Auszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis
Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden nach Fördergegenstand E der Richtlinie Natürliches Erbe - NE/2014
BNR 10
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
AF-Ident.-Nr.:
Bewilligungsbescheid vom:
mit Änderung vom
Stand: Januar 2024
Landesamt für Umwelt , Landwirtschaft und Geologie
Abteilung 3; Förderung
Ref. 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
1. Angaben zum Antragsteller
Name des Antragstellers*
Vorname
Anrede
ggf. weitere Namenszusätze
Geburtsort
Geburtsdatum
Gründungsdatum
Straße*
Adresse des Antragstellers
Nummer*
Ort*
ggf. Ortsteil
Postleitzahl*
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Kontodaten des Antragstellers
Der angegebene Kontoinhaber ist bevollmächtigt, die Zuwendung im Rahmen des Förderverfahrens entgegen zu nehmen.
IBAN
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BIC
Name des Kreditinstituts
Posteingangsstempel der Behörde

Ich/wir erkläre/n, dass
- das Vorhaben abgeschlossen ist,
- keine Sachverhalte vorliegen, die einer Auszahlung entgegenstehen würden,
- die Angaben in diesem Auszahlungsantrag nachweisbar den Tatsachen entsprechen und mit den Belegen übereinstimmen.
- keine Drittmittel in Anspruch genommen werden.
Das Fördervorhaben wurde bzw. wird, entsprechend dem im Bewilligungsbescheid  definierten Zuwendungszweck, realisiert. Die Liquidität ist gegeben. Von meiner Seite liegen keine Sachverhalte vor, die einer Auszahlung entgegenstehen. D. h. im Rahmen der Mitteilungspflicht gemäß Bewilligungsbescheid gibt es keine Sachverhalte über die ich die Behörde informieren muss. Nach wie vor werden die Zuwendungsvoraussetzungen eingehalten.









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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
2. Sachlicher Bericht
3. Ausgaben / Zahlenmäßiger Nachweis
4. Projektumsetzung - Allgemeine Angaben und Erklärungen zur Projektumsetzung
Datum:
Unterschrift:
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Ort:
** Als Zahlungsnachweise werden durch die Bewilligungsbehörde anerkannt:
- Kontoauszüge;
- bankquittierte Überweisungsträger;
- Quittungen bei Barzahlung;
- Kassenbon
- Ausdruck eines Überweisungsbeleges oder eines Online-Kontoauszugs beim Online-Banking;
- bei Körperschaften des öffentlichen Rechts: Auszahlungsanordnungen oder ähnliche innerhalb der Körperschaft erzeugte Dokumente, die zweifelsfrei auf die Zahlung schließen lassen. Sofern die Dokumente lediglich elektronisch erstellt wurden, sind diese durch Datum, Stempel und Unterschrift zu bestätigen.
Alle Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben (Rechnungen gemäß § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der jeweils geltenden Fassung) und eindeutige Zuordnungsmerkmale zur geförderten Maßnahme enthalten.
* unter Berücksichtigung der tatsächlich in Anspruch genommenen Skonto und Rabatte
EUR
Die Rechnung (im Original) und der Zahlungsnachweis ** sind diesem Antrag als Anlage beigefügt.
Die bewilligten Schutzmaßnahmen wurden
m hoch
m hoch
Die Mindestanforderungen werden eingehalten.
(1,05 m hoch, mindestens 5 stromführende Litzen mit maximalem Litzenabstand vom Boden 0,20 m – 0,40 m - 0,60 m - 0,90 m - 1,05 m).


Rechnung
(Firma + Datum)

Mehrwertsteuer
(Betrag in EUR)
Summe:

Brutto-Betrag
gemäß Rechnung*
(Betrag in EUR
mit MwSt)

Nettobetrag gemäß Rechnung
(Betrag in EUR ohne MwSt)
Stand: Januar 2024
SteuerID:
oder WirtschaftsID:
oder Steuernummer:
Geburtsdatum
(11-stellig mit Prüfziffer)
(11-stellig , beginnt mit DE)
(13-stellig)