Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung einer Startprämie für den Erhalt der Steillagenbewirtschaftung Weinbau (Förderrichtlinie Startprämie Steillagenbewirtschaftung im Weinbau - FRL Startprämie Weinbau/2022)






Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde
bis spätestens sechs Monate nach Übernahme
der Weinbaufläche im laufenden Kalenderjahr






Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen und die entsprechenden Unterlagen beizufügen.

Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.








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Fbl. FRL Startprämie Weinbau/2022 - Antrag
Stand: 22.08.2022
  1. Antragstellende
vollständiger Name der antragstellenden Person
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Name des Inhabers/Geschäftsführers/Vorsitzenden
Rechtsform
1.1 Allgemeine Angaben
ggf. Registernummer
ggf. Ortsteil
E-Mail
Ort
Telefon
Telefax
Ansprechpartner
2
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
Name des Vertretungsbefugten
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
3
1   Anträge nach Ablauf dieser Frist können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Als Tag der Übernahme (Datumsangabe) gilt der
     Eintrag, an dem Sie für die betreffende Fläche in die Weinbaukartei des Freistaates Sachsen eingetragen wurden.
2   Bitte geben Sie an dieser Stelle den in der Weinbaukartei eingetragenen Namen an.
3   nur von Unternehmen, Vereinen etc. auszufüllen
4   ggf. Nachweis der Vertretungsbefugnis beifügen
BNR 10
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
1
4
Auf das Merkblatt zur FRL Startprämie Weinbau/2022 wird hingewiesen:

Merkblatt (FRL Startprämie Weinbau/2022)
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smul_lfulg_607&formtecid=2&areashortname=smul_lfulg_33































Mobiltelefon
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Fbl. FRL Startprämie Weinbau/2022 - Antrag
Stand: 22.08.2022
1.2 Bankverbindung
Name der Bank
Ort der Bank
IBAN-Nummer
SWIFT-Code/BIC
  2. Beantragte Zuwendung

Ich    beantrage die Förderung für folgende von mir übernommenen Steillagenweinbaufläche/n gemäß Weinbaukartei des Freistaates Sachsen:
















  Gemarkung
7
8
  Summe  
Festbetrag pro m²
übernommene
Steillagenweinbaufläche
in EUR
Betrag
gesamt
in EUR
(1)
(2)
(3) = (1) x (2)
Die Anlage zum Förderantrag „Angaben gemäß Weinbaukartei des Freistaates Sachsen“ ist beigefügt und wurde von der für das Führen der Weinbaukartei zuständigen Behörde des Freistaates Sachsen bestätigt.
Die Kapitalbeteiligung des Freistaates Sachsen am antragstellenden Unternehmen beträgt mehr als 25 % des Eigenkapitals   .
(Hinweis: Die Bewilligungsbehörde behält sich die Nachforderung von Unterlagen zur Prüfung des Sachverhaltes vor.)
5   Als staatliche Kapitalbeteiligung gilt auch, wenn der Freistaat Sachsen als unmittelbarer oder mittelbarer Gesellschafter in dieser Höhe am Unternehmen beteiligt ist.
6   „Ich“ im Sinne dieses Antrages gilt für alle Antragsteller unabhängig von deren Rechtsform.
6

Fläche
in m²
1.3 Angaben zu Kapitalbeteiligungen des Freistaates Sachsen am Unternehmen

Flurstück
1
2
3
4
5
6
Die Angaben zu der/den zur Förderung beantragten Fläche/n stimmen mit den Angaben gemäß der Anlage zum Förderantrag „Angaben gemäß Weinbaukartei des Freistaates Sachsen“ überein.

lfd.
Nr.
5

  Schlag-Nr.
Eine Förderung unter dem Mindestförderbetrag ist ausgeschlossen. Der Mindestförderbetrag beträgt 450 Euro.
Hinweis:
Sofern die Eingabefelder in der vorstehenden Tabelle nicht ausreichend sind, können diese Angaben auf einem separaten Blatt erfolgen. Bitte achten Sie in diesem Fall auf Vollständigkeit der Angaben und tragen Sie in die Tabelle einen entsprechenden Verweis ein (z. B. siehe separate Anlage zu Nummer 2 des Antrages).
Hinweis:
Sofern die Eingabefelder in der Anlage zum Antrag nicht ausreichend sind, bitte das Formblatt Anlage zum Antrag in der benötigten Anzahl verwenden.
  3. Erklärungen des Antragstellenden zum beantragten Fördergegenstand
Ich erkläre, dass ich mit der Bewirtschaftung der zur Förderung beantragten Flächen nach deren Übernahme noch nicht begonnen habe.
Ich erkläre, dass ich für die hier zur Förderung beantragte/n Fläche/n bislang keine Förderung nach der FRL Startprämie Weinbau/2022 und/oder  der Vorgängerrichtlinie RL Startprämie Weinbau/2019 in Anspruch genommen habe und mir nicht bekannt ist, dass die hier zur Förderung beantragte/n Fläche/n einer Zweckbindungsfrist aufgrund einer früheren Förderung eines anderen Begünstigten nach der FRL Startprämie Weinbau/2022 und/oder der Vorgängerrichtlinie RL Startprämie Weinbau/2019 unterliegen.
Hinweis:
Der Erhalt von Förderungen nach der Richtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014 und/oder der Erhalt von EU-Direktzahlungen für die beantragte/n Fläche/n entsprechen nicht dem Fördergegenstand der Richtlinie FRL Startprämie Weinbau/2022 und der Vorgängerrichtlinie Startprämie Weinbau/2019 und sind daher förderunschädlich.



Eine Übernahme im Sinne der FRL Startprämie Weinbau/2022 liegt mit der Eintragung des Antragstellenden in Verbindung mit der beantragten Fläche in die Weinbaukartei des Freistaates Sachsen vor, wobei das Datum des Eintrages in die Weinbaukartei maßgeblich ist.




Als Beginn der Bewirtschaftung einer Weinbaufläche im Sinne der FRL Startprämie Weinbau/2022 gilt der Zeitpunkt, an dem der Antragstellende tatsächlich physisch auf der betreffenden Weinbaufläche tätig wird.





Ich erkläre, dass für die hier zur Förderung beantragte Maßnahme keine finanzielle Förderung an anderer Stelle beantragt habe und das auch künftig nicht tun werde.
Mir ist bekannt, dass die Zweckbindungsfrist für übernommene und nach der FRL Startprämie Weinbau/2022 geförderte Weinbaufläche/n fünf Jahre beträgt. Im Zeitraum von fünf Jahren beginnend ab dem auf den Bewilligungsbescheid folgenden Kalenderjahr ist die übernommene Fläche zweckentsprechend zu bewirtschaften (Zweckbindungsfrist).
  4. Unterlagen zur Prüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen

Zuwendungen nach der FRL Startprämie Weinbau/2022 werden auf der Grundlage der Agrar-De-minimis-Verordnung   gewährt. Ergänzende oder von der FRL Startprämie Weinbau/2022 abweichende Regelungen, die sich aus der jeweils geltenden Agrar-De-minimis-Verordnung ergeben, sind daher bei der Gewährung einer Zuwendung nach der FRL Startprämie Weinbau/2022 vorrangig zu beachten.

Nach der derzeit geltenden Agrar-De-minimis-Verordnung können im laufenden und den vorangegangenen zwei Steuerjahren max. 20 000 Euro als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Die Höhe des von Ihnen beantragten und auf die De-minimis-Beihilfe anzurechnenden Betrags ergibt sich aus dem Gesamtbetrag nach Ziffer 2 dieses Antragsformulars.

Zur Überprüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist die Vorlage der sog. De-minimis-Erklärung notwendig.





Die De-minimis-Erklärung ist beigefügt.
Hinweis: Das Formular zur Abgabe der De-minimis-Erklärung sowie ein erläuterndes Merkblatt können unter
De-minimis-Erklärung ,
De-minimis-Merkblatt

abgerufen werden.




















7
7   Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags
     über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9), die zuletzt
     durch die Verordnung (EU) 2019/316 vom 21. Februar 2019 (ABl. L 51 I vom 22.02.2019, S. 1) geändert worden ist.
         

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Fbl. FRL Startprämie Weinbau/2022 - Antrag
Stand: 22.08.2022
  5. Erklärungen des Antragstellenden
Über mich ist kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet. Die Eröffnung wurde auch nicht mangels Masse abgelehnt und ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich versichere, dass über mich keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt oder durchgeführt worden sind.
Ich erkläre, dass mir nicht bekannt ist, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Ich erkläre, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich habe die Erklärungen zum Datenschutz
Datenschutzrechtliche Hinweise und Erklärungen
zur Kenntnis genommen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu.
























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Fbl. FRL Startprämie Weinbau/2022 - Antrag
Stand: 22.08.2022
Ich erkläre, dass gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der geltenden Fassung vorliegt.
Ich erkläre, dass ich meinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen bin.
Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde sowie jede weitere Prüf- oder Kontrollbehörde des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union meine Daten einsehen und für Prüf- und Kontrollzwecke für meine Förderung nach der FRL Startprämie Weinbau/2022 verwenden kann.
  6. Erklärung zum Datenschutz
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben:
Ich habe das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits zur Angabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht.



















Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde für die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Kontrolle der Zweckbindungsfrist die Daten der Weinbaukartei verwenden kann. Die zuständige Behörde zur Führung der Weinbaukartei ist berechtigt, die Daten an die Bewilligungsbehörde herauszugeben und zu übermitteln.
Hinweis: Für den Fall, dass ich die Angabe oder die Zustimmung verweigere, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.





  7. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.

Von meinen Angaben, die ich in diesem Antrag mache, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.

Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.

Ich bin bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt bzw. widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.

Mir ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein Einverständnis erkläre.

Zur Feststellung und Beurteilung subventionserheblicher Tatsachen durch die Bewilligungsbehörde sind zusätzlich zu den Erklärungen dieses Antrages nachfolgende Erklärungen relevant:

Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen der FRL Startprämie Weinbau/2022 zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraumes und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte.

Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe, um einen den Zielen der betreffenden Förderung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.

Ich verpflichte mich, jede Änderung zu den vorstehenden Erklärungen und zu den Erklärungen dieses Antrages unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.



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Fbl. FRL Startprämie Weinbau/2022 - Antrag
Stand: 22.08.2022
  8. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer
- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
Mir ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die für den Antragsteller vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar ist.
Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw. die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren
- zum Vorhaben:
zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)
zum Geschäftsplan
zum Standort des Vorhabens
zu flächen-und/oder standortbezogenen  Angaben
zu den Eigentumsverhältnissen
zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten
zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur  geplanten  Investition
zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
zu Mehrfach- bzw. Vor-und Folgeförderungen
zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen
zu gesetzlichen Einschränkungen
zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
zu beihilferechtlichen Sachverhalten
zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
zu technischen Sachverhalten
zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
- zum Finanzierungsplan
zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung
zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche Zuwendungen, Mittel Dritter
  (z. B. Spenden/Sponsorengelder) und Einnahmen (z. B. Spenden/Sponsorengelder)
zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir ist auch bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.















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Fbl. FRL Startprämie Weinbau/2022 - Antrag
Stand: 22.08.2022
Datum
rechtsverbindliche Unterschrift
Ort
Stempel
(soweit vorhanden)
  9. Abschließende Erklärung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.

Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie FRL Startprämie Weinbau/2022 und unter den Voraussetzungen der §§ 23, 44 SäHO gewährt. Mir ist bekannt, dass ich den Richtlinientext im Internet unter



und die Verwaltungsvorschrift zu §§ 23, 44 SäHO unter



einsehen und herunterladen kann.



Ich habe die Ausführungen im Merkblatt FRL Startprämie Weinbau/2022 
mit Hinweisen zur Antragstellung und Umsetzung der Förderung zur Kenntnis genommen.