Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Haltung von Mutterkühen im Laufstall und auf Stroh (Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe - RL TWK/2020)





Antragsjahr 2023
für den Verpflichtungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024
















Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen und die entsprechenden Unterlagen beizufügen.

Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.










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Fbl. RL TWK/2020 - Antrag 2023
Stand: 31.05.2023
  1. Antragstellende
vollständiger Name des Tierhalters
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Name des Inhabers/Geschäftsführers/Vorsitzenden
Rechtsform
1.1 Allgemeine Angaben
ggf. Registernummer
ggf. Ortsteil
E-Mail
Ort
Telefon
Telefax
Ansprechpartner
2
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
1   Die Betriebsnummer (BNR 10) wird durch die zuständige Organisationseinheit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft
     und Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Sofern Sie bisher noch keine Betriebsnummer erhalten haben, bitte vermerken.
2   nur von Unternehmen, Vereinen etc. auszufüllen
BNR 10
BNR 15
276
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
1
Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens 30. Juni 2023















Auf folgendes Merkblatt zur RL TWK/2020 wird hingewiesen:

Merkblatt (RL TWK/2020)
<https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smul_lfulg_618&formtecid=2&areashortname=smul_lfulg_33>































Mobiltelefon
1.2 Bankverbindung
Name der Bank
Ort der Bank
IBAN-Nummer
SWIFT-Code/BIC
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Fbl. RL TWK/2020 - Antrag 2023
Stand: 31.05.2023
1.3 Angaben des Antragstellenden    zur landwirtschaftlichen Tätigkeit
4
Ich als Betriebsinhaber bin eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen. Ich übe eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen aus, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient. Ich bewirtschafte den Betrieb selbst. Ich bin Landwirt im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 und übe eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der Festlegung durch die Mitgliedsstaaten im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2115 aus.
  2. Beantragte Zuwendung

Ich beantrage für den Verpflichtungszeitraum vom 1. Juli des Antragsjahres bis zum 30. Juni des Folgejahres die Förderung für folgende Anzahl an Mutterkühen im Sinne der RL TWK/2020   (durchschnittlicher Jahresviehbestand) bzw. Großvieheinheiten (GVE) gemäß dem aktuellen GAK-Rahmenplan   :


















Antragsjahr
(Anzahl Tiere)
 bis 2 Jahre
  Summe:  
(in GVE)
 beantragte
Zuwendung
(1)
(2)
(5) = (3) x (4)
Umrechnungs-
Schlüssel
gemäß Rah-
menplan
4   „Ich“ im Sinne dieses Antrages gilt auch für eine juristische Person des privaten Rechts oder des öffentlichen Rechts als Antragstellenden.
    

5
6
7
durchschnittlicher Jahres-
viehbestand Rinder, die als
Mutterkühe gelten












8
Festbetrag
je GVE
Mutterkuh
(in GVE/Tier)
durchschnittlicher
Jahresviehbestand
GVE Mutterkühe












(in EUR)
(in EUR)
(3) = (1) x (2)
(4)
 über 2 Jahre
  Summe:  
Zur Antragstellung sind die voraussichtlichen Angaben zum durchschnittlichen Jahresviehbestand für den Verpflichtungszeitraum anzugeben.
Hinweis: Mit dem Verwendungsnachweis ist der tatsächliche durchschnittliche Jahresviehbestand anzugeben. Dieser wird als Durchschnittswert aus dem Ist-Anfangsbestand zum 01.07. des Antragsjahres und dem Ist-Endbestand zum 30.06. des Folgejahres berechnet. Die Ist-Angaben zu den Tierbeständen sind auf Grundlage der im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (kurz: HI-Tier) erfassten Daten anzugeben und müssen mit den sonstigen im Betrieb vorhandenen Daten (z. B. Herdenbuch) übereinstimmen.

Kälber bis 6 Monate, die bei der Mutterkuh gehalten werden, fließen nicht in die GVE-Berechnung ein.

Eine Förderung unter dem Mindestförderbetrag ist ausgeschlossen. Der Mindestförderbetrag beträgt
2.000,00 EUR.









5   Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung
     der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die
     Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden
     Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
     (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/648 vom 15. Februar 2022 (ABl. L 119 vom
     21.4.2022, S. 1) geändert worden ist.
    

6   Gemäß RL TWK/2020 gelten als Mutterkühe weibliche Rinder, welche nicht zur Milcherzeugung gehalten werden und deren Kälber der
     Fleischerzeugung dienen. Hierzu gehören auch besamte oder gedeckte Rinder, welche zur Remontierung des Bestandes gehalten werden.
     Der Begriff Mutterkuh im Sinne der RL TWK/2020 ist insbesondere unabhängig von der Rasse des Tieres, der Erstkalbung oder der ersten
     Lebendgeburt.

7   GAK Rahmenplan 2023-2026 Förderbereich 4: Buchstabe F. Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren
8   Angabe entspricht max. der Summe der Angaben in den Anlagen zum Antrag (Buchstabe a Tabelle Wert 4)
    

1.4 Angaben des Antragstellenden zur Förderung im Antragsjahr 2022 nach der RL TWK/2020
Ich bin im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023 Verpflichtungen nach der RL TWK eingegangen und wurde nach der RL TWK/2020 gefördert.

Name des Vertretungsbefugten
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
3
3   ggf. Nachweis des Vertretungsbefugten beifügen
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Fbl. RL TWK/2020 - Antrag 2023
Stand: 31.05.2023
3.2 Erklärungen zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen
3.2.4 Erklärung zur Einhaltung der Gebietskulisse
Die Mutterkuhhaltung in meinem Unternehmen erfolgt mit Aufstallung auf Stroh.
Ich bewirtschafte folgende Ställe, in denen
- ausschließlich Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020 mit Kälbern bis 6 Monate oder
- Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020 mit Kälbern bis 6 Monate gemeinsam mit anderen Rindern/
  Tieren außer Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020
gehalten werden:
(Bitte Standort angeben sowie bei ggf. mehreren Ställen pro Standort geeignete Bezeichnung zur Differenzierung der Ställe)
Ich betreibe neben der Mutterkuhhaltung im Sinne der RL TWK/2020 außerdem Rinderhaltung in
Die Anlage zum Antrag auf Förderung nach der RL TWK/2020 ist beigefügt für jeden Stall, in dem Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020 gehalten werden.
Bei der Berechnung der nutzbaren Stallfläche wurden die Flächen herausgerechnet, die nicht als nutzbare Stallfläche gelten. Maßgeblich ist die Definition gemäß RL TWK/2020 Ziffer IV Nummer 3.
Hinweis: Kälber bis 6 Monate, die bei der Mutterkuh gehalten werden, gelten nicht als Aufzucht- oder Mastrinder.






Zur Förderung sind ausschließlich Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020 beantragt, die auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen gehalten werden.
9   Ein Laufstall ist ein Stall, in dem sich die Tiere frei bewegen können und ihr natürliches Bewegungsverhalten möglichst wenig
     eingeschränkt wird. Dies umfasst insbesondere Liegeboxen-, Fressboxen-, Tieflauf- und Tretmistställe in der Rinderhaltung.
     Fixierungen erfolgen nur kurzfristig, z. B. zur Fütterung.       

  3. Erklärungen des Antragstellenden zum beantragten Fördergegenstand
3.1 Allgemeine Erklärungen zur Mutterkuhhaltung
Die Mutterkuhhaltung in meinem Unternehmen erfolgt außerhalb der Weidesaison im Laufstall
mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen.
3.1.1 Allgemeine Erklärungen zur Haltungsform
9
3.1.2 Erklärungen zu den Liegenschaften
reinen Aufzucht- und/oder Mastställen
reinen Milchviehställen
3.2.1 Erklärungen zu Verpflichtungen und Förderkriterien
Anzahl beigefügter Anlagen:
Ich verpflichte mich, die Verpflichtungen und Förderkriterien gemäß der Anlage zum Antrag auf Förderung im Verpflichtungszeitraum zu erfüllen.
3.2.2 Erklärung zu berücksichtigten Mutterkühen
Zur Förderung sind ausschließlich Tiere beantragt, die gemäß RL TWK/2020 als Mutterkühe gelten.
Maßgeblich ist die Definition des Begriffes Mutterkuh gemäß RL TWK/2020 Ziffer IV Nummer 2.
3.2.3 Erklärung zur nutzbaren Stallfläche
Maßgeblich ist/sind der/die Standort/e des Mutterkuhstalles/der Mutterkuhställe. Förderunschädlich ist die zeitweise Weidehaltung (insbesondere die Sommerbeweidung) der Tiere außerhalb des Freistaates Sachsen.
3.2.5 Erklärung zur Freilandhaltung
Die zur Förderung beantragten Tiere werden nicht ganzjährig im Freiland gehalten.
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Fbl. RL TWK/2020 - Antrag 2023
Stand: 31.05.2023
3.3 Erklärungen zur Einhaltung der sonstigen Zuwendungsbestimmungen und Verpflichtungen
3.3.1 Erklärungen zum Verpflichtungszeitraum
3.3.2 Erklärungen zu sonstigen Anforderungen und Fällen höherer Gewalt
3.3.3 Erklärungen zu Änderungen im Fördervorhaben
Alle Tiere des Betriebszweiges Mutterkuhhaltung meines Betriebes, die nicht ganzjährig im Freiland gehalten werden, profitieren von den Tierwohlmaßnahmen.
Die zur Förderung beantragten Mutterkühe werden im Verpflichtungszeitraum, wenn sie im Stall gehalten werden, unter Einhaltung der in RL TWK/2020 Ziffer IV Nummer 1 genannten Verpflichtungen (vgl. Kriterien gemäß Anlage zum Förderantrag) gehalten.
Mir ist bekannt, dass der Verpflichtungszeitraum ein Jahr beträgt und am 1. Juli des Antragsjahres beginnt und am 30. Juni des Folgejahres endet.
Mir ist bekannt, dass ich während des Verpflichtungszeitraumes verpflichtet bin, die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen an die Betriebsführung und die GLÖZ-Standards (GLÖZ: Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen) gemäß Titel III Kapitel I Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 2021/2115 sowie die sonstigen einschlägigen verpflichtenden Anforderungen des nationalen Rechts, die mit den Zuwendungsvoraussetzungen der hier geförderten Maßnahme in direktem Zusammenhang stehen, in meinem gesamten Betrieb zu beachten. Hierzu zählt im nationalen Recht besonders die Einhaltung der Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Mir ist Folgendes bekannt: Werden die im vorhergehenden Punkt genannten Verpflichtungen von mir als Begünstigtem aufgrund einer mir zurechenbaren unmittelbaren Handlung oder Unterlassung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig während des Verpflichtungszeitraumes im gesamten Betrieb erfüllt, so wird die Zuwendung gemäß Artikel 84 Absatz 1 und Artikel 85 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2116     in Verbindung mit Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung 2021/2115 gekürzt oder nicht gewährt. Darüber hinaus ist Nummer 2.2 der Allgemeinen Bestimmungen zum Förderbereich 4 des aktuellen GAK Rahmenplans zu beachten.
Mir ist bekannt, dass der vorgenannte Punkt nicht für Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände im Sinne des Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2116 gilt. Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände sind der Bewilligungsbehörde mit den entsprechenden Nachweisen aktenkundig innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte, dessen Rechtsnachfolger oder Vertretung hierzu in der Lage ist, mitzuteilen. In nachgewiesenen Fällen verzichtet die Bewilligungsbehörde ganz oder teilweise auf die Rückzahlung der Förderung.
Mir ist bekannt, dass der Bewilligungsbehörde jede Änderung gegenüber den Angaben im Antrag unverzüglich aktenkundig mitzuteilen ist.
Mir ist bekannt, dass im Falle des Überganges des Betriebes oder des Betriebszweiges der beantragten Mutterkuhhaltung an andere Personen während des Verpflichtungszeitraums keine Zuwendung gewährt oder die bereits gewährte Zuwendung zurückgefordert wird, sofern die eingegangenen Verpflichtungen von der übernehmenden Person nicht übernommen oder eingehalten werden. Die Übernahme wird von der Bewilligungsbehörde nur anerkannt, wenn ihr der Übergang so rechtzeitig bis zum Ende des Verpflichtungszeitraumes angezeigt wird, dass eine Kontrolle der Verpflichtungen noch möglich ist. Der Anzeige ist eine Bestätigung der übernehmenden Person beizufügen, in der diese sich zur Einhaltung der von der übergebenden Person eingegangenen Verpflichtungen für die Restlaufzeit der Förderung verpflichtet.
Mir ist bekannt, dass Förderverpflichtungen bei Änderungen der einschlägigen verbindlichen Normen, Anforderungen oder Verpflichtungen angepasst werden können.
10
10  
    
    

  4. Weitere Unterlagen zum Antrag
4.1 Nachweis zum Antragsteller (Nur auszufüllen, sofern noch keine Betriebsnummer vergeben ist.)
Kopie des gültigen Personalausweises ist beigefügt.
(Nur für natürliche Personen als Antragsteller.)
Ein Nachweis der Anerkennung der Rechtsform durch die zuständige staatliche Behörde/aktueller bzw. letzter gültiger Registerauszug oder folgender adäquater Nachweis
ist beigefügt. 
(Nur für Antragsteller, die keine natürliche Person sind.)
Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1408 vom 16. Juni 2022 (ABl. L 216 vom 19.8.2022, S. 1) geändert worden ist.
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Fbl. RL TWK/2020 - Antrag 2023
Stand: 31.05.2023
4.2 Unterlagen und Erklärungen zur Prüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen
Bei der beantragten Zuwendung handelt es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47), welche gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehen ist und die unter der Beihilfe-Nummer SA.57124 (2020/N) - Deutschland (Sachsen) mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 08.10.2020 genehmigt und freigestellt wurde. Die Vorgaben aus dem Genehmigungsbeschluss sind bei der Gewährung der Zuwendung vorrangig zu beachten.

4.2.1 Angaben zur Einordnung als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen
4.2.2 Angaben zum Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten
4.2.3 Sonstige Angaben
Die Erklärung „KMU-Erklärung des Beihilfeempfängers“ (kurz: KMU-Erklärung) ist beigefügt.
Hinweis: Das Formular KMU-Erklärung ist unter dem folgenden Link abrufbar:
Die Erklärung meines Unternehmens „Erklärung des Beihilfeempfängers über Unternehmen in Schwierigkeiten" (kurz: UiS) ist beigefügt.
Hinweis: Das Formular UiS-Erklärung ist unter dem folgenden Link abrufbar:



Gegen mein Unternehmen besteht eine Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung, weil ich einer Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet habe.
11 Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von
     Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags
     über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1)
12 Die Genehmigungsentscheidung vom 22. Juli 2021 beruht auf den Regelungen des Agrarrahmens aus dem Jahr 2014. Dieser
     Agrarrahmen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neu gefasst [Mitteilung der Kommission - Rahmenregelung für staatliche Beihilfen
     im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten - Agrarrahmen (ABl. C 485 vom 21.12.2022, S. 1)]. Gemäß Rn. 659 des
     nunmehr geltenden Agrarrahmens sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die bestehenden Beihilferegelungen an diese Neuregelung
     anzupassen. Soweit auf den Agrarrahmen unter Bezugnahme auf konkrete Randnummern verwiesen wird, beziehen sich die
     Verweise daher auf die seit dem 1. Januar 2023 geltende Fassung.

  5. Erklärungen des Antragstellers
Für die Haltung von Mutterkühen im Laufstall und auf Stroh wurde/wird von mir keine von der Höhe des durchschnittlichen Tierbestandes bzw. den entsprechenden GVE abhängige Förderung an anderer Stelle beantragt. Darüber hinaus habe ich für die hier zur Förderung beantragte Maßnahme keine finanzielle Förderung an anderer Stelle beantragt und werde das auch künftig nicht tun.
Ich erkläre, dass mir bekannt ist, dass die Zuwendungen nach RL TWK/2020 auf der Grundlage des Agrarrahmens      sowie auf Grundlage und nach Maßgabe der mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 08.10.2020 genehmigten Beihilfe-Nummer SA.57124 (2020/N) – Deutschland (Sachsen) erbracht werden.
Über mich ist kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet. Die Eröffnung wurde auch nicht mangels Masse abgelehnt und ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Hinweis: Unabhängig von der Bewilligung des Antrages beginnt der Verpflichtungszeitraum am 1. Juli des Antragsjahres.





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Zu beachten ist insbesondere:

Als Begünstigte kommen Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472     in Betracht.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne der Definition in Randnummer 33 Absatz 63 des Agrarrahmens      befinden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben.

Zur Überprüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist die Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen notwendig.




11
12
nein
ja     Sofern ja, welche
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Fbl. RL TWK/2020 - Antrag 2023
Stand: 31.05.2023
Ich versichere, dass über mich keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt oder durchgeführt worden sind.
Ich erkläre, dass mir nicht bekannt ist, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Ich erkläre, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich erkläre, dass gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der geltenden Fassung vorliegt.
Ich erkläre, dass ich meinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen bin.
Ich habe die Erklärungen zum Datenschutz
Datenschutzrechtliche Hinweise und Erklärungen < https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smul_lfulg_614&formtecid=2&areashortname=smul_lfulg_33>
zur Kenntnis genommen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu.
























Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde sowie jede weitere Prüf- oder Kontrollbehörde des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union meine Daten im Herkunftsinformationssystem (HI-Tier) einsehen und für Prüf- und Kontrollzwecke für meine Förderung nach der RL TWK/2020 verwenden kann.
  7. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Von meinen Angaben, die ich in diesem Antrag mache, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.

Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.

Ich bin bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes, des Bundes und der Europäischen Union sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt bzw. widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.

Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums (Verpflichtungszeitraum) verpflichte.

Ich verpflichte mich, jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb des Verpflichtungszeitraumes) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Mir ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich zu sämtlichen Erklärungen und Verpflichtungen mein Einverständnis erkläre. Zur Feststellung und Beurteilung subventionserheblicher Tatsachen durch die Bewilligungsbehörde sind die Erklärungen in den Antragsunterlagen und zum Fördervorhaben relevant.

Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.



  6. Erklärung zum Datenschutz
Ich habe das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits zur Angabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Für den Fall, dass ich die Angabe oder die Zustimmung verweigere, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.




















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Fbl. RL TWK/2020 - Antrag 2023
Stand: 31.05.2023
  8. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer
- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
- Mir ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die für den Antragsteller vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar  ist.
- Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
- Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw. die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren
- zum Vorhaben:
zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)
zum Geschäftsplan
zum Standort des Vorhabens
zu flächen-und/oder standortbezogenen  Angaben
zu den Eigentumsverhältnissen
zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten
zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert-und Mengenangaben zur  geplanten  Investition
zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
zu Mehrfach- bzw. Vor-und Folgeförderungen
zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen
zu gesetzlichen Einschränkungen
zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
zu beihilferechtlichen Sachverhalten
zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
zu technischen Sachverhalten
zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
- zum Finanzierungsplan
zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung
zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche  Zuwendungen, Mittel Dritter
  (z. B. Spenden/Sponsorengelder) und Einnahmen (z. B. Spenden/Sponsorengelder)
zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt  maßgeblich ist.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir  ist auch bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.









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Fbl. RL TWK/2020 - Antrag 2023
Stand: 31.05.2023
Datum
rechtsverbindliche Unterschrift
Ort
Stempel
  9. Abschließende Erklärung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.

Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie RL TWK/2020 und unter den Voraussetzungen der §§ 23, 44 SäHO gewährt. Mir ist bekannt, dass ich den Richtlinientext im Internet unter

<https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18715>

und die Verwaltungsvorschrift zu §§ 23, 44 SäHO unter

<https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1548>

einsehen und herunterladen kann.



Ich habe die Ausführungen im Merkblatt zur RL TWK/2020 
mit Hinweisen zur Antragstellung und Umsetzung der Förderung zur Kenntnis genommen.