Basisantrag auf Förderung von Vorhaben der GAK nach Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2020 Teil 2)
Nur von der Bewilligungsstelle auszufüllen
Angaben zum Antragsteller:
BNR 10 (soweit vorhanden)
BNR 15 (soweit vorhanden)
Liegt der Sitz Ihres Betriebes außerhalb des Freistaates Sachsen?
ggf. weitere Namenszusätze
Adresse des Antragstellers
ggf. abweichende Zustelladresse
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Posteingangsstempel der Behörde
Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Erstaufforstung/Nachbesserung
Waldumbau in und außerhalb von Schutzgebieten (Pflanzung / Nachbesserung / Saat/ Naturverjüngung)
Waldschutzmaßnahmen (nur Bau und Unterhaltung/Betrieb von Lagerplätzen)
Aussage zur Mehrfachförderung:
Wird das Vorhaben im Rahmen anderer Förderprogramme durchgeführt/ mitfinanziert oder erfolgt eine Mitfinanzierung über Spenden oder sonstige Drittmittel?
Ich/Wir erkläre/n für die in der Vorhabensbeschreibung aufgeführten Flächen:
dass ich/wir verfügungsberechtigte/r Eigentümer der angegebenen Flurstücke bin/sind.
dass ich/wir verfügungsberechtigte Bewirtschafter (z.B. Pächter) der angegebenen Flurstücke bin/sind.
dass ich/wir in Vollmacht handle/handeln.
dass es sich um Flächen im Eigentum oder Besitz der Mitglieder des beantragenden forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses oder anderer Teilnehmergemeinschaften handelt.
(Anlage EV und Kopie der Nutzungsvereinbarung (z. B. Pachtvertrag) beifügen)
(Vollmacht des Eigentümers beilegen)
Hinweise zum Vergaberecht und vorzeitigem Maßnahmebeginn:
Öffentliche Auftraggeber haben auf Grundlage des SächsVergabeG und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Vergaberecht zu beachten.
Größe des Antragstellers (forstliche Betriebsfläche in Hektar):
Die forstliche Betriebsfläche (alle forstlichen Betriebsflächen unabhängig von der Lage) beträgt gegenwärtig:
(private und körperschaftliche Waldbesitzer; statistische Angabe)
gemeinschaftliches Vorhaben:
Handelt es sich beim beantragten Vorhaben um ein gemeinschaftliches Vorhaben?
Wenn "ja" dann machen Sie bitte folgende Angaben:
Summe der Betriebsgrößen aller beteiligten Waldbesitzer in Hektar
Anzahl der am Vorhaben beteiligten Waldbesitzer
(private und körperschaftliche Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse; statistische Angabe)
dass ich den Antrag als Maßnahme- oder Vorhabensträger für ein gemeinschaftliches Vorhaben stelle (nur Waldumbau)
Nicht öffentlichen Auftraggeber müssen bei einer Gesamtzuwendung größer 100.000 EUR, bei Einzelaufträgen über 5.000 EUR vor Auftragserteilung grundsätzlich 3 Angebote einholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Bei Maßnahmen mit beantragten Ausgaben von weniger als 100.000 EUR ist der förderun-
schädliche Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) zugelassen. Übersteigen die beantragten Ausgaben die 100.000 EUR, dürfen nur solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Dem Antrag sind, abhängig vom beantragten Vorhaben, weitere Unterlagen beizufügen. Bitte schauen Sie in die "Checkliste vollständige Antragsunterlagen RL WuF/2020 (Teil 2 GAK-finanzierte Vorhaben)" und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
dass sie sich nicht im Eigentum oder Besitz von Bund oder Ländern oder von Institutionen, an denen Bund oder Länder zu mind. 25 von Hundert des Kapitalvermögens beteiligt sind, befinden.
(bei juristischen Personen mit Stempel)
- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
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der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
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ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
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ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.
- für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 22630
E-Mail: DS_ELER-investiv@smul.sachsen.de
- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:
Datenschutzbeauftragter des SMEKUL
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de
- ein Recht besteht, sich bei dem
Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Postanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.