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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
für eine Bio-Regio-Modellregion
Stand: 07/2021
Straße, Haus-Nr.
PLZ
vollständiger Name/Geschäftsname
E-Mail
Telefon
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (Förderrichtlinie Absatzförderung - FRL AbsLE/2019) in der aktuellen Fassung
(Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen. Ausgabe- und Finanzierungsmittel sind auf volle Euro zu runden; Zuwendungen sind auf volle Euro abzurunden.)

Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist schriftlich und rechtskräftig unterschrieben einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht rechtsverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.
 1. Antragstellender
Allgemeine Angaben
Rechtsform
ggf. Registernummer
Name des Vorsitzenden/Präsidenten/Leiters/Geschäftsführers
Telefax
Projektleiter/Ansprechpartner
Telefon-Durchwahl
E-Mail des Projektleiters/Ansprechpartners
1
Zuletzt geändert durch die Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderrichtlinie zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft vom 29. April 2021(SächsABl. S. 547)
Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Bio-Regio-Modellregion
Ort
1
Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde innerhalb
der dem Antragstellenden bekanntgegebenen Ausschlussfrist
2
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
BNR 10
3
4
Name des Vertretungsbefugten
ggf. Nachweis der Vertretungsbefugnis beifügen
2
Sofern durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) ein konkreter Termin für die Antragstellung gesetzt wurde, ist dieser Termin maßgeblich. Im Übrigen ist der Antrag grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung des SMEKUL bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Maßgeblich ist die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde (Datum des Posteingangs des Antrages beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie).
3
„Ich“ im Sinne des Antrages gilt auch für eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. eingetragener Verein) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaft) als Antragstellende.
4
Die Betriebsnummer wird durch die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Sofern Sie bisher noch keine Betriebsnummer erhalten haben, bitte vermerken.
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Bio-Regio-Modellregion
 2. Beantragter Fördergegenstand
Die Antragstellung erfolgt für ein Regionalmanagement zur Ausweitung und Stärkung der Markposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte gemäß Ziffer II Nummer 7 FRL AbsLE/2019 als gemeinschaftliche Maßnahme.
Grundlage:
 3. Beginn und Dauer der Maßnahme
Gesamtprojekt
bis
vom
Die dem Konzept zugrundeliegende obligatorische Kooperationsvereinbarung
- Name und vollständige Anschrift (optional Telefon/E-Mail)
- Benennung des Vertretungsberechtigten
- Tätigkeit, Unternehmenszweck o. ä.
- Verantwortlicher bzw. Ansprechpartner
Name der Bank
Ort der Bank
IBAN-Nummer
SWIFT-Code/BIC
5
2.1 Bezeichnung der Bio-Öko-Modellregion
2.2 Konzept zur Bio-Öko-Modellregion
Aufruf des SMEKUL (Nummer) vom
Das von mir dem SMEKUL vorgelegte Konzept vom
Das Auswahlschreiben des SMEKUL vom
ist beigefügt.
(Aktenzeichen
) ist beigefügt.
2.3 Beteiligte Akteure der Bio-Öko-Modellregion
ist beigefügt.
wird innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bis spätestens
nachgereicht.
Eine ergänzende Übersicht zu den am Projekt beteiligten Akteuren mit folgendem Angaben ist beigefügt:
6
Von der Fördermaßnahme profitieren Unternehmen und/oder Produkte
ausschließlich mit Bio-Zertifizierung
zum Teil mit Bio-Zertifizierung
ausschließlich ohne Bio-Zertifizierung
(keine Mehrfachnennungen möglich)
Hinweis:
Die Dauer der Projektlaufzeit richtet sich nach dem Aufruf des SMEKUL und dem Konzept, das dem Förderantrag zugrunde liegt.
5
Förderfähig sind gemäß Ziffer IV Nummer 2 FRL AbsLE/2019 nur gemeinschaftliche Maßnahmen von mindestens drei Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft des Freistaates Sachsen, die neben dem Leadpartner an der Maßnahme beteiligt sind.
6
z. B. alleinvertretungsberechtigter Vorstandsvorsitzender oder gemeinsam vertretenden Vorstände
 4. Ausgaben- und Finanzierungsplan (für die Dauer der Maßnahme)
Die Zuwendung zur Maßnahme wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form eines Zuschusses beantragt.
Gefördert werden entweder

- ausschließlich zuwendungsfähige Personalausgaben für eigenes, beim Antragsteller anzustellendes Personal und 15 Prozent der Personalausgaben als Sachkostenpauschale (weiter mit 4.1 des Antrages) oder

- ausschließlich Dienstleistungen Dritter in vergleichbarer Höhe (weiter mit 4.2 des Antrages).

4.1 Beantragung von Personalausgaben und einer Sachkostenpauschale
4.1.1 Personalausgaben als Pauschalsätze (EUR)
Anzahl
Summe
  Angestellte
  Summe
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
Hinweise:

- Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für die gesamte Dauer des Vorhabens pro Jahr für ganzjährig beim Zuwendungsempfänger angestellte Vollzeitkräfte in Höhe von Pauschalsätzen .

- Die Höhe eines Pauschalsatzes wird gemäß Ziffer V Nummer 4 Buchstabe f Doppelbuchstabe fa FRL AbsLE/2019 bestimmt auf Grundlage der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 2. März 2019, in der zum Zeitpunkt der Antragstellung (Datum des Posteingangs des Antrages bei der Bewilligungsbehörde) geltenden Fassung sowie in Abhängigkeit der im Projekt ausgeübten Tätigkeit und der Qualifikation entsprechend den Regelungen des TV-L.

Dabei kommen in Abhängigkeit von der Qualifikation und der Tätigkeit des einzusetzenden Personals die in der Richtlinie genannten Entgeltgruppen und Stufen gemäß dem jeweils geltenden TV-L zur Anwendung.

- Bei der Ermittlung der Höhe eines Pauschalsatzes werden ausschließlich Personalausgaben als Arbeitnehmerbrutto berücksichtigt. Sämtliche Lohnnebenkosten des Arbeitsgebers (Arbeitgeberanteil) sind für die Ermittlung der Höhe eines Pauschalsatzes nicht relevant. Keine Berücksichtigung finden bei der Ermittlung der Höhe eines Pauschalsatzes außerdem freiwillige Lohnleistungen und/oder Lohnbestandteile, die über die Regelungen des geltenden TV-L hinausgehen, geldwerte Vorteile (z. B. für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen) und Ähnliches.

- Bei Teilzeitkräften und/oder nicht ganzjähriger Beschäftigung reduziert sich der Pauschalsatz entsprechend.

- Tarifsteigerung und/oder mögliche Tarifsteigerung innerhalb der Laufzeit der Maßnahme werden nicht berücksichtigt.

Dem Antrag sind bezufügen:
Entwurf der Tätigkeitsbeschreibung/en und
Stellenbeschreibung/en für die geplante/n Personalstelle/n oder

Entwurf des/der Arbeitsvertrages/Arbeitsverträge
Darstellung und Begründung der erforderlichen Qualifikationen der für die Umsetzung des Regionalmanagements zuständigen Person/en
detaillierte und vollständige Kalkulation des Arbeitskräftebedarfs (Arbeitskraftstunden/AKh bzw. Vollzeitäquivalente/VZÄ) für die Umsetzung des Regionalmanagements im geplanten Projektzeitraum
detaillierte und vollständige Kalkulation des beantragten Pauschalsatzes für Personalausgaben je Beschäftigtem mit Angaben zur Wochenarbeitszeit sowie zur monatlichen und jährlichen Vergütung (gegliedert in Grundgehalt, tarifliche Sonderzahlungen u. Ä.)
Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, Unterlagen zu vorliegenden und/oder geplanten arbeitsvertraglichen Regelungen anzufordern.
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Bio-Regio-Modellregion
4.1.2 Sachkostenpauschale (EUR)
Es wird eine Sachkostenpauschale    für die Abdeckung allgemeiner Betriebsausgaben und Reisekosten der Projektstelle/n in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben beantragt.
7
Summe
 Pauschale
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
4.2 Beantragung von Dienstleistungen Dritter (EUR)
8
Pos.
Dienstleistung
Summe
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
2
1
3
4
 Summe
7
Mit der Sachkostenpauschale sind gemäß FRL AbsLE/2021 Ziffer V Nummer 4 Buchstabe f Doppelbuchstabe fb Kosten für Verwaltung und Geschäftsführung, Büromaterial, Porto, Büro-/Raummiete (einschließlich Nebenkosten), Ausgaben für Kopierer, Telekommunikation, EDV, Büroausstattung, geringwertige Wirtschaftsgüter, Energiekosten, Wasser, Rei-nigungsmittel/-dienste sowie Reisekosten abgegolten. Darüber hinaus sind keine weiteren Ausgaben förderfähig.
8
Ausgaben ohne MwSt., sofern der Antragstellende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Hinweise:

- Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben für Dienstleistungen Dritter ist gemäß Ziffer 5 Nummer 4 Buchstabe f FRL AbsLE/2019 gedeckelt. Daher sind bei der Beantragung von Dienstleistungen Dritter neben den Unterlagen zur Plausibilisierung dieser Ausgaben zusätzliche Berechnungen und Angaben erforderlich.

- Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben für Dienstleistungen Dritter wird ermittelt aus fiktiven Personalausgaben und einer fiktiven Sachkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent dieser Personalausgaben.

- Zur Berechnung der fiktiven Personalausgaben wird auf Nummer 4.1.1 und zur Berechnung der fiktiven Sachkostenpauschale auf Nummer 4.1.2 des Antrages und die dort genannten Hinweise verwiesen.

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Regelungen zur Plausibilisierung der beantragten Ausgaben:

Hinsichtlich der Anwendung des Vergaberechts gelten die jeweiligen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung ( ).

Sofern der Antragsteller nicht zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet ist, sind ab einer beantragten Zuwendung von 100 000 Euro bei Aufträgen über 5 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) grundsätzlich drei vergleichbare Angebote einzuholen und mit dem Antrag vorzulegen. Sofern im Ausnahmefall weniger als drei Angebote eingeholt werden oder dem Antrag nicht das wirtschaftlichste Angebot zugrunde gelegt wird, ist dies schriftlich zu begründen.

Bei Anträgen mit einer beantragten Zuwendung bis zu 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist zur Plausibilisierung der beantragten Ausgaben mit dem Antrag jeweils mindestens ein Angebot einzureichen. Alternativ können geeignete adäquate Unterlagen (z. B. Vergleichsrechnungen von ähnlichen Projekten der Vorjahre) eingereicht werden.

Die Bewilligungsbehörde behält sich die Nachforderung weiterer Unterlagen zur Plausibilisierung der Ausgaben vor.

Gesetzliche Vorgaben zum Vergaberecht bleiben unberührt. Wenn nach diesen Bestimmungen voraussichtlich eine Ausschreibung erforderlich ist, sind mit dem Antrag unverbindliche Preislisten etc. vorzulegen.

Dem Antrag sind beizufügen:
Darstellung und Begründung der erforderlichen Qualifikationen der für die Umsetzung des Regionalmanagements zuständigen Person/en
detaillierte und vollständige Kalkulation des fiktiven Arbeitskräftebedarfs (Arbeitskraftstunden/AKh bzw. Vollzeitäquivalente/VZÄ) für die Umsetzung des Regionalmanagements im geplanten Projektzeitraum
detaillierte und vollständige Kalkulation der fiktiven Personalausgaben je Beschäftigtem mit Angaben zur Wochenarbeitszeit sowie zur monatlichen und jährlichen Vergütung (gegliedert in Grundgehalt, tarifliche Sonderzahlungen u. Ä.)
Berechnung der fiktiven Sachkostenpauschale
Leistungsbeschreibung/en der geplanten Dienstleistung/en Dritter
Unterlagen zur Plausibilisierung der zur Förderung beantragten Ausgaben für Dienstleistungen Dritter (Bitte o. g. Regelungen beachten.)
4.3 Finanzierung der Maßnahme (EUR)
  ./. Einnahmen aus dem Projekt
Summe
  Gesamtausgaben
  (Summe aus Nummer 4.1 oder
  Betrag aus Nummer 4.2 des Antrages)
  ./. Eigenmittel des Antragstellers
  ./. Mittel Dritter   -
  ./.
  = Höhe der beantragten Zuwendung
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
9
10
11
Die Höhe der Zuwendung beträgt gemäß Ziffer V Nummer 3 Buchstabe k FRL AbsLE/2019 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 70 000 Euro pro Jahr.

Für Modellregionen, die die Städte Chemnitz, Dresden oder Leipzig einschließen, kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu
30 000 Euro pro Jahr gewährt werden.
10
Einnahmen sind Erlöse aus Eintrittsgeldern oder Teilnehmergebühren, zweckgebundene Spenden u. ä.
11
Erläuternde Angaben sind auf einem gesonderten Blatt erforderlich.
9
Mittel Dritter sind beispielsweise Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber.
In der beantragten Zuwendung ist ein/sind jährliche/r Zuschlag/Zuschläge enthalten, da meine Modellregion
die Stadt
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Konkretisierung der Begründung des beantragten Zuschlages (ggf. gesonderte Blatt beifügen):
Erläuterungen zur Zusammensetzung der Eigenmittel des Antragstellers (z. B. Bargeld, Bankguthaben, Mitgliedsbeiträge), der Einnahmen aus dem Projekt (z. B. Spenden, Eintrittsgelder) sowie Mitfinanzierungszusagen, Angaben zu Mitteln Dritter und entsprechende Nachweise sind beigefügt.
 5. Unterlagen zum Antrag
beige-
fügt
liegt
bereits
vor
Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn folgende Unterlagen zum Antrag vorliegen:
Der letzte vorliegende steuerliche Jahresabschluss/Kassenbericht und/oder eine E/Ü-Rechnung oder BWA des Vorjahres
Zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige(r) Satzung oder Gesellschaftsvertrag oder adäquate Unterlagen des Antragstellenden
Ein Nachweis der Anerkennung der Rechtsform durch die zuständige staatliche Behörde bzw. aktueller Registerauszug (letzter gültiger Ausdruck / aktuelle Fassung)
5.1
5.2
5.3
Entwicklung der Mitgliederzahl (Personen) der letzten 5 Jahre (nur für Vereine/Verbände)
5.4
Gründungsjahr    
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
 6. Erklärung zum Beginn des Vorhabens
Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich zu werten

- der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages, soweit der Antragstellende sich nicht ein unbedingtes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der Zuwendung einräumen lässt.

- der Abschluss von Vereinbarungen über den Einsatz von Personal.

- wenn mit der körperlichen Ausführung von zur Maßnahme gehörenden Arbeiten begonnen wird.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Rücknahme des Zuwendungsbescheides, soweit die Bewilligungsbehörde nachträglich von einem vorzeitigen Maßnahmebeginn Kenntnis erhält.

6.1 Vorhabensbeginn bei Maßnahmen zur Projektförderung mit vom Antragstellenden zugrunde gelegten 
     Ausgaben ab 100 000 Euro
(gilt gleichermaßen bei kommunalen Körperschaften als Antragstellende mit zugrunde gelegten Ausgaben ab 1 000 000 Euro)
12
13
Mit der Durchführung der Maßnahmen darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligungsbehörde dies genehmigt hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde zustimmen, dass mit der Ausführung der Maßnahmen bereits vor der Bewilligung begonnen wird. Aus der Erlaubnis zum vorzeitigen Beginn kann jedoch kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
13
gemäß Nummer 1.3 der Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften (VVK)
12
gemäß Nummer 1.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO)
Mit der Maßnahme habe ich noch nicht begonnen und werde ohne Zustimmung nichts bestellen, kaufen oder beginnen.
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Mit der Maßnahme muss aus folgenden Gründen bis zum
begonnen werden.
Wir bitten um Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vor Bewilligung.
13
gemäß Nummer 1.3 der Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften (VVK)
12
gemäß Nummer 1.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO)
6.2 Vorhabensbeginn bei Maßnahmen zur Projektförderung mit vom Antragstellenden zugrunde gelegten
      Ausgaben von weniger als 100 000  Euro
12
(gilt gleichermaßen bei kommunalen Körperschaften als Antragstellende mit zugrunde gelegten Ausgaben von weniger 
als 1 000 000 Euro)
13
Mit der Maßnahme habe ich noch nicht begonnen.
Der Beginn der Maßnahme ist ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde ) zugelassen. Die Bewilligungsbehörde bestätigt den Antragseingang schriftlich; ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.

 7. Erklärung des Antragstellenden
Die Planung der Finanzen für die Maßnahme erfolgte wirtschaftlich und sparsam.
Die Realisierung der Maßnahme ohne die beantragte Zuwendung durch Eigenmittel ist nicht möglich.

Der projektbezogene Nachweis des Steuerberaters oder des Finanzamtes ist beigefügt.
Sofern ja:
Die Arbeiten im Zeitabschnitt nach Nummer 3 des Antrages sind eine abgeschlossene Maßnahme und liefern abrechenbare Ergebnisse.
Der Ausgabenplan enthält Personalausgaben für Mitarbeiter, die mit Drittmitteln finanziert werden.
Hinsichtlich Lieferungen und Leistungen Dritter ist der Antragstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Vorsteuerabzug berechtigt oder der Antragstellende ist dem Grunde nach gemäß § 24 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt (Pauschalierung).
Für die Maßnahme ist oder wird von mir keine finanzielle Förderung über ein anderes Förderprogramm des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union oder an anderer Stelle beantragt.
Ich erkläre, dass über mein Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist. Die Eröffnung wurde auch nicht mangels Masse abgelehnt und mein Unternehmen befindet sich auch nicht in Liquidation.
Ich erkläre, dass mir nicht bekannt ist, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren we-gen des Verdachts des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Ich erkläre, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung, kein Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich erkläre, dass gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt.
Ich erkläre, dass mein Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
 8. Erklärung zum Datenschutz
Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde sowie jede weitere Prüf- oder Kontrollbehörde des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union meine Daten einsehen und für Prüf- und Kontrollzwecke für meine Förderung nach der FRL AbsLE/2019 verwenden kann.
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben: Ich habe das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits zur Abgabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Für den Fall, dass ich die Angabe oder die Zustimmung verweigere, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.

Ich habe die Erklärungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu.  

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 9. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellenden
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und wird durch diese Antragstellung nicht begründet.

Von meinen Angaben, die ich in diesem Antrag mache, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.

Mir ist bekannt, dass bei der Gewährung von Zuwendungen nach der FRL AbsLE/2019 die Regelungen des europäischen Beihilferechts vorrangig zu berücksichtigen sind. Soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung 2016) (ABI. C 202 vom 7.6.2016) handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen sowie deren Nachfolgebestimmungen in der jeweils geltenden Fassung gewährt. Die zur Anwendung kommenden Beihilferegelungen sind Ziffer I Nummer 2 der FRL AbsLE/2019 zu entnehmen. Die Regelungen zu staatlichen Beihilfen können sowohl unmittelbar Begünstigte (z. B. Zuwendungsempfänger) als auch mittelbar Begünstigte (z. B. Teilnehmer einer Maßnahme) betreffen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/ nachgereichter Unterlagen oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.

Ich versichere, dass keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren, die für meine wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt worden sind.

Ich bin bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes und der Europäischen Kommission sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt oder die Zuwendung widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.

Mir ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein Einverständnis erkläre. Zur Feststellung und Beurteilung subventionserheblicher Tatsachen durch die Bewilligungsbehörde sind nachfolgende Erklärungen relevant:

Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte.

Mir ist bekannt, dass ich jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und/oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe.

Mit ist bekannt, dass ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führt, soweit die Bewilligungsbehörde nachträglich von einem vorzeitigen Maßnahmebeginn Kenntnis erhält. (vgl. insbesondere Ausführungen unter Nummer 6 des Antrages)

Ich erkläre, dass mir bekannt ist, dass Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen an Dritte gemäß § 1273 ff. BGB in Verbindung mit § 399 BGB ausgeschlossen sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind.

Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.

Mir ist nicht bekannt, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.

Gegen mich erfolgt/e keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes.

Sofern ich Träger eines Unternehmens bin, erkläre ich, dass mein Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt und über mein Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen auch nicht in Liquidation befindet und ich auch kein Unternehmen bin, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.

Ich verpflichte mich, jede Änderung zu den vorstehenden Erklärungen unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.

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 10. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer

- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,

- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,

- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.

- Mir ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtige oder unvollständige Angaben, die für den Antragsteller vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar ist.

- Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.

- Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw. die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen

-   zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform

-   zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten

-   zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten

-   tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren

-   zum Vorhaben:

zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens

zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)

zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)

zum Geschäftsplan

zum Standort des Vorhabens

zu flächen-und/oder standortbezogenen Angaben

zu den Eigentumsverhältnissen

zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten

zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden

im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal

zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)

zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert-und Mengenangaben zur geplanten Investition

zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz

zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen

zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen

zu gesetzlichen Einschränkungen

zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

zu beihilferechtlichen Sachverhalten

zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten

zu technischen Sachverhalten

zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens

- zum Finanzierungsplan

zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben

zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung

zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche Zuwendungen, Mittel Dritter und Einnahmen

zu sonstigen Finanzierungsquellen

- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindungmit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir ist auch bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.

 11. Abschließende Erklärung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.

Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie FRL AbsLE/2019 gewährt. Mir ist bekannt, dass ich den Richtlinientext im Internet unter

und die Verwaltungsvorschrift zu §§ 23, 44 SäHO unter

 

einsehen und herunterladen kann.  

Datum
Ort
Unterschrift
Stempel
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