Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung für das Erbringen von Gemeinwohlleistungen (Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung - FRL SZH/2021)






Antragsjahr 2024
für den Verpflichtungszeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2029

Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde
bis spätestens 31. März 2024















Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen und die entsprechenden Unterlagen beizufügen.

Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.








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Fbl. FRL SZH/2021 Antragsjahr 2024
Stand: 09.02.2024
  1. Antragstellende
vollständiger Name des Tierhalters
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Name des Inhabers/Geschäftsführers/Vorsitzenden
Rechtsform
1.1 Allgemeine Angaben
ggf. Registernummer
ggf. Ortsteil
Ort
2
1   Die Betriebsnummer (BNR 10) wird durch die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
     Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Sofern Sie bisher noch keine Betriebsnummer erhalten haben, bitte vermerken.
2   nur von Unternehmen, Vereinen etc. auszufüllen

BNR 10
BNR 15
276
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
1
E-Mail
Telefon
Telefax
Mobiltelefon
Erstantrag
SteuerID (11-stellig mit Prüfziffer)
Geburtsdatum
oder WirtschaftsID (11-stellig, beginnt mit DE)
oder Steuernummer (13-stellig)
1.2 Bankverbindung
Name der Bank
Ort der Bank
IBAN-Nummer
SWIFT-Code/BIC
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Fbl. FRL SZH/2021 Antragsjahr 2024
Stand: 09.02.2024
1.3 Angaben des Antragstellenden  zur landwirtschaftlichen Tätigkeit
4
Ich bin eine natürliche oder juristische Person, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig ist.
Für das laufende Antragsjahr ist der Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) vom
                                  beigefügt.
Der Gesamttierbestand meines Unternehmens gemäß nachfolgender Definition beträgt zum 1. Januar des laufenden Antragsjahres                     Tiere.
3   ggf. Nachweis des Vertretungsbefugten beifügen
4   „Ich“ im Sinne dieses Antrages gilt auch für eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts als der Antragstellende.
    

1.4 Angaben des Antragstellenden zur Meldepflicht und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse
1.5 Angaben des Antragstellenden zum Gesamttierbestand
Der Gesamttierbestand umfasst alle bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gemeldeten und mit Bescheid der TSK nachgewiesenen Schafe und/oder Ziegen, die zum Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres über neun Monate alt sind. Das heißt, nicht nur die Tiere, für die eine Förderung unter Nummer 2 dieses Antrages beantragt wird.


Definition:
  2. Beantragte Tierzahl und jährliche Zuwendung im Verpflichtungszeitraum
2.1 Verpflichtungszeitraum
Mir ist bekannt, dass der Verpflichtungszeitraum für Förderungen nach der FRL SZH/2021 fünf Jahre beginnend ab dem 1. April des Antragsjahres beträgt.
Mir ist bekannt, dass in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraumes der jährliche Haltungszeitraum vom 1. April bis 15. September festgelegt ist.
Ich beantrage folgende Anzahl an Tieren zur Förderung:



















Antragsjahr
  Tiere im Alter über neun Monate
  zum Stichtag 1. Januar des An-
  tragsjahres
  Schafe
  Ziegen
  Summe  
Anzahl
2.2 Beantragte Tierzahl
Ansprechpartner
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
Name des Vertretungsbefugten
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
3
Ich bestätige, dass die zur Förderung beantragten Schafe und/oder Ziegen zum Stichtag 1. Januar des laufenden Antragsjahres über neun Monate alt sind.
Mir ist Folgendes bekannt:
Während des Verpflichtungszeitraumes muss ich jährlich bis zum 31. März die Anzahl der Tiere nachweisen, für die eine Förderung beansprucht wird. Förderfähig sind Schafe und/oder Ziegen, die zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres über neun Monate alt sind. Die Nachweisführung erfolgt über den Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse des jeweiligen Jahres.




a.
  3. Erklärungen des Antragstellenden zum beantragten Fördergegenstand
3.1 Erklärungen zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen im Verpflichtungszeitraum
Ich bin selbst Halter der zur Förderung beantragten Schafe und/oder Ziegen.
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Fbl. FRL SZH/2021 Antragsjahr 2024
Stand: 09.02.2024
2.3 Jährlicher Zuwendungsbetrag
Ich beantrage den Zuwendungsbetrag, der sich aus der beantragten Tierzahl nach Nummer 2.2 multipliziert mit dem Förderbetrag pro Tier ergibt. Dieser wird jährlich durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) festgelegt und im Verlauf des jeweiligen Verpflichtungsjahres im Förderportal unter dem Link
 
 <https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-schaf-und-ziegenhaltung-frl-szh-2021-10572.html>


bekannt gegeben.

























Ich verpflichte mich, die Anzahl an Tieren, für die jährlich die Förderung beansprucht wird, im jeweiligen Haltungszeitraum vom 1. April bis 15. September jedes Jahres des Verpflichtungszeitraumes im eigenen Betrieb zu halten.
Ich verpflichte mich für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes, die jährlich beantragte Anzahl an Tieren während des jährlichen Haltungszeitraumes vom 1. April bis 15. September insbesondere auf Grünlandflächen zu weiden sowie wolfsabwehrende Maßnahmen entsprechend den geltenden Mindestschutzanforderungen aufrechtzuerhalten.
Eine Reduzierung der jährlich zur Förderung beanspruchten Tiere im Vergleich der Tierzahl, für die eine Verpflichtung eingegangen wurde, ist bis zu 20 Prozent zulässig.




b.
Gemäß FRL SZH/2021 Ziffer IV Nummer 4 darf der förderfähige Gesamttierbestand im Vergleich zum ersten Antragsjahr nicht mehr als 20 Prozent abnehmen.






c.
- Der Begriff Grünland im Sinne der FRL SZH/2021 umfasst alle Flächen, die für die Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen geeignet sind.























Hinweis:
Mir ist bekannt, dass ich während des Verpflichtungszeitraumes jährlich im Zeitraum vom 16. September bis 15. Oktober die Beweidung der Tiere für den jeweils abgelaufenen Haltungszeitraum durch geeignete Unterlagen nachweisen muss.
Ich verpflichte mich für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes zur Einhaltung der Regelungen der FRL SZH/2021 zum Gesamttierbestand. Der Gesamttierbestand gemäß jährlichem Beitragsbescheid der TSK (Tiere älter neun Monate) darf während des Verpflichtungszeitraumes im Vergleich zum ersten Bewilligungsjahr nicht mehr als 20 Prozent abnehmen.
3.2 Erklärungen zur Einhaltung der sonstigen Zuwendungsbestimmungen und Verpflichtungen im Ver-
       pflichtungszeitraum
Mir ist bekannt, dass die Beweidung sowie die Einhaltung der Förderkriterien und Verpflichtungen über den gesamten fünfjährigen Verpflichtungszeitraum durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden müssen. Dies gilt auch, wenn z. B. wegen Unterschreitung der Mindesttierzahl oder sonstigen Gründen in einem Jahr keine Auszahlung erfolgt.
Ich verpflichte mich, das Bestandsregister nach den Vorschiften der Viehverkehrsverordnung
 Viehverkehrsverordnung
 <http://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/ViehVerkV.pdf>
(Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2020 (BGBl. I S.1170) in der jeweils geltenden Fassung zu führen.
















3.3 Erklärungen zu Änderungen im Fördervorhaben
Mir ist bekannt, dass im Falle des Überganges des Betriebes oder des Betriebszweiges Schaf- und/oder Ziegenhaltung an andere Personen während des Verpflichtungszeitraums keine Zuwendung gewährt oder die bereits gewährte Zuwendung zurückgefordert wird, sofern die eingegangenen Verpflichtungen von der übernehmenden Person nicht übernommen oder eingehalten werden. Die Übernahme wird von der Bewilligungsbehörde nur anerkannt, wenn ihr der Übergang so rechtzeitig angezeigt wird, dass eine Kontrolle der Verpflichtungen noch möglich ist. Der Anzeige ist eine Bestätigung der übernehmenden Person beizufügen, in der diese sich zur Einhaltung der von der übergebenden Person eingegangenen Verpflichtungen für die Restlaufzeit der Förderung verpflichtet.
Mir ist bekannt, dass der Bewilligungsbehörde jede Änderung gegenüber den Angaben im Antrag unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist.
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Fbl. FRL SZH/2021 Antragsjahr 2024
Stand: 09.02.2024
  4. Weitere Unterlagen zum Antrag
4.1 Nachweis zum Antragstellenden (Nur auszufüllen, sofern noch keine Betriebsnummer vergeben ist.)
4.2 Unterlagen und Erklärungen zur Prüfung und Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen
Kopie des gültigen Personalausweises ist beigefügt.
(Nur für natürliche Personen als Antragstellenden.)
Ein Nachweis der Anerkennung der Rechtsform durch die zuständige staatliche Behörde/aktueller bzw. letzter gültiger Registerauszug oder folgender adäquater Nachweis


ist beigefügt.
(Nur für Antragstellende, die keine natürliche Person sind.)
Bei der beantragten Zuwendung handelt es sich um eine gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47) als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehende Beihilfe, welche unter der Beihilfe-Nummer SA.62428 - Deutschland (Sachsen) mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 22.7.2021 C(2021) 5411 final genehmigt und freigestellt wurde.




















Die Vorgaben aus dem Genehmigungsbeschluss der Europäischen Kommission sind bei der Gewährung der Zuwendung vorrangig zu beachten, insbesondere folgende:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne der Definition in Randnummer 35 Absatz 15 des Agrarrahmens  befinden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben.

















Zur Überprüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist die Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen notwendig.
Die „Erklärung des Beihilfeempfängers über Unternehmen in Schwierigkeiten“ (kurz: UiS) ist beigefügt.
Gegen mein Unternehmen besteht eine Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung, weil ich einer Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet habe.
nein
ja     Sofern ja, welche
Mir ist bekannt, dass bei Einzelbeihilfen über 10 000 Euro die nach Randnummer 112 des bei Bewilligung geltenden Agrarrahmens erforderlichen Angaben veröffentlicht werden, wobei als Einzelbeihilfe die Summe der Zuwendungen über den Verpflichtungszeitraum gilt.
Die „KMU-Erklärung des Beihilfeempfängers“ (kurz: KMU-Erklärung) ist beigefügt.
Hinweis: Das Formular KMU-Erklärung ist unter dem folgenden Link abrufbar:
Das Formular Ergänzender Berechnungsbogen zur KMU-Bewertung ist unter dem folgenden Link abrufbar:
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  5. Erklärungen des Antragstellenden
Ich habe für die hier zur Förderung beantragte Maßnahme keine finanzielle Förderung an anderer Stelle beantragt und werde das auch künftig nicht tun.
Mir ist bekannt, dass Förderverpflichtungen bei Änderungen der einschlägigen verbindlichen Normen, Anforderungen oder Verpflichtungen angepasst werden können.
Über mich ist kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet. Die Eröffnung wurde auch nicht mangels Masse abgelehnt und ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich versichere, dass über mich keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt oder durchgeführt worden sind.
Ich erkläre, dass mir nicht bekannt ist, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach der Förderrichtlinie FRL AUK/2023 vom 4. Oktober 2022 Teil A Nummer 2.2 GL 4a (naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und Ziegen) ist förderunschädlich. Eine Doppelförderung wird hier ausgeschlossen, da der Förderung nach FRL SZH/2021 andere förderfähige Aufwendungen zugrunde gelegt sind.







Hinweis:
Ich erkläre, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich erkläre, dass gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der geltenden Fassung vorliegt.
Ich erkläre, dass ich meinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen bin.
Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde sowie jede weitere Prüf- oder Kontrollbehörde des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union meine Daten im Herkunftsinformationssystem (HIT) einsehen und für Prüf- und Kontrollzwecke für meine Förderung nach der FRL SZH/2021 verwenden kann.
  6. Erklärung zum Datenschutz
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben:
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben: Ich habe das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits zur Angabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Für den Fall, dass ich die Angabe oder die Zustimmung verweigere, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.




















Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Von meinen Angaben, die ich in diesem Antrag mache, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.

Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.

Ich bin bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes, sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt bzw. widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.

Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvoraussetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb des Verpflichtungszeitraumes verpflichte.














  7. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellenden
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Fbl. FRL SZH/2021 Antragsjahr 2024
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Mir ist bekannt, dass ich jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb des Verpflichtungszeitraumes) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und/oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe.

Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.

Ich verpflichte mich, jede Änderung zu den vorstehenden Erklärungen unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.













  8. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer
- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
- Mir ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die für den Antragstellenden vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar  ist.
- Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
- Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw. die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren
- zum Vorhaben:
zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)
zum Geschäftsplan
zum Standort des Vorhabens
zu flächen-und/oder standortbezogenen  Angaben
zu den Eigentumsverhältnissen
zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten
zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert-und Mengenangaben zur  geplanten  Investition
zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
zu Mehrfach- bzw. Vor-und Folgeförderungen
zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen
zu gesetzlichen Einschränkungen
zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
zu beihilferechtlichen Sachverhalten
zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
zu technischen Sachverhalten
zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
- zum Finanzierungsplan
zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung
zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche  Zuwendungen, Mittel Dritter
  (z. B. Spenden/Sponsorengelder) und Einnahmen (z. B. Spenden/Sponsorengelder)
zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.








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Fbl. FRL SZH/2021 Antragsjahr 2024
Stand: 09.02.2024
Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt  maßgeblich ist.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir  ist auch bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.








  9. Abschließende Erklärung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.

Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie FRL SZH/2021 und unter den Voraussetzungen der §§ 23, 44 SäHO gewährt. Mir ist bekannt, dass ich den Richtlinientext im Internet unter

<https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19055.3>

und die Verwaltungsvorschrift zu §§ 23, 44 SäHO unter

<https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1548>

einsehen und herunterladen kann.










Datum
rechtsverbindliche Unterschrift
Ort
Stempel