Antrag auf Gewährung
einer Beihilfe
nach der Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen Bund und Ländern für die Gewährung von Hilfen bei Schäden in landwirtschaftlichen Unternehmen infolge der Dürre 2018

Betriebsnummer (BNR 10):
Ich/Wir beantrage(n) auf der Grundlage der beiliegenden Unterlagen und Nachweise eine Beihilfe.
1. Antragsteller
Name / Firma
Unternehmenssitz (Straße, Hausnummer)
PLZ
Ort
 Betriebsleiter/Geschäftsführer
Name
Vorname
Name
Vorname
Name
Vorname
Name
Vorname
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Ident-Nr.: _____________________
Die Ident-Nr. wird durch die Behörde vergeben.
Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 31
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden
Antrag Dürre 2018
Stand: 09/2018
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2. Unternehmen
2.1. Ich/Wir verfüge(n) über kurzfristig verwertbares Vermögen
2.2. Ich/Wir besitze(n) weitere landwirtschaftliche Betriebe, bin an solchen Betrieben beteiligt oder habe(n) Betriebe oder Betriebsteile verpachtet:
Unternehmen der Aquakultur/Binnenfischerei und Unternehmen mit forstwirtschaftlicher Primärerzeugung erhalten keine Förderung nach dieser Verwaltungsvereinbarung (VV).
Bisher erhaltene Förderung als De-minimis-Beihilfe für die Überwindung von Schäden infolge der Dürre.
(auch Bürgschaften, die als De-minimis-Beihilfen gewährt wurden, sind aufzuführen):
Mein Unternehmen/Zusammenschluss ist in den letzten drei Jahren mit De-minimis-Beihilfen gemäß VO (EG) 1535/2007 der Kommission nach folgender Richtlinie gefördert worden.
(Aktien, Beteiligungen, Wertpapiere, Bargeld, Bankguthaben usw.):
Richtlinie
Bewilligungsjahr
Datum
Zuwendungs-
bescheid
Maßnahme

Zuwendungsbetrag
in EUR
Wenn ja, dann Angaben zu Art und Höhe der Vermögenswerte in einer Anlage beifügen.
Wenn ja, dann Angaben zu diesen Betrieben in einer Anlage beifügen.
Antrag Dürre 2018
Stand: 09/2018
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5. Hinweise und Erklärungen zum Datenschutz
Es ist mir bekannt, dass
- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung - insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung - der erhobenen Daten freiwillig ist,

- die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Beihilfen, die Gegenstand dieses Antrages sind, benötigt werden,

- die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,



3. Angaben zum eingetretenen Schaden
3.1. Angaben zum Schadensort
3.2. Angaben zur Schadenshöhe
4. Bankverbindung
(Die angegebenen Bankdaten müssen in der Stammdatenbank, der zuständigen Stellen (ISS, FBZ des LfULG’) erfasst sein)
IBAN
BIC
Name des Kreditinstituts
a) Schadensort(e):
b) Eintritt des Schadens (Zeitraum):
Ort:
Ort:
Ort:
PLZ:
PLZ:
PLZ:
(entsprechend beigefügtem Berechnungsschema)
und beantragte Beihilfe
Angaben in Euro
am:
bzw. von:
bis:
Antrag Dürre 2018
Stand: 09/2018
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- meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich -rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl.IS.1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,

- meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach §197 Abs.2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch-Gesetzliche Unfallversicherung- (Artikel1desGesetzesvom7.August1996,BGBl.IS.1254), das durch Artikel4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl.IS.2575 geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Feststellung der Versicherungspflicht, der Anspruchsberechtigung und zum Zweck der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übermittelt werden können,

- meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach §4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl.S.273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.

- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z.B. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,

- abhängig vom Zweck- für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden-diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
·  des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
·  der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
·  der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitung.

- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S.S348), abgelaufen sind,

- bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,

- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
·  der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
·  ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
·  ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.


Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer Daten ist das Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Kontaktdaten lauten:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Postfach 540137
01311 Dresden

- ein Recht besteht, sich bei dem
Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Postanschrift:  Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de


als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Datenrechtswidrig erfolgte.




Antrag Dürre 2018
Stand: 09/2018
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6. Allgemeine Erklärung:
- Ich/Wir nehme/n davon Kenntnis, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht und auch durch die Antragstellung nicht begründet wird.

- Mir/Uns ist bekannt, dass vom Referat 31 weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der Antragsberechtigung, der Antragsvoraussetzungen sowie zur Feststellung der Höhe der Beihilfe erforderlich sind, angefordert werden können.

- Ich/Wir sind verpflichtet, eine Prüfung durch die zuständigen Behörden, insbesondere der Fachaufsichtsbehörden (SMUL), der Zahlstelle, des internen Revisionsdienstes der Zahlstelle, der bescheinigenden Stelle, der Rechnungshöfe des Freistaates Sachsen, des Bundes und der EU, der EU-Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung zu dulden. Sie sind verpflichtet, den Prüfern die von ihnen im Zusammenhang mit der Beantragung oder Bewilligung einer öffentlichen Zuwendung erbetenen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

- Mir/Uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt bzw. die bewilligte Beihilfe gemäß § 49 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Sächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SächsVwVfG) widerrufen werden kann, wenn eine Kontrolle durch den Betriebsinhaber oder seinen Vertreter unmöglich gemacht wird. Im Falle des Widerrufes sind bereits gezahlte Beträge gemäß § 49 a VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ist gemäß § 49 a Absatz 3 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG zu verzinsen.



7. Warnung vor Subventionsbetrug:
- Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass Subventionen Leistungen aus öffentlichen Mitteln (nach EU-, Bundes-oder Landesrecht) an Betriebe und Unternehmen sind, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft dienen sollen.
- Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch i. V. m. § 2 Subventionsgesetz) wird bestraft, wer:
übersubventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn vorteilhaft sind,
den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt,
Subventionen gebraucht, die er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte.

Subventionserhebliche Tatsachen sind:
- die Angaben zu den Nummern 1-6 dieses Vordruckes,
- die Schadensberechnung,
- die Angaben in den mit dem Antrag eingereichten Unterlagen,
- Sachverhalte, die durch Scheingeschäfte und Scheinhandlungen verdeckt werden.

- Die Behörden sind verpflichtet, den Verdacht eines Subventionsbetruges den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.


- entsprechend dem Verzeichnis der Unterlagen zum Antrag

Anlagen
Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben.
Antrag Dürre 2018
Unterschrift des Antragstellers
(Betriebsleiter/Geschäftsführer/Vorstand)
Ort, Datum
Stand: 09/2018
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Verzeichnis der Unterlagen zum Antrag auf Beihilfe zur Überwindung eines Schadens infolge der Dürre 2018
  Bezeichnung/Inhalt
  beigefügt / Bemerkung
Bestätig
LfULG
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Antragsformular mit Unterschriften
Formblatt KMU
Formblatt kein Unternehmen in Schwierigkeiten

Schadensberechnung (Formblatt Excel) alle Tabellenblätter ausgefüllt
Einkommenssteuerbescheide (alle natürlichen Personen sowie alle Gesellschafter/Anteilseigner der Personengesellschaften und der  jur. Personen)
Nachweise für kurzfristig verwertbares Vermögen (Erklärung zum kurzfristig verwertbaren Vermögen innerhalb des Berechnungsschemas zur Schadensberechnung)
a) bei natürlichen Personen von diesen Personen selbst
b) bei jur. Personen und Personengesellschaften von den Gesellschaftern, die mehr als 10% Anteilseigentum am Unternehmen besitzen
Nachweise über außerdem gewährte Fördermittel für die Überwindung der dürrebedingten Schäden (Beihilfebeträge aufnehmen in Berechnungsschema zur Schadensberechnung)

Formlose Erklärung zu gewährten zweckgebundenen Hilfen Dritter (z. B. in Form von Spenden)
Letzte 2 vorliegende betriebswirtschaftliche Jahresabschlüsse mit Gewinn- und Verlustrechnung (wenn vorhanden in BMEL-Format)
Datum/Unterschrift Prüfer LfULG
Antrag Dürre 2018
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
(Betriebsleiter/Geschäftsführer/Vorstand)
Stand: 09/2018