Mir / Uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist:
Subventionserhebliche Tatsachen sind Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen einschließlich Finanzierungsplan:
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zum Vorhaben:
o zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
o zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
o zur geplanten Ausführung / Umsetzung des Vorhabens (Zeit- / Arbeitsplanung, Meilensteine)
o zum Standort des Vorhabens
o zu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben
o zu den Eigentumsverhältnissen
o zu (anderweitigen) Verfügungs- / Nutzungsrechten
o zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
o im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
o zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
o zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition
o zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
o zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen
o zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen / Zertifizierungen
o zu gesetzlichen Einschränkungen
o zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
o zu beihilferechtlichen Sachverhalten
o zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
o zum Bauablauf / -fortschritt (einschließlich Fotodokumentation)
o zu technischen Sachverhalten
o zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
o zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
o zu steuerrechtlichen Verhältnissen
o zur Vorfinanzierung
o zur Beantragung / zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentlicher Zuwendungen, Mittel Dritter (z. B. Spenden / Sponsorengelder) und Einnahmen
o zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages
Ich / Wir habe/ n davon Kenntnis genommen, dass die aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.
Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir verpflichtet bin / sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
Mir / Uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
Mir / Uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.
Ich / Wir habe/n davon Kenntnis genommen, dass die in den Formularen Basisantrag Gehölze, Anlage G, Anlage G-T, Eigentümerzustimmung sowie sonstigen Formularen, aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.
Ich/wir erkläre/n, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass gegen mich/uns ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) vorliegt.
Ich/wir erkläre/n, sofern ich/wir Träger eines Unternehmens bin/sind, dass mein/unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.