Antrag auf Förderung von Vorhaben zur Jungbaumpflege von Obstgehölzen nach Fördergegenstand H der Richtlinie Natürliches Erbe - NE/2014
- Basisantrag Jungbaumpflege Obstgehölze -
Posteingangsstempel der Behörde
Ident-Nr.:
Die Ident-Nr. wird durch die Behörde vergeben.
BNR 10 (soweit vorhanden)
Name des Antragstellers*
Vorname
Anrede
ggf. weitere Namenszusätze
Geburtsort
Geburtsdatum
Gründungsdatum
Straße*
Adresse des Antragstellers
Nummer*
ggf. abweichende Zustelladresse
Straße
Nummer
Ort*
ggf. Ortsteil
Postleitzahl*
Ort
Postleitzahl
ggf. Ortsteil
ggf. abweichender Name
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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weitere Kontaktdaten des Antragstellers
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
  1. Angaben zum Antragsteller
Stand: 16.02.2022
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Rechtsform des Antragstellers
Kontodaten des Antragstellers:*
Der angegebene Kontoinhaber ist bevollmächtigt, die Zuwendung im Rahmen des Förderverfahrens entgegen zu nehmen.
IBAN
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BIC
Name des Kreditinstituts
(Nachweis beifügen!)
Name des für den Antragsteller zuständigen Finanzamts*
Ergänzende Angaben zu Unternehmen
handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein großes Unternehmen ?
(siehe Erläuterungen Angaben zu Unternehmen)



handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen in Schwierigkeiten ?
(siehe Erläuterungen Angaben zu Unternehmen)



handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der  Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist?




Sind Sie als Antragsteller in der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig (landwirtschaftliches Unternehmen)?
Wenn ja,
Stand: 16.02.2022
  2. Angaben zum Vorhaben*
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Bezeichnung des Vorhabens:
Ziele und Inhalte des Vorhabens                    (ggf. auf Zusatzblatt ergänzen)
  3. Ausführungszeitraum
Beginn (TT.MM.JJJJ)
.
Ende (TT.MM.JJJJ)
.
.
.
 4. Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers
Die beantragte Zuwendung wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" aus Mitteln des Bundes sowie den Freistaates Sachsen gewährt. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landesrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständnis erkläre/n.

Ich/wir erkläre/n, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) zur Kenntnis genommen habe/n und mich/uns entsprechend der beantragte Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte/n.

Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir jede Änderung zu den von mir/uns im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) gemäß der Förderrichtlinie oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen habe/n.

Mir/uns ist/sind folgende Fördergrundsätze bekannt:

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe/n, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich entweder der Beginn der Bauarbeiten für eine Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist.

Ich bin/wir sind bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit auch innerhalb der Zweckbindungsfrist durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes und des Bundes sowie durch den zuständigen Landes- bzw. Bundesrechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/n ich/wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen, ebenso gestatte/n ich/wir Prüfungen und den Zutritt zu Grundstücken, baulichen Anlagen und Gebäuden, einschließlich der Wohn- und Geschäftsräume, sofern diese Gegenstand der Förderung waren oder sich geförderte Gegenstände entsprechend des Zuwendungsbescheides in diesen befinden.

Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Kontrolle durch mich/uns oder meinen/unseren Vertreter unmöglich gemacht wird.
Stand: 16.02.2022
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Mir / Uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist:

Subventionserhebliche Tatsachen sind Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen einschließlich Finanzierungsplan:
zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
zum Vorhaben:
zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
zur geplanten Ausführung / Umsetzung des Vorhabens (Zeit- / Arbeitsplanung, Meilensteine)
zum Standort des Vorhabens
zu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben
zu den Eigentumsverhältnissen
zu (anderweitigen) Verfügungs- / Nutzungsrechten
zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition
zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität,  Auslastung und Energieeffizienz
zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen
zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen / Zertifizierungen
zu gesetzlichen Einschränkungen
zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
zu beihilferechtlichen Sachverhalten
zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
zum Bauablauf / -fortschritt (einschließlich Fotodokumentation)
zu technischen Sachverhalten
zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
zu steuerrechtlichen Verhältnissen
zur Vorfinanzierung
zur Beantragung / zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentlicher Zuwendungen, Mittel Dritter (z. B. Spenden / Sponsorengelder) und Einnahmen
zu sonstigen Finanzierungsquellen
die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages

Ich / Wir habe/ n davon Kenntnis genommen, dass die aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.

Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir verpflichtet bin / sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.

Mir / Uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.

Mir / Uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.

Ich / Wir habe/n davon Kenntnis genommen,   dass die in den Formularen Basisantrag Gehölze, Anlage G, Anlage G-T,  Eigentümerzustimmung sowie sonstigen Formularen, aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.

Ich/wir erkläre/n, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass gegen mich/uns ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.

Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.

Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) vorliegt.

Ich/wir erkläre/n, sofern ich/wir Träger eines Unternehmens bin/sind, dass mein/unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.















Stand: 16.02.2022
Erklärungen zum Datenschutz und Hinweise hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten (Information nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr.  2016/679 [Europäische Datenschutz-Grundverordnung])


Ich willige darin ein, dass

- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der Bewilligung und Verwaltung verarbeitet werden; dies schließt auch die Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zwecke eines gegebenenfalls entstehenden Erstattungsanspruches ein,

-  die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten in einer automatisierten Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden und von den Behörden der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung der Länder, des Bundes, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Agrarstatistikgesetzes sowie von der Europäischen Union zur Erstellung von Statistiken und anonymisierten Auswertungen verwendet werden können,

Es ist mir bekannt, dass

- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung – insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung – der erhobenen Daten freiwillig ist,

-  die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen, die Gegenstand dieses Antrags sind, benötigt werden,

-  die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbe-hörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach § 197 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Feststellung der Versicherungspflicht, der Anspruchsberechtigung und zum Zweck der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übermittelt werden können,

-  meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach § 4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.

- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z. B. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,

- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,

- abhängig vom Zweck – für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden – diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
  • des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, der Bewilligungsstellen für die Förderrichtlinie NE/2014,
  • der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
  • der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.

- wenn es zur Bearbeitung des Antrages erforderlich ist, auch weitere Behörden des Freistaates Sachsen sowie Behörden von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Daten erhalten können.

- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,

-  bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,

- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
  • der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
  • ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
  • ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind. 
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Stand: 16.02.2022
-  für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die
   Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:

Referat 58
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01075 Dresden
Besucheradresse: Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 25813
E-Mail: naturschutzfoerderung@smul.sachsen.de

- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:

Datenschutzbeauftragter des SMEKUL
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01075 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 0
E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de

- ein Recht besteht, sich bei dem

Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Postanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.



Schlusserklärung

Ich/ Wir erkläre/n die Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Angaben in diesem Antrag.
Ein Verstoß gegen diese Erklärungen kann zu einer Rücknahme des Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gem. § 49 VwVfG führen.
Datum:*
Unterschrift:*
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Ort:*
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Stand: 16.02.2022