Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
des Freistaats Sachsen
1 Die Betriebsnummer (BNR 10) wird durch die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Wenn Sie bisher noch keine Betriebsnummer erhalten haben, ist dies zu vermerken.
2 zuletzt geändert durch die Fünfte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der
Förderrichtlinie Besondere Initiativen vom 17. Dezember 2019 (SächsABI. SDr. S. 67) mit Wirkung vom 01.01.2020 in der aktuellen Fassung
vollständiger Name /
Geschäftsname
Name des
Vertretungsbefugten
Name d. Vorsitzenden /
Vorstandsvorsitzenden /
Geschäftsführer / Leiters
(Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen. Ausgabe- und Finanzierungsmittel sind auf volle Euro zu runden; Zuwendungen sind abzurunden)
Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht rechtsverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.
ggf. Original / beglaubigte Abschrift der Bevollmächtigung beifügen
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) für die Förderung von besonderen Initiativen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, des ländlichen Raumes sowie des Umwelt- und Naturschutzes und zur Minderung der Belastung durch Umwelteinwirkungen im Freistaat Sachsen
(Förderrichtlinie Besondere Initiativen - RL BesIn/2007² vom 1. August 2007 in der aktuellen Fassung)
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
2. Beantragter Fördergegenstand
2.1 Realisierung von Projekten, die in ganz besonderer Weise den in der RL BesIn/2007 in der jeweils aktuellen Fassung beschriebenen Fachinteressen des SMEKUL oder zur Umsetzung von Beschlüssen der Staatsregierung dienen.
2.2 Laufende Tätigkeit einer Vereinigung im Rahmen der institutionellen Förderung, die im besonderen Interesse des SMEKUL liegt. (Hinweis: Die Förderung nach Nummer 2.2 des Antrages ist auf Folgeanträge beschränkt.)
3. Angaben zum beantragten Fördergegenstand
3.1 Kurzbezeichnung des Projekts bzw. der Aufgabe der Vereinigung
3.2 zusätzliche Angaben bei Projektanträgen nach Nummer 2.1 des Antrages
3.2.1 Standort des Projektes (sofern ein örtlicher Bezug besteht)
4. Beginn und Dauer der beantragten Förderung
5. Ausgaben- und Finanzierungsplan für die Dauer der beantragten Förderung
(Beträge gerundet auf volle EUR/Darstellung nach Jahren)
5.1 Personalausgaben in EUR
(nur für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag beim Antragstellenden/Zuwendungsempfangenden)
3 - Erläuternde Angaben sind entsprechend Nummer 6.7 auf einem gesonderten Blatt erforderlich.
4 - Bei beantragter Projektförderung nach Nummer 2.1 des Antrages für die Projektdauer, wenn Personalausgaben als zuwendungsfähige
Ausgaben geltend gemacht werden (siehe Nummer 6.7.1 des Antrages).
5 - z. B. bei kurzzeitigen Projekten
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
Hinweis:
Das zuständige Staatsministerium ist gemäß Nummer 5.1 Buchstabe e RL BesIn/2007 berechtigt, insbesondere Pauschalen für Personalausgaben (Festbeträge) festzulegen.
Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände für
Verwaltungszwecke
5.3 Sachausgaben in EUR (einschließlich geringwertige Gegenstände bis zu 800,00 EUR im Einzelfall)
Geschäftsbedarf, Bücher,
Zeitschriften
Post und Fernmeldegebühren
Nutzung von Dienstfahrzeugen
Mieten u. Mietnebenkosten
Ausgaben für Veröffent-
lichungen, Dokumentationen
und Öffentlichkeitsarbeit
Dienstleistungen Dritter (ohne
Honorare)
Unter allgemeine Betriebsausgaben fallen Ausgaben z.B. für Steuerberatung, Büromaterial, Porto, Büromiete, Kopierer, Telekommunikation, EDV, Büroausstattung, geringwertige Wirtschaftsgüter, Energiekosten, Wasser, Reinigung. Die Pauschale kann nur in Summe in Anspruch genommen werden. Eine Herausrechnung von einzelnen Ausgaben zwecks gesonderter Förderung als Sachausgaben ist nicht möglich.
max. 15 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto gemäß Nummer 5.1 des Antrages)
Bei beantragter Projektförderung nach Nummer 2.1 des Antrages nur für die Projektdauer und nur, soweit Positionen als zuwendungsfähige Ausgaben geltend gemacht werden, sonst keine Angaben erforderlich
detaillierte Auflistung der o. a. Ausgabenzusammensetzung für die einzelnen Jahre entsprechend Nummer 6.7.2 des Antrages auf gesondertem Blatt erforderlich; Ausgaben abzüglich der nach Umsatzsteuergesetz abzugsfähigen Beträge
Nur für Beschäftigte des Antragstellers
Mit dem zu zahlenden Honorar müssen alle Leistungen des Honorarnehmers abgegolten sein. Gesonderte Zahlungen z. B. von Reisekosten an den Honorarnehmer sind ausgeschlossen
Getrennte Auflistung und Begründung entsprechend Ziffer 6.7.3 dieses Antrages auf gesondertem Blatt; Ausgaben abzüglich der nach Umsatzsteuergesetz abzugsfähigen Beträge
Für geförderte Investitionen besteht Inventarisierungspflicht
5.4 Ausgaben für Gegenstände von mehr als 800,00 EUR im Einzelfall in EUR
Es wird eine Pauschale für die Abdeckung allgemeiner Betriebsausgaben und Reisekosten der
Projektstelle beantragt.
Falls ja: Es wird eine Pauschale in Höhe von
Prozent der Personalausgaben beantragt.
Sofern die Pauschale nicht in Anspruch genommen wird, können nur direkt zuordenbare Ausgaben als Sachausgaben beantragt werden.
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
6 -
7 -
8 -
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10 -
11 -
12 -
13 -
./. Mittel Dritter - Sonstiger (z. B.
Partner)
5.5 Übersicht über die Finanzierung in EUR
Gesamtausgaben
(Summe 5.1 bis 5.4)
./. Eigenmittel des Antragstellers
./. Mittel Dritter - öffentliche Hand
./. Einnahmen aus dem Projekt / der
Tätigkeit der Vereinigung
5.6.1 Ein vollständiger Haushalts- und Wirtschaftsplan liegt diesem Antrag bei.
(Der Plan muss alle zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben
sowie einen Organisations- und Stellenplan enthalten. Eine Übersicht über das Vermögen und
Schulden sowie über voraussichtlich einzugehende Verpflichtungen zu Lasten künftiger Jahre
ist als Anlage beizufügen, soweit sich dies nicht schon aus den Bilanzen oder dem Haushalts-
und Wirtschaftsplan ergibt.)
Eine Bearbeitung des Antrages erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen und Erklärungen zum Antrag vorliegen:
6.1 Zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige(r) Satzung /
Gesellschaftsvertrag / Stiftungsverfassung
6.2 Nachweis der Anerkennung der Rechtsform durch die zuständige
staatliche Behörde bzw. aktueller Handelsregisterauszug
(letzter gültiger Ausdruck)
6.3 ggf. Nachweis zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit
6.4 Der letzte, vorliegende steuerliche Jahresabschluss / Kassenbericht
und/oder eine E / Ü-Rechnung oder BWA des Vorjahres
6.5 Entwicklung der Mitgliederzahl (Pers.) der letzten 5 Jahre
14 - Erläuterung und Begründung der einzelnen Finanzierungsquellen entsprechend Nummer 6.7.4 und 6.7.5 dieses Antrages auf einem
gesonderten Blatt erforderlich
15 - Einnahmen sind z. B. Eintrittsgelder, Schulungsgebühren, zweckgebundene Spenden u. ä.
16 - Angabe bei Verbänden und ähnlichen Institutionen erforderlich
5.6.2 Entsprechend des im Haushalts- und Wirtschaftsplan ausgewiesenen Fehlbetrages werden für
den Zeitabschnitt gemäß Nummer 4 des Antrages Fördermittel des SMEKUL beantragt in Höhe von
5.6 Haushalts- und Wirtschaftsplan
(nur
für Anträge nach
Nummer 2.2
des Antrages zur Förderung der laufenden Tätigkeit von Vereinen/Vereinigungen
zusätzlich
zu den Angaben unter Nummer 5.1 bis 5.5)
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
6.6 Beschreibung des beantragten Fördergegenstandes
a) Ausgangssituation
b) Ziel des Projektes, angestrebte Ergebnisse, Begründung für die
Antragstellung
c) Inhalt des Projektes (Welche Aufgaben sollen gelöst werden?
Welche Maßnahmen sollen realisiert werden?)
d) Nutzen des Projektes für den Freistaat Sachsen
e) Begründung der Notwendigkeit der Förderung aus öffentlichen Mitteln
f) Beschreibung des Arbeits- und Zeitplanes, der Mittel und Methoden
g) Zusammenhänge mit anderen Projekten
h) Angabe von messbaren Indikatoren zur Erfolgskontrolle des Projektes
a) Zielgruppe
b) Ziel der Arbeit
c) Aufgliederung der Arbeit im Aufgabengebiet und Erläuterung der
Aufgabeinhalte
d) Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplanes nach Jahresscheiben
e) bisherige Ergebnisse der Arbeit des Verbandes
f) Stetigkeit der Eigenmittel (z.B. regelmäßiger Eingang der
Mitgliedsbeiträge)
g) Begründung der Notwendigkeit von hauptamtlichen Mitgliedern
h) Angaben zu bisherigen Aktivitäten, um Fördermittel von anderen
Behörden zu erhalten
6.6.1 Ausführliche Projektbeschreibung
(nur
bei Anträgen zur Projektförderung
nach Nummer 2.1 des Antrages
mit
nachfolgender Gliederung)
6.6.2 Ausführliche Beschreibung der Verbandsarbeit
(nur
bei Anträgen zur Förderung der laufenden Tätigkeiten von
Vereinen/Vereinigungen nach
Nummer 2.2 des Antrages
mit
nachfolgender Gliederung)
6.7 Erläuterung zu den einzelnen Positionen des Ausgaben- und
Finanzierungsplanes für
Projekte nach Nummer
2.1 des Antrages
bzw.
Erläuterung zu den einzelnen Positionen des Haushalts- und
Wirtschaftsplanes für
Vorhaben nach Nummer 2.2 des Antrages
6.7.1 Zu Nummer 5.1 sind je Beschäftigtem die monatliche und jährliche Höhe
der Vergütung (aufgegliedert in Grundgehalt, Zuschläge u. ä,
Arbeitgeberanteile an den Lohnausgaben), die berufliche Qualifikation,
der Beschäftigungszeitraum und -zeiten und eine ausführliche
Tätigkeitsbeschreibung mit Angabe der Wochenarbeitszeit einzureichen.
6.7.2 Zu Nummer 5.3 ist eine getrennte Auflistung der Ausgaben-
zusammensetzung und Kalkulation für Geschäftsbedarf, Geräte,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Dienstleistungen
Dritter u. ä. erforderlich.
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, Unterlagen zu vorliegenden und/oder geplanten arbeitsvertraglichen Regelungen mit den Beschäftigten anzufordern.
Hinsichtlich der Anwendung des Vergaberechts gelten die jeweiligen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) und für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1548).
Sofern der Antragsteller nicht zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet ist, sind ab einer beantragten Zuwendung von 100 000 Euro bei Aufträgen über 5 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) grundsätzlich drei vergleichbare Angebote einzuholen und mit dem Antrag vorzulegen. Sofern im Ausnahmefall weniger als drei Angebote eingeholt werden oder dem Antrag nicht das wirtschaftlichste Angebot zugrunde gelegt wird, ist dies schriftlich zu begründen.
Bei Anträgen mit einer beantragten Zuwendung bis zu 100 000 Euro ist zur Plausibilisierung der beantragten Ausgaben mit dem Antrag jeweils mindestens ein Angebot einzureichen. Alternativ können geeignete adäquate Unterlagen (z. B. Vergleichsrechnungen von ähnlichen Projekten der Vorjahre) eingereicht werden.
Die Bewilligungsbehörde behält sich die Nachforderung weiterer Unterlagen zur Plausibilisierung der Ausgaben vor.
Gesetzliche Vorgaben zum Vergaberecht bleiben unberührt.
Wenn nach diesen Bestimmungen voraussichtlich eine Ausschreibung erforderlich ist, sind mit diesem
Antrag unverbindliche Preislisten etc. vorzulegen.
Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich zu werten
- der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages, soweit der
Antragsteller sich nicht ein unbedingtes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der
Zuwendung einräumen lässt.
- der Abschluss von Vereinbarungen über den Einsatz von Personal.
- wenn mit der körperlichen Ausführung von Bau- oder sonstigen zur Maßnahme gehörigen Arbeiten
begonnen wird. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und
Herrichten des Grundstückes (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens,
es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Rücknahme des
Zuwendungsbescheides, soweit die Bewilligungsbehörde nachträglich von einem vorzeitigen
Maßnahmebeginn Kenntnis erhält.
Für Maßnahmen zur Projektförderung mit vom Antragsteller zugrunde gelegten Ausgaben ab
Mit der Durchführung der Maßnahmen darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligungsbehörde dies genehmigt hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde zustimmen, dass mit der Ausführung der Maßnahmen bereits vor der Bewilligung begonnen wird. Aus der Erlaubnis zum vorzeitigen Beginn kann jedoch kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
7. Zustimmung zum E-Mail-Verkehr (Bitte Anlage E-Mail-Übertragung verwenden)
8. Erklärung zum Beginn des Vorhabens
Mit dem Vorhaben habe(n) ich/wir noch nicht begonnen und werde(n) ohne Zustimmung der Bewilligungsbehörde nichts bestellen, kaufen oder beginnen.
Mit der Maßnahme muss aus nachfolgenden Gründen bis zum
Ich/Wir bitte/n um Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vor Bewilligung.
Die
Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
kann nur erteilt werden, wenn aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, eine Bewilligung nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Voraussetzung
dafür ist, dass der Antrag vollständig vorliegt und nach sachlicher Prüfung grundsätzlich bewilligungsreif ist.
Das Vorhaben darf nicht vor der schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsbehörde zum vorzeitigen Beginn begonnen werden.
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
17 - Gilt gleichermaßen für Anträge zur Projektförderung kommunaler Körperschaften mit zugrunde gelegten Ausgaben ab 1 000 000 Euro
6.7.3 Zu Nummer 5.4 sind die notwendigen Investitionen getrennt aufzulisten
und zu begründen.
6.7.4 Zu Nummer 5.5 sind die Zusammensetzung der Eigenmittel des
Antragstellers und die Einnahmen aus dem Projekt darzustellen
und zu erläutern (z. B. Bargeld, Bankguthaben, Mitgliedsbeiträge,
Spenden, Verkauf von Erzeugnissen, Eintrittsgelder usw.).
6.7.5 Mitfinanzierungszusage(n), Mittel Dritter (schriftlicher Nachweis)
9.1 Der Finanzierungsplan enthält Personalausgaben für Mitarbeiter mit
Zeitarbeitsverträgen (Drittmittelstellen).
9.2 Weitere als die unter Nummer 5.5 angegebenen Eigenleistungen sind mir/uns
nicht möglich.
9.3 Hinsichtlich Lieferungen und sonstiger Leistungen Dritter kann der Antragsteller
nach Umsatzsteuergesetz abzugsfähige Beträge beim Finanzamt geltend
machen (Nachweis des Finanzamtes/ Steuerberaters beifügen), sofern keine
Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht.
9.4 Die Körperschaft (Verein, Stiftung, gGmbH oder gAG) verfolgt gemeinnützige
Zwecke. (Wenn ja, bitte Nachweis beifügen)
9.5 Für dieses Projekt wurde oder wird eine Förderung über ein anderes
Förderprogramm des Freistaates Sachsen des Bundes oder der Europäischen
Union beantragt.
Sofern ja,
- In welcher Höhe wurde die Förderung beantragt?
- Sofern ein Bescheid vorliegt, ist dieser als Anlage beigefügt (Bitte ggf.
auch Ablehnungsbescheide beifügen).
9.6 Die Planung der Finanzen erfolgte nach dem Prinzip des wirtschaftlichen und
sparsamen Umganges mit Mitteln.
Die Arbeiten im Zeitabschnitt nach Nummer 4 sind ein abgeschlossenes Projekt und liefern abrechenbare Ergebnisse.
Die Arbeiten im Zeitabschnitt nach Nummer 4 sind kein abgeschlossenes Projekt und sind nur mit einer Weiterförderung sinnvoll.
9.9 Es besteht das Einverständnis, dass die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse
und Erkenntnisse dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt
werden und durch den Freistaat Sachsen ganz oder teilweise genutzt, vervielfältigt
und veröffentlicht werden können.
(nur für Projekte nach Nummer 2.1 des Antrages).
9.7 Angaben zu den Ergebnissen der Förderung
(nur für Projektanträge nach Nummer 2.1 des Antrags)
9.8 Angaben zu den Ergebnissen der Förderung
(nur für Anträge nach Nummer 2.2 des Antrags)
Die Angaben im Zeitabschnitt nach Nummer 4 liefern abrechenbare Ergebnisse.
9. Erklärung des Antragstellers
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
9.10 Es besteht das Einverständnis, dass die Öffentlichkeit während der Projekt-
laufzeit durch den Zuwendungsempfangenden über das Projekt informiert
wird.
(nur für Projekte nach Nummer 2.1 des Antrages).
Für Maßnahmen zur Projektförderung mit vom Antragsteller zugrunde gelegten Ausgaben
17 - Gilt gleichermaßen für Anträge zur Projektförderung kommunaler Körperschaften mit zugrunde gelegten Ausgaben ab 1 000 000 Euro
Mit der Maßnahme habe/n ich/wir noch nicht begonnen.
Der Beginn der Maßnahme ist ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) zugelassen. Die Bewilligungsbehörde bestätigt den Antragseingang schriftlich, ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.
10. Erklärung zum Datenschutz
Hiermit erkläre/n ich/wir, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben:
Ich/Wir habe/n das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits/unsererseits zur Angabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Für den Fall, dass ich/wir die Angabe oder die Zustimmung verweigere/verweigern, wurde/n ich/wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.
11. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und wird auch durch diese Antragstellung nicht begründet.
Von meinen/unseren Angaben, die ich/wir in diesem Antrag mache/n, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.
Mir/uns ist bekannt, dass bei der Gewährung von Zuwendungen nach der RL BesIn/2007 die Regelungen des europäischen Beihilferechts vorrangig zu berücksichtigen sind. Soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung 2016) (ABI. C 202 vom 7.6.2016) handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen sowie deren Nachfolgebestimmungen in der jeweils geltenden Fassung gewährt. Die zur Anwendung kommenden Beihilferegelungen sind Nummer 1.3 der RL BesIn/2007 zu entnehmen.
Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereich-ter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir/Uns ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
Ich/Wir versichere/versichern, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/ Klageverfahren, die für meine/unsere wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt und auch keine Kreditkündigungen ausgesprochen oder Scheckretouren/Wechselproteste vorgekommen sind.
Ich bin/wir sind bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kon-trollbehörden des Landes, sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/n ich/wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen, ebenso gestatte/n ich/wir Prüfern den Zutritt zu Grundstücken, baulichen Anlagen und Gebäuden einschließlich der Wohn- und Geschäftsräume, sofern sich die geförderten Gegen-stände entsprechend des Zuwendungsbescheides in diesen befinden.
Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt bzw. der Zuwendungsbescheid widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich/uns oder meinen/unseren Vertreter unmöglich gemacht wird.
Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständnis erkläre/n. Zur Feststellung und Beurteilung subventionserheblicher Tatsachen durch die Bewilligungsbehörde sind nachfolgende Erklärungen relevant:
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe/n und mich/uns entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte/n.
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
Ich/Wir habe/n die Erklärungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und stimme/n der Verarbeitung meiner/unserer Daten zu.
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir jede Änderung zu den von mir/uns im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und/oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe/n.
Mir/Uns ist Folgendes bekannt:
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides, soweit die Bewilligungsbehörde nachträglich von einem vorzeitigen Maßnahmebeginn Kenntnis erhält (vgl. insbesondere Ausführungen unter Nummer 8 des Antrages).
Ich/wir erklären, dass mir/uns bekannt ist, dass Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen an Dritte gemäß § 1273 ff BGB in Verbindung mit § 399 BGB ausgeschlossen sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind.
Mir/uns ist bekannt, dass mir/uns keine Zahlungen zustehen, wenn ich/wir die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe/n, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.
Mir/uns ist nicht bekannt, dass gegen mich/uns ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Gegen mich/uns erfolgt/e keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes.
Sofern ich/wir Träger eines Unternehmens bin/sind, erkläre/n ich/wir, dass mein/unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und gegen mich/uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt und über mein/unser Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen auch nicht in Liquidation befindet und ich/wir auch kein Unternehmen bin/sind, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.
Ich/wir verpflichte/n mich/uns, jede Änderung zu den vorstehenden Erklärungen unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.
12. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer
- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das
Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über
subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige
Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder
durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der
Verwendungsbeschränkung verwendet,
- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über
subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte
Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche
Tatsachen gebraucht.
Mir/uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtige oder unvollständige Angaben, die für den Antragsteller vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar ist.
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw.
die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren
o zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
o zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
o zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)
o zum Standort des Vorhabens
o zu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben
o zu den Eigentumsverhältnissen
o zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten
o zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
o im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
o zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
o zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition
o zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
o zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen
o zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen
o zu gesetzlichen Einschränkungen
o zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
o zu beihilferechtlichen Sachverhalten
o zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
o zu technischen Sachverhalten
o zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
- zum Finanzierungs- oder Haushalts- und Wirtschaftsplan:
o zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
o zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung
o zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche Zuwendungen,
Mittel Dritter (z.B. Spenden/Sponsorengelder) und Einnahmen
o zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.
Mir/uns wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
Mir/uns wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir/uns ist auch bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
13. Abschließende Erklärung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.
Ich/wir erkläre/n, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Ein Verstoß gegen diese Erklärung kann zu einer Rücknahme des Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gem. § 49 VwVfG führen.
Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Förderrichtlinie RL BesIn/2007 in der jeweils aktuellen Fassung gewährt. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den Richtlinientext im Internet unter http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9575-Foerderrichtlinie_Besondere_Initiativen einsehen und herunterladen kann/können.
rechtskräftige Unterschrift
RL BesIn/2007 i. d. F. v. 01.01.2020
Erklärung zum E-Mail-Übertragungsweg
An das
Sächsische Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie - Referat 33
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir ausdrücklich der Übertragung von Daten mit dem herkömmlichen
E-Mail-System (ohne standardisierte Sicherheit) zustimme/n. Für den Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Daten bei der Nutzung dieses Übertragungsweges durch Dritte wird der Freistaat Sachsen von seiner Haftung bezüglich Gewährleistung der Datensicherheit entbunden.
generell
für alle bislang und künftig beantragten Projekte
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir der Übertragung von Daten mit dem herkömmlichen
E-Mail-System (ohne standardisierte Sicherheit)
nicht
zustimme/n.
Hinweis:
Unabhängig von Ihrer Wahl zwischen den Möglichkeiten entstehen Ihnen im Verwaltungsverfahren
mit dem LfULG keinerlei Nachteile. Diese Erklärung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.
ausschließlich für das/die Projekt/e