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Antrag auf Genehmigung von Wiederbepflanzungen für Rebpflanzungen für ab 01.01.2016 gerodete Flächen gemäß Art. 66 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
 Angaben zum Antragsteller
Name:
PLZ, Ort:
Straße, Haus-Nr.
Vorname:
freiwillige Angaben bei Rückfragen:
Telefon:
E-Mail:
Gemarkung
Flurstück
Größe* in m²
* Größe der gerodeten Fläche (Brachfläche) darf maximal die Größe des zur Umwandlung beantragten Wiederanpflanzungsrechtes sein.
Gemarkung
Flurstück
Größe in m²,  darf nicht größer als die gerodete Fläche sein
Stand: 29.01.2016
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
  Rodungsfläche
  Wiederbepflanzungsfläche
bitte Rückseite beachten
Betriebsname:
Betriebsnummer (10-stellig)
Tel. 0351/ 26128702  / Fax. 0351/ 26121099
E-Mail: poststelle.lfulg@smul.sachsen.de
Ich verpflichte mich, nachfolgend aufgeführte Fläche (Rodungsfläche) spätestens bis zum Ablauf des vierten Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anpflanzung der neuen Reben (Wiederanpflanzungsfläche) zu roden und beantrage die Erteilung einer Genehmigung zur Wiederbepflanzung.
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Unterschrift Antragsteller
Ort
Datum
Wenn die Wiederbepflanzung nur auf einer Teilfläche erfolgen soll, sind folgende Unterlagen beizufügen:

-  Flurkartenauszug mit genauer Kennzeichnung der Fläche



Mir ist bekannt, dass

-  die Genehmigung der Wiederbepflanzung für Rebpflanzungen maximal drei Jahre für die im Antrag benannte Fläche gilt,

-  der Genehmigungsbescheid vor der Pflanzung vorliegen muss, 

-  ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Genehmigung nicht oder nicht richtig in Anspruch nimmt und diese Ordnungswidrigkeit mit einer
   Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet wird.

-  nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen (insbesondere nach Naturschutzrecht, Wasserrecht und Baurecht etc.) von mir gesondert bei den dafür
   zuständigen Stellen beantragt werden müssen.