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Sammelantrag auf Zahlung von Aufwandsentschädigung für
die ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungs- und Prüfungs- ausschuss einschließlich Aufgabenerstellungsausschuss
Allgemeine Angaben zum Antragsteller
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift über die Entschädigung für Ausschusstätigkeiten und für Leistungen bei beruflichen Prüfungen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 31. August 2011 (VwV Aufwandsentschädigung Land- Forst- und Hauswirtschaft)
(SächsABl. 39, S. 1364)
Melderechtliche Wohnanschrift
Empfänger (wenn abweichend vom Antragsteller)
Angaben zur ausgeübten Tätigkeit
Arbeitgeber / regelmäßiger Arbeitsort
Identifikationsnummer (5- stellig)
Ehrenamtliche Tätigkeit im
Bezeichnung des Ausschusses/ Beruf/ Fortbildungsprüfung
Mir wurde von anderer Stelle Entschädigung (u.a. Reisekosten, Verdienstausfall):
(Bitte bei Erstantrag und Änderungswunsch angeben!)
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Unterschrift des Antragstellers
Bestätigung der sachlichen Richtigkeit durch die/den Geschäftsführer/in gem. BBiG:
Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Alle angegebenen Auslagen sind mir tatsächlich entstanden.
Die Versteuerung nehme ich selbst vor.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten im Rahmen der Berufung und für die Bearbeitung meiner Anträge elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden aber den Bildungsberatern und den zuständigen Landkreisen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Zu Planungs- und Auswertungszwecken erfolgt eine anonymisierte Weitergabe an zuständige Behörden. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Freistaat Sachsen (vertreten durch das LfULG) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entsteht Ihnen kein rechtlicher Nachteil. Jedoch können Sie dann nicht an der elektronischen Bearbeitung teilnehmen, wodurch es zu Zeitverzögerungen und Rückfragen kommen kann. Grundlage für die Speicherung ist das Sächsische Datenschutzgesetz.
Unterschrift (bei Online- Beantragung entfallend)
Art der Selbstständigkeit
Nur für Selbstständige notwendig (nur bei eingetretenem Verdienstausfall notwendig)
Anlage 1 - Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Sammelantrag auf Zahlung von Aufwandsentschädigung für
die ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungs- und Prüfungs-
ausschuss einschließlich Aufgabenerstellungsausschuss
Anlage 1 - Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Die Verwaltungsvorschrift "Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft vom 31. August 2011" regelt die angemessene Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten eine Entschädigung, wenn die Tätigkeit:
Angaben zur aktuellen Dienststelle:
Die Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn liegt dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vor:
Regelung zur ehrenamtlichen Tätigkeit mit dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn
Unterschrift des Antragstellers
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn
Die Regelung zu Reisekosten und Verdienstausfall für die ehrenamtliche Tätigkeit wird bestätigt:
Ich bestätige die Regelung zu Reisekosten und Verdienstausfall:
Anlage 2 - Nachweis über den eingetretenen Verdienstausfall für Arbeitnehmer
Sammelantrag auf Zahlung von Aufwandsentschädigung für
die ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungs- und Prüfungs-
ausschuss einschließlich Aufgabenerstellungsausschuss
Regelung zur ehrenamtlichen Tätigkeit mit dem Arbeitgeber
Unterschrift des Antragstellers
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers
Die Regelung zum Verdienstausfall für die ehrenamtliche Tätigkeit wird bestätigt:
Ich bestätige die Regelung zum Verdienstausfall:
Bestätigung des Arbeitgebers
Die Bestätigung des Arbeitgebers liegt dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geolgie vor:
Angaben zur aktuellen Dienststelle:
Die Verwaltungsvorschrift "Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft vom 31. August 2011" regelt die angemessene Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen.
Der Arbeitnehmer erhält Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber: