Erstaufforstung und deren Nachbesserung
als Anlage zum Basisantrag auf Förderung von Vorhaben der GAK nach Förderrichtlinie WuF/2020
Bei mehr als zehn Flurstücken bitte eine zusätzliche Anlage beifügen.
1.1 Feldblockzuordnung bei der geplanten Erstaufforstung von landwirtschaftlichen Flächen
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Die grau hinterlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt.
3. Zuordnung des Vorhabens bei der Nachbesserung:
Ident.-Nr. der Erstaufforstung
4. Ausführungszeitraum (Erstaufforstung oder Nachbesserung):
5. Erklärungen des Antragstellers zur geplanten Erstaufforstung:
Keine Ersatzaufforstung für Waldumwandlungen oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft, keine Anerkennung und Anrechung als Kompensationsfläche nach Sächsischer Ökokonto-Verordnung.
Unterschrift (bei juristischen Personen mit Stempel)
den Antragsunterlagen bei.
2.1 Karte mit Maßstab und Pflanzplan liegen:
2.2 weitere Ausführungen zum Vorhaben (falls notwendig):
Das geplante Vorhaben wird nicht auf Flächen durchgeführt, die dem Begünstigten unentgeltlich zum Zwecke des Naturschutzes übertragen wurden.
Sofern die Verwendung von Saat-/Pflanzgut aus dem eigenen Wald (Wildling) geplant ist, muß eine formlose Eigenerklärung zu Menge und Herkunft beigefügt werden.
Hinweis: Es ist nicht möglich einen Förderantrag für eine Erstaufforstung zu stellen und gleich pauschal eine Nachbesserung dieser Fläche mit zu beantragen.