bearbeitung des Antrages erforderlich ist, auch weitere Behörden des Freistaates Sachsen sowie Behörden von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Daten erhalten können,
- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,
-  bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,
- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
  • der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
  • ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
  • ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind. 
-  für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die
   Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:

Referat 58
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01075 Dresden
Besucheradresse: Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 25813
E-Mail: naturschutzfoerderung@smul.sachsen.de

- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:

Datenschutzbeauftragter des SMUL
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 0
E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de
- ein Recht besteht, sich bei dem

Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Postanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.

Schlusserklärung

Ich/ Wir erkläre/n die Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Angaben in diesem Antrag.
Ein Verstoß gegen diese Erklärungen kann zu einer Rücknahme des Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gem. § 49 VwVfG führen.
Datum:*
Unterschrift:*
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Ort:*