Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
für die Realisierung von Projekten
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Stand: 07/2021
Straße, Haus-Nr.
PLZ
vollständiger Name/Geschäftsname
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (Förderrichtlinie Absatzförderung - FRL AbsLE/2019) in der aktuellen Fassung
(Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen. Ausgabe- und Finanzierungsmittel sind auf volle Euro zu runden; Zuwendungen sind auf volle Euro abzurunden.)

Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht rechtsverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.
 1. Antragstellender
1.1 Allgemeine Angaben
Rechtsform
ggf. Registernummer
Name des Vorsitzenden/Präsidenten/Leiters/Geschäftsführers
Projektleiter/Ansprechpartner
Telefon-Durchwahl
Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Ort
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
1
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
2
Betriebsnummer (BNR 10)
3
Name des Vertretungsbefugten
ggf. Nachweis der Vertretungsbefugnis beifügen
E-Mail
Telefon
Telefax
E-Mail des Projektleiters/Ansprechpartners
1
2
3
Die Betriebsnummer wird durch die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Sofern Sie bisher noch keine Betriebsnummer erhalten haben, bitte vermerken.
Zuletzt geändert durch die Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderrichtlinie zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft vom 29. April 2021(SächsABl. S. 547)
„Ich“ im Sinne des Antrages gilt auch für eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein, GmbH) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaft) als Antragstellende.
Name der Bank
IBAN
SWIFT-Code/BIC
DE-
Ort der Bank
 2. Bezeichnung der Maßnahme (Thema)
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1.2 Die Förderung wird beantragt als
Absatzgemeinschaft der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft oder Dritte im Auftrag einer Absatzgemeinschaft
(nur für Maßnahmen nach 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 sowie 3.6 des Antrages)
Körperschaft des öffentlichen Rechts, natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
(nur für Maßnahmen nach 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 sowie 3.6 des Antrages)
Destinationsmanagementorganisation gemäß Tourismusstrategie Sachsen, Landurlaub in Sachsen e. V., DEHOGA Sachsen e. V. einschließlich der Regionalverbände, Tourismus-Marketing-Gesellschaft Sachsen mbH, Landestourismusverband Sachsen e. V.
(nur für Maßnahmen nach 3.1, 3.2, 3.3 sowie 3.6 des Antrages)
Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Marktforschung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft betreiben
(nur für Maßnahmen nach 3.4 des Antrages)
Zusammenschluss, insbesondere zusammengesetzt aus sächsischen Erzeugern des gleichen Erzeugnisses oder aus Verarbeitern des gleichen Erzeugnisses
(nur für Maßnahmen nach 3.5.1 des Antrages)
Zusammenschluss, insbesondere  zusammengesetzt aus sächsischen Erzeuger oder Verarbeitern
(nur für Maßnahmen nach 3.5.2 und 3.5.3 des Antrages)
 3. Beantragter Fördergegenstand
Veranstaltungen und Aktivitäten, die der Förderung des Absatzes von Produkten der sächsischen Land- und
Ernährungswirtschaft dienen
Gemeinschaftliche Messeteilnahme
Ziffer II Nummer 1 FRL AbsLE/2019
(nur für Antragsteller nach 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des Antrages)
Gemeinschaftliche Produktpräsentation, Ausstellung oder Markt
Ziffer II Nummer 2 FRL AbsLE/2019
(nur für Antragsteller nach 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des Antrages)

Organisation, Beteiligung, Durchführung von Maßnahmen zur Gemeinschaftswerbung
Veranstaltung/en oder Aktivität/en zur Verbraucherinformation und Imageverbesserung
Studie zur Marktsituation, Marketingkonzeption (einschließlich Machbarkeitsstudie), die für die gemeinschaftliche Absatzsituation und -entwicklung sächsischer Unternehmen von Bedeutung ist
Ziffer II Nummer 4 FRL AbsLE/2019
(nur für Antragsteller nach 1.2.1, 1.2.2, und 1.2.4 des Antrages)
Qualitätsprogramm von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Lebensmitteln hoher Qualität
landesspezifisches Qualitätsprogramm oder Kooperationsprojekt als gemeinschaftliche Maßnahme
Ziffer II Nummer 5 Buchstabe b FRL AbsLE/2019
(nur für Antragstellernach 1.2.6 des Antrages)
Stand: 07/2021
Gemeinschaftliche Werbung und andere gemeinschaftliche absatzfördernde Maßnahmen ohne einzelbetriebliche und auf einzelne Produkte sowie deren Herkunft bezogene Angaben
Ziffer II Nummer 3 FRL AbsLE/2019
(nur für Antragsteller nach 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des Antrages)
3.3
3.5
Vorbereitung, Beantragung und Anerkennung einer anerkannten Qualitätsregelung der EU als gemeinschaftliche Maßnahme
Ziffer II Nummer 5 Buchstabe a FRL AbsLE/2019
(nur für Antragsteller nach 1.2.5 des Antrages)
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
Einzelne Unternehmen der sächsischen Land- oder Ernährungswirtschaft sowie Kantinen oder Caterer für Betriebsstätten in Sachsen, die als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)   gelten.
(nur für Maßnahmen nach 3.5.4 des Antrages)
4
5
6
Messe im Inland
Messe im Ausland (Land:
)
4
5
6
Als gemeinschaftliche Maßnahmen gelten gemäß Ziffer IV Nummer 2 FRL AbsLE/2019 Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens drei Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft des Freistaates Sachsen.
Als Absatzgemeinschaft gelten auch speziell für ein Projekt gebildete Zusammenschlüsse von Unternehmen und Erzeugerorganisationen. Eine Absatzgemeinschaft soll aus mindestens drei Akteuren der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft bestehen. Sofern die Absatzgemeinschaft keine rechtsfähige juristische Person ist, bestimmt die Absatzgemeinschaft schriftlich einen Verantwortlichen aus ihren Reihen oder einen Dritten, der für die Antragsstellung und Abwicklung des Förderverfahrens verantwortlich zeichnet.
KMU im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Abl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36)
Werbung und Absatzfördermaßnahme(n) für Qualitätsprogramme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Lebensmitteln hoher Qualität als gemeinschaftliche Maßnahme
Ziffer II Nummer 5 Buchstabe c FRL AbsLE/2019
(nur für Antragsteller nach 1.2.6 des Antrages)
Biozertifizierung: Kontrollkosten für die Erstzertifizierung
Ziffer II Nummer 5 Buchstabe d FRL AbsLE/2019
(nur für Antragsteller nach 1.2.7 des Antrages)
Vorhaben zum Wissenstransfer oder der Zusammenarbeit als gemeinschaftliche Maßnahme von Akteuren zum Zweck der Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte
Ziffer II Nummer 6 FRL AbsLE/2019
(nur für Antragsteller nach 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des Antrages)
 4. Beginn und Dauer der Maßnahme
Gesamtmaßnahme
bis
davon Messe- / Veranstaltungs-
termin
bis
vom
am/vom
4.1
4.2
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Stand: 07/2021
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
Tagwerke (250 EUR/Tag)
Tagwerke (200 EUR/Tag)
7
 5. Ausgaben- und Finanzierungsplan (für die Dauer der Maßnahme)
Die Zuwendung zur Maßnahme wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses beantragt.
Position
Jahr
Summe
Angestellte
Summe
5.1 Personalausgaben (einschließlich Lohnnebenkosten) in EUR  
Anzahl
Position
Jahr
Summe
5.2 Sachausgaben in EUR (Gegenstände bis zu 800,00 EUR im Einzelfall) 
1
2
3
4
5
6
7
Summe
10, 11
8
9
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von Personalausgaben und diesbezüglich zu den Fördergegenständen bestehenden spezifischen Regelungen wird auf die FRL AbsLE/2019 verwiesen.

Erläuternde Angaben sind entsprechend Nummer 6.6 des Antrages  auf einem gesonderten Blatt erforderlich.
7
9
8
10
11
Pauschale für Projektmitarbeiter ohne Hochschulabschluss, die beim Antragsteller bereits angestellt sind
Pauschale für Projektmitarbeiter mit Hochschulabschluss, die beim Antragsteller bereits angestellt sind
Erläuternde Angaben sind entsprechend Nummer 6.6 des Antrages  auf einem gesonderten Blatt erforderlich.
Ausgaben ohne MwSt., sofern der Antragstelleende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von Sachausgaben und diesbezüglich zu den Fördergegenständen bestehenden spezifischen Regelungen wird auf die FRL AbsLE/2019 verwiesen.

./. Einnahmen aus dem Projekt
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12
13
14
Position
Jahr
Summe
Gesamtausgaben    (Summe 5.1 bis 5.2)
./. Eigenmittel des Antragstellers
./. Mittel Dritter   -
= Höhe der beantragten Zuwendung
13
5.3 Übersicht über die Finanzierung in EUR/Jahr
12
14
Stand: 07/2021
Erläuternde Angaben sind entsprechend Nummer 6.6 auf einem gesonderten Blatt erforderlich.
Mittel Dritter sind beispielsweise öffentliche Zuschüsse
Einnahmen sind Erlöse aus Eintrittsgeldern oder Teilnehmergebühren, zweckgebundene Spenden u. ä.
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
 6. Unterlagen zum Antrag
Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn folgende Unterlagen zum Antrag vorliegen:


6.1 Zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige(r) Satzung/Gesellschaftsvertrag/Kooperationsvertrag/Gewerbe-
      anmeldung oder adäquate Unterlagen

6.2  Ein Nachweis der Anerkennung der Rechtsform durch die zuständige staatliche Behörde
       bzw. aktueller Registerauszug (letzter gültiger Ausdruck/aktuelle Fassung)

6.3  Der letzte vorliegende steuerliche Jahresabschluss/Kassenbericht und/oder eine
       E/Ü-Rechnung oder BWA des Vorjahres

6.4  Entwicklung der Mitgliederzahl (Personen) der letzten 5 Jahre (nur für Vereine/Verbände)
beige-
fügt
liegt
bereits
vor
Gründungsjahr
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
a)  Ausgangssituation
b)  Inhalt der Maßnahme (zu lösende Aufgaben, zu realisierende Maßnahmen)
c)  Ziel(e) der Maßnahme und angestrebte Ergebnisse
d)  Bedeutung der Maßnahme für den Absatz und die Verbesserung der Marktchancen der
     sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft
e)  Begründung der Notwendigkeit der Förderung aus öffentlichen Mitteln
f )  Beschreibung des Arbeits- und Zeitplanes, der Mittel und Methoden
g)  Zusammenhänge mit anderen Projekten
6.5 Projektbeschreibung der beantragten Maßnahme nach folgender Gliederung

Ergänzende Angabe zur Beschreibung der beantragten Maßnahme:
Von der Fördermaßnahme profitieren Unternehmen und/oder Produkte
ausschließlich mit Bio-Zertifizierung
zum Teil mit Bio-Zertifizierung
ausschließlich ohne Bio-Zertifizierung
(keine Mehrfachnennungen möglich)
6.6  Erläuterung zu den einzelnen Positionen des Ausgaben- und Finanzierungsplanes (zu Nummer 5 des Antrages)
Hinsichtlich der Anwendung des Vergaberechts gelten die jeweiligen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung

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Zu Nummer 5.1 des Antrages sind je Beschäftigtem die berufliche Qualifikation, der Beschäftigungszeitraum und -zeiten und eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung vorzulegen. Sofern keine Pauschale beantragt wird, ist außerdem die monatliche und jährliche Höhe der Vergütung mit den einzelnen Bestandteilen einschließlich Zuschläge und Arbeitgeberanteile und die Wochenarbeitszeit anzugeben.
Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, Unterlagen zu vorliegenden und/oder geplanten arbeitsvertraglichen Regelungen anzufordern.
6.6.1
Zu Nummer 5.2 des Antrages ist eine getrennte Auflistung der Ausgabenzusammensetzung und Kalkulation dieser Ausgaben sowie Unterlagen zur Plausibilisierung erforderlich. (siehe dazu allgemeine Informationen zu 6.6)
6.6.3
Nachweis der Anerkennung als Destinationsmanagementorganisation gemäß Tourismusstrategie Sachsen in der jeweils gültigen Fassung (nur für betreffende Antragsteller nach Nummer 1.2.3 des Antrages).
6.6.4
Nachweis der Anerkennung der Qualitätsregelung
(nur für Maßnahmen nach Nummer 3.5 des Antrages, sofern die Beantragung und Anerkennung der Qualitätsregelung nicht Gegenstand der beantragten Maßnahme ist.)
6.6.5
Stand: 07/2021
6.7
6.6.2
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
Sofern der Antragsteller nicht zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet ist, sind ab einer beantragten Zuwendung von 100 000 Euro bei Aufträgen über 5 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) grundsätzlich drei vergleichbare Angebote einzuholen und mit dem Antrag vorzulegen. Sofern im Ausnahmefall weniger als drei Angebote eingeholt werden oder dem Antrag nicht das wirtschaftlichste Angebot zugrunde gelegt wird, ist dies schriftlich zu begründen.

Bei Anträgen mit einer beantragten Zuwendung bis zu 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist zur Plausibilisierung der beantragten Ausgaben mit dem Antrag jeweils mindestens ein Angebot einzureichen. Alternativ können geeignete adäquate Unterlagen (z. B. Vergleichsrechnungen von ähnlichen Projekten der Vorjahre) eingereicht werden.

Die Bewilligungsbehörde behält sich die Nachforderung weiterer Unterlagen zur Plausibilisierung der Ausgaben vor.

Gesetzliche Vorgaben zum Vergaberecht bleiben unberührt. Wenn nach diesen Bestimmungen voraussichtlich eine Ausschreibung erforderlich ist, sind mit dem Antrag unverbindliche Preislisten etc. vorzulegen.

beige-
fügt
liegt
bereits
vor
Zu Nummer 5.3 des Antrages sind Erläuterungen zur Zusammensetzung der Eigenmittel des Antragstellers (z. B. Bargeld, Bankguthaben, Mitgliedsbeiträge), zu den Einnahmen aus dem Projekt (z. B. Kalkulation zum Verkauf von Erzeugnissen oder zu Eintrittsgelder, Spenden) sowie Mitfinanzierungszusagen, Angaben zu Mitteln Dritter und entsprechende Nachwiese beigefügt.
Bei Zuwendungen nach FRL AbsLE/2019 handelt es sich grundsätzlich um staatliche Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Für Tätigkeiten von Unternehmen im Agrarsektor sind diese Beihilfen unter gewissen Voraussetzungen als sog. freigestellte Beihilfen zu betrachten. In allen anderen Fällen werden die Beihilfen auf Grundlage der einschlägigen De-minimis-Verordnungen gewährt. Ergänzende oder von der FRL AbsLE/2019 abweichende Regelungen, die sich aus der jeweils einschlägigen De-minimis-Verordnung ergeben, sind daher bei der Gewährung einer Zuwendung nach der FRL AbsLE/2019 vorrangig zu beachten.

Zur Anwendungen kommen für Antragsteller entsprechend ihrer Tätigkeit im Projekt folgende De-minimis-Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung:

- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1, die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) geändert worden ist ( Allgemeine De-minimis-Verordnung );

- Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 352 vom 24.12. 2013, S. 9), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/316 (ABl. L 51 I vom 22.02.2019, S. 1) geändert worden ist ( De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor );

- Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. L 190 vom 28.06.2014, S. 45), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2020 ABl. L 414 vom 9.12.2020, S. 15) geändert worden ist ( De-minimis-Verordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor );

- Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse erbringen (ABl. L 114 vom 26.4.2012, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/1474 vom 13. Oktober 2020 (ABl. L 337 vom 14.10.2020, S. 1) ( DAWI-De-minimis-Verordnung ).

Zur Überprüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist die Vorlage der sog. De-minimis-Erklärung durch die Antragstellenden notwendig.
Die De-minimis-Erklärung/en ist/sind beigefügt.
Hinweis: Das Formular zur Abgabe der De-minimis-Erklärung sowie ein erläuterndes Merkblatt können unter folgenden Links abgerufen werden:

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 7. Erklärung zum Beginn der Maßnahme
15
Gilt gleichermaßen für Anträge zur Projektförderung kommunaler Körperschaften mit zugrunde gelegten Ausgaben ab 1 000 000 Euro
Wir bitten um Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vor Bewilligung:
Stand: 07/2021
Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich zu werten

- der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages, soweit der Antragstellende sich nicht ein unbedingtes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der Zuwendung einräumen lässt.

- der Abschluss von Vereinbarungen über den Einsatz von Personal.

- wenn mit der körperlichen Ausführung von zur Maßnahme gehörenden Arbeiten begonnen wird.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Rücknahme des Zuwendungsbescheides, soweit die Bewilligungsbehörde nachträglich von einem vorzeitigen Maßnahmebeginn Kenntnis erhält.

Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
Sofern im beantragten Vorhaben mittelbar Begünstigte von der Förderung profitieren, wird für diese mittelbar Begünstigten die Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen der Förderung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens durch die Bewilligungsbehörde ebenfalls geprüft. Gleiches gilt für unmittelbar und mittelbar Begünstigte, sofern die Freistellung einer Beihilfe in Betracht kommt.

6.8  Nachweis KMU
       (für Maßnahmen nach 3.5.4 des Antrages i. V. m. Antragstellenden nach Nummer 1.2.7 des Antrages.)
Die KMU-Erklärung/en ist/sind beigefügt.
Hinweis: Das Formular zur Abgabe der KMU-Erklärung kann unter folgendem Link abgerufen werden:

7.1 Vorhabensbeginn bei Messeteilnahmen
(für Maßnahmen nach 3.1 des Antrages)
Bei Messeteilnahmen ist die Anmeldung bei der Messe als Maßnahmebeginn förderunschädlich. Die Anmeldung zu einer Messe kann daher vor Antragstellung erfolgen. Als Zeitpunkt des förderunschädlichen Maßnahmebeginns ist auf den Tag der Anmeldung zur Messe abzustellen.
Die Anmeldung bei der Messe ist bislang nicht erfolgt. Lieferungs- und/oder Leistungsverträge im Zusammenhang mit der Messeteilnahme wurden nicht abgeschlossen.
Die Anmeldung bei der Messe ist am
Lieferungs- und/oder Leistungsverträge im Zusammenhang mit der Messeteilnahme abgeschlossen.
erfolgt. Vor der Anmeldung zur Messe wurden keine
7.2 Vorhabensbeginn bei Maßnahmen zur Projektförderung mit vom Antragstellenden zugrunde gelegten
       Ausgaben ab 100 000 Euro
15
Mit der Durchführung der Maßnahmen darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligungsbehörde dies genehmigt hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde zustimmen, dass mit der Ausführung der Maßnahmen bereits vor der Bewilligung begonnen wird. Aus der Erlaubnis zum vorzeitigen Beginn kann jedoch kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Mit der Maßnahme habe ich noch nicht begonnen und werde ohne Zustimmung nichts bestellen,
kaufen oder beginnen.

Mit der Maßnahme muss aus folgenden Gründen bis zum                                              begonnen werden:
7.3 Vorhabensbeginn bei Maßnahmen zur Projektförderung mit vom Antragstellenden zugrunde gelegten
       Ausgaben unter 100 000 Euro
16
Mit der Maßnahme habe ich noch nicht begonnen.  
Der Beginn der Maßnahme ist ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde ) zugelassen. Die Bewilligungsbehörde bestätigt den Antragseingang schriftlich; ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.

16
Gilt gleichermaßen für Anträge zur Projektförderung kommunaler Körperschaften mit zugrunde gelegten Ausgaben bis 1 000 000 Euro
Das Qualitätsprogramm ist gemäß Ziffer IV Nummer 8 FRL AbsLE/2019 für die Beteiligung weiterer Unternehmen offen.
Das Qualitätsprogramm erfüllt bzw. schafft mindestens eine und zwar folgende unter Ziffer IV Nummer 9 FRL AbsLE/2019 genannte Anforderung:
Grundlage der Maßnahme bildet gemäß Ziffer IV Nummer 10 FRL AbsLE/2019 ein Konzept mit mindestens drei beteiligten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft von denen die Mehrzahl, jedoch mindestens drei Beteiligte, im Freistaat Sachsen tätig sind.
Das Konzept ist beigefügt.
Die Maßnahme erfordert die durchgehende persönliche Anwesenheit von eigenem Personal des Zuwendungsempfängers (bei Antragstellern nach 1.2.3 des Antrages auch des Personals von Unterausstellern).
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Das Qualitätsprogramm führt zu bzw. umfasst ein Produkt, dessen Güte gemäß Ziffer IV Nummer 8 FRL AbsLE/2019 anhand von Kriterien nachweisbar ist und die prüfbar über der Warennorm und den gesetzlichen Anforderungen liegen.
Stand: 07/2021
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
Gemäß Ziffer IV Nummer 6 Buchstabe a FRL AbsLE/2019 handle ich gemeinsam mit Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft.
Gemäß Ziffer IV Nummer 6 Buchstabe b FRL AbsLE/2019 präsentiere ich vertretend Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft.
 8. Erklärungen des Antragstellenden zu den Zuwendungsvoraussetzungen
Es besteht gemäß Ziffer IV Nummer 7 FRL AbsLE/2019 das Einverständnis, dass die Ergebnisse der Maßnahme der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft zur breiten Nutzung kostenlos zur Verfügung gestellt werden und dieses berechtigt ist, die Ergebnisse zu verwerten, insbesondere auch ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.
Nur für Antragsteller nach Nummer 1.2.3 des Antrages i. V. m. der Beantragung einer Maßnahme nach Nummer 3.1, 3.2 und 3.3 des Antrages:
Nur für Maßnahmen nach Nummer 3.4 des Antrages:
Nur für Maßnahmen nach Nummer 3.5 des Antrages:
Die Kriterien sind an folgender Stelle geregelt:
Nur für Maßnahmen nach Nummer 3.6 des Antrages:
Nur für Antragsteller nach Nummer 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des Antrages i. V. m. der Beantragung einer Maßnahme nach Nummer 3.1 oder 3.2 des Antrages:
 9. Sonstige Erklärungen des Antragstellenden
Die Planung der Finanzen für die Maßnahme erfolgte wirtschaftlich und sparsam.
Für die Maßnahme ist oder wird von mir keine finanzielle Förderung über ein anderes Förderprogramm des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union oder an anderer Stelle beantragt.
Ich erkläre, dass über mein Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist. Die Eröffnung wurde auch nicht mangels Masse abgelehnt und mein Unternehmen befindet sich auch nicht in Liquidation.
Ich erkläre, dass mir nicht bekannt ist, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Ich erkläre, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung, kein Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich erkläre, dass gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt.
Ich erkläre, dass mein Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Die Realisierung der Maßnahme ohne die beantragte Zuwendung durch Eigenmittel ist nicht möglich.
Die Arbeiten im Zeitabschnitt nach Nummer 4 des Antrages sind eine abgeschlossene Maßnahme und liefern abrechenbare Ergebnisse.
Der Ausgabenplan enthält Personalausgaben für Mitarbeiter, die mit Drittmitteln finanziert werden.
Hinsichtlich Lieferungen und Leistungen Dritter ist der Antragstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Vorsteuerabzug berechtigt oder der Antragstellende ist dem Grunde nach gemäß § 24 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt (Pauschalierung).
Sofern ja:
Der projektbezogene Nachweis des Steuerberaters oder des Finanzamtes ist beigefügt.
 10. Erklärung zum Datenschutz
Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde sowie jede weitere Prüf- oder Kontrollbehörde des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union meine Daten einsehen und für Prüf- und Kontrollzwecke für meine Förderung nach der FRL AbsLE/2019 verwenden kann.
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben: Ich habe das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits zur Abgabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Für den Fall, dass ich die Angabe oder die Zustimmung verweigere, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.

Ich habe die Erklärungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu.  

 11. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellenden
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen.  Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und wird durch diese Antragstellung nicht begründet.

Von meinen Angaben, die ich in diesem Antrag mache, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.

Mir ist bekannt, dass bei der Gewährung von Zuwendungen nach der FRL AbsLE/2019 die Regelungen des europäischen Beihilferechts vorrangig zu berücksichtigen sind. Soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung 2016) (ABI. C 202 vom 7.6.2016) handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen sowie deren Nachfolgebestimmungen in der jeweils geltenden Fassung gewährt. Die zur Anwendung kommenden Beihilferegelungen sind Ziffer I Nummer 2 der FRL AbsLE/2019 zu entnehmen. Die Regelungen zu staatlichen Beihilfen können sowohl unmittelbar Begünstigte (z. B. Zuwendungsempfänger) als auch mittelbar Begünstigte (z. B. Teilnehmer einer Maßnahme) betreffen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/ nachgereichter Unterlagen oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.

Ich versichere, dass keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren, die für meine wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt worden sind.

Ich bin bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes und der Europäischen Kommission sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt oder die Zuwendung widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.

Mir ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein Einverständnis erkläre. Zur Feststellung und Beurteilung subventionserheblicher Tatsachen durch die Bewilligungsbehörde sind nachfolgende Erklärungen relevant:

Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte.

Mir ist bekannt, dass ich jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und/oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe.

Mit ist bekannt, dass ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führt, soweit die Bewilligungsbehörde nachträglich von einem vorzeitigen Maßnahmebeginn Kenntnis erhält. (vgl. insbesondere Ausführungen unter Nummer 7 des Antrages)

Ich erkläre, dass mir bekannt ist, dass Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen an Dritte gemäß § 1273 ff. BGB in Verbindung mit § 399 BGB ausgeschlossen sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind.

Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.

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Stand: 07/2021
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
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Stand: 07/2021
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
Mir ist nicht bekannt, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.

Gegen mich erfolgt/e keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes.

Sofern ich Träger eines Unternehmens bin, erkläre ich, dass mein Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt und über mein Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen auch nicht in Liquidation befindet und ich auch kein Unternehmen bin, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen bin.

Ich verpflichte mich, jede Änderung zu den vorstehenden Erklärungen unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.

 12. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer

- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,

- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,

- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.

- Mir ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die für den Antragstellenden vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar  ist.

- Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.

- Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw. die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen

- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform

- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten

- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten

- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren

- zum Vorhaben:

zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens

zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)

zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)

zum Geschäftsplan

zum Standort des Vorhabens

zu flächen-und/oder standortbezogenen  Angaben

zu den Eigentumsverhältnissen

zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten

zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden

im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal

zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)

zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert-und Mengenangaben zur  geplanten  Investition

zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz

zu Mehrfach- bzw. Vor-und Folgeförderungen

zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen

zu gesetzlichen Einschränkungen

zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

zu beihilferechtlichen Sachverhalten

zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten

zu technischen Sachverhalten

zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens

- zum Finanzierungsplan

zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben

zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung

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Stempel
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Stand: 07/2021
Unterschrift
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Allgemeine Fördergegenstände
 13. Abschließende Erklärung
zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche  Zuwendungen, Mittel Dritter

  (z. B. Spenden/Sponsorengelder) und Einnahmen (z. B. Spenden/Sponsorengelder)

zu sonstigen Finanzierungsquellen

- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt  maßgeblich ist.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir  ist auch bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.

Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie FRL AbsLE/2019 gewährt. Mir ist bekannt, dass ich den Richtlinientext und die Verwaltungsvorschrift zu §§ 23, 44 SäHO im Internet einsehen und herunterladen kann: