BNR 10:
Bewilligungsbescheid vom
Name
Vorname
Anrede
ggf. weitere Namenszusätze
Straße
Zustelladresse des Antragstellers
Nummer
Ort
ggf. Ortsteil
Postleitzahl
Posteingangsstempel der Behörde
Antrag auf Auszahlung von Zuwendungen für Vorhaben des ELER nach der Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer (LIW/2014)
-Teil EIP
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Stand: 09/2018
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Ident-Nr.:
Aktenzeichen:
lfd. Nummer des Auszahlungsantrags:
Name des Antragstellers
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Kontodaten des Antragstellers
Der angegebene Kontoinhaber ist bevollmächtigt, die Zuwendung im Rahmen des Förderverfahrens entgegen zu nehmen.
IBAN
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BIC
Name des Kreditinstituts
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Teilvorhaben Nr.:
Das Teilvorhaben ist
Es handelt sich um den letzten Auszahlungsantrag zum Teilvorhaben
Förderfähige Ausgaben des Auszahlungsantrags
EUR
Unter Beachtung des bewilligten Fördersatzes von
und des für das Teilvorhaben noch zur Verfügung stehenden
zum Teilvorhaben laut Belegliste(n):
Prozent
EUR
maximal auszahlbaren Zuwendungsbetrages       in Höhe von
wird für das Teilvorhaben eine Auszahlung in Höhe von
EUR
Anlagen zum Auszahlungsantrag
Seit Erlass des Bewilligungsbescheides sind weitere Deckungsmittel hinzugetreten oder bereits im Bewilligungsbescheid berücksichtigte Deckungsmittel haben sich erhöht
Dem Auszahlungsantrag sind folgende Anlagen im Original beigefügt (zutreffendes ankreuzen):
Gegebenenfalls zu berücksichtigende Deckungsmittel werden von der Bewilligungsbehörde abgezogen.
Um Nachteile bei der Berechnung des auszahlbaren Zuwendungsbetrages zu vermeiden, verzichten Sie bitte auf einen selbständigen Abzug von Deckungsmitteln.
Zahlungsnachweise (Der Empfänger und dessen Bankverbindung müssen auf den Belegen zweifelsfrei identifizierbar sein. Enthält der Kontoauszug keine Bankverbindung des Empfängers, ist der Überweisungsauftrag beizulegen.)
beantragt.
Stand: 09/2018
Erklärungen / Verpflichtungen:
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Ich/wir erkläre/n, dass

- die Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides und die Nebenbestimmungen für ELER-finanzierte Vorhaben (NBest-ELER) eingehalten sowie die erteilten Auflagen erfüllt wurden.

- die Angaben in der/den Belegliste/n mit den Belegen und Büchern übereinstimmen und sachlich sowie rechnerisch richtig sind.

- ich/wir die Bewilligungsbehörde in einer formlosen Aufstellung über zusätzlich erhaltene Boni und Rabatte unterrichte/n und die davon betroffenen abgerechneten Belege benenne/n.

- soweit Kopien von Zahlungsnachweisen oder Onlinebelege vorgelegt werden, diese mit dem Original übereinstimmen bzw. die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Inhalte von mir/uns bestätigt wird.

- die geltend gemachten Ausgaben für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig waren.

- die für die Durchführung des Vorhabens/ der Teilvorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen.

- im Fall der Förderung von Personalausgaben, keine Änderungen zu den der Bewilligungsbehörde vorgelegten geltenden Arbeitsverträgen (einschl. ggf. vorgelegter Einstufungsnachweise) oder vergleichbaren Verträgen eingetreten sind, die Leistungen im Rahmen der Arbeitsverhältnisse für das Vorhaben erbracht wurden und die Entlohnung der Arbeitnehmer den geltenden Arbeitsverträgen entspricht.


Mir/uns ist bekannt, dass

- die in diesem Auszahlungsantrag genannten Tatsachen, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von
     § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, von denen die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung der beantragten Zuwendung abhängig ist. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen fallen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 StGB.

Subventionserhebliche Tatsachen in diesem Auszahlungsantrag sind:
- Angaben zu Name, Anschrift und Kontodaten des Begünstigten,
- Angaben zu den nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben und dem beantragten Auszahlungsbetrag,
- Angaben zum Stand der Umsetzung des Vorhabens (einschließlich Fotonachweise),
- Angaben aus den Beleglisten zum Datum des Auftrags, Datum und Höhe der Rechnung, Bezahldatum und tatsächlich gezahltem Betrag sowie zur Mehrwertsteuer und den förderfähigen Ausgaben,
- Angaben zu abgerechneten Personalstunden sowie den zugrunde liegenden Arbeitsverträgen oder vergleichbaren Verträgen,
- Angaben zu erbrachten unentgeltlichen Arbeitsleistungen,
- Angaben in den Teilnehmerlisten,
- Angaben zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen,
- Angaben in der Kooperationsvereinbarung, im Aktionsplan und dem Beschluss zum Pilotprojekt,
- Angaben in Zwischenberichten, Schlussberichten oder Sachberichten,
- Angaben in Lageplänen, Grundbuchauszügen oder Bauunterlagen zur Inanspruchnahme anderer Förderungen,
- tatsächliche Angaben zu Änderungen bzw. Abweichungen zum bewilligten Vorhaben,
- tatsächliche Angaben zur zweckentsprechenden Verwendung,
- Angaben zu den realisierten Kapazitäten oder Indikatoren,
- Angaben zum Vergabeverfahren und Auftragsvergabe,
- Angaben zur steuerrechtlichen Stellung,
- Angaben zu erhaltenen oder zusätzlichen oder erhöhten Deckungsmitteln,
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren,
- die Einhaltung der Zweckbindungsfrist,
- die Erklärungen aus diesem Antrag
o zur Richtigkeit der Belege und Zahlungsnachweise und zur Übereinstimmung entsprechender Kopien mit den Originalen
o zur Einhaltung der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides
o zur Vorlage erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen








Stand: 09/2018
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Datum:
Unterschrift:
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Ort:
- gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.

- die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.


Beim letzten Auszahlungsantrag:

Ich/Wir erkläre/n dass

- ich/wir alle Nachweise (z. B. Bescheide anderer Behörden) über den Erhalt und die Höhe sonstiger Deckungsmittel beigefügt habe.

- mir/uns bekannt ist, dass auch alle später hinzutretenden Mittel Dritter der Bewilligungsbehörde mitzuteilen sind.

- die Teilvorhaben, wie im Bewilligungsbescheid bewilligt, vollständig durchgeführt wurden.








Stand: 09/2018