- meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach § 4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.
- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z. B. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,
- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,
- abhängig vom Zweck - für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden - diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
· des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, der Bewilligungsstellen für die Förderrichtlinien LIW/2014, WuF/2014, LEADER/2014, NE/2014 sowie bei Förderung nach der RL LEADER/2014 die örtlich zuständigen lokalen Aktionsgruppen (LAG),
· der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
· der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.
- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,
- bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,
- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
· der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
· ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
· ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.
- für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:
Referat ZA
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 6807
E-Mail: DS_ELER-investiv@smul.sachsen.de
- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:
Datenschutzbeauftragter des SMUL
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 0
E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de