Förderantrag und Verwendungs-
nachweis für Vorhaben der GAK nach Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2020 Teil 2)
Nur von der Bewilligungsstelle auszufüllen
1.) Angaben zum Antragsteller:
BNR 10 (soweit vorhanden)
BNR 15 (soweit vorhanden)
Liegt der Sitz Ihres Betriebes außerhalb des Freistaates Sachsen?
ggf. weitere Namenszusätze
Adresse des Antragstellers
ggf. abweichende Zustelladresse
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Posteingangsstempel der Behörde
Waldschutzmaßnahmen mit Festbetragsfinanzierung (außer Bau und Betrieb von Lagerplätzen)
3.) Beantragte Waldschutzmaßnahmen
Durchführung der Maßnahmen:
Polterbehandlung von mit Borkenkäfern befallenem Holz mit Insektiziden
Aufarbeitung Schadholz einschließlich Beseitigung von bruttauglichem Restmaterial
Entrindung vollmechanisch (Harvester, Entrindungs-
maschine; alternativ Einschnitt mit Mobilsägewerk)
Transport auf Lagerplätze
Wiederherstellung (Einebnung) von vorhandenen Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen
Anlage von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen
Zur Auszahlung beantragte Summe (Bagatellgrenze 200 EUR!)
* umfasst folgende aufbereitete Schadholzsortimente: Säge-, Industrie-, Brennholz oder Waldhackgut in Kubikmeter im Festmaß; Umrechnung Raummaß in Festmaß mit Faktor 0,7; Umrechnung Schüttraummeter in Festmaß mit Faktor 0,4
Zuschlag FBG für Schadholz (Menge: Summe der Maßnahmen 1 - 5)
Hinweis für Träger und Zusammenschlüsse: Bitte die detailierten Angaben nach Waldbesitzern und Waldorten auf einem Extrablatt beifügen. Das erleichtert die spätere Kontrolle durch den Revierleiter.
Bestätigung der Maßnahmen und Mengen durch Revierleiter (Datum/Unterschrift):
4.) Erklärungen des Antragstellers:
dass ich/wir verfügungsberechtigte/r Eigentümer der angegebenen Flurstücke bin/sind.
dass ich/wir verfügungsberechtigte/r Bewirtschafter (z.B. Pächter) der angegebenen Flurstücke bin/sind.
dass ich/wir als Träger eines gemeinschaftlichen Vorhabens für private und körperschaftliche Waldbesitzer handle/handeln
(Anlage EV oder Kopie der Nutzungsvereinbarung (z. B. Pachtvertrag) beifügen)
dass ich/wir in Vollmacht handle/handeln.
(Vollmacht des Eigentümers beilegen)
der Förderantrag keine Flächen im Eigentum oder Besitz von Bund oder Ländern oder von Institutionen, an denen Bund oder Länder zu mind. 25 von Hundert des Kapitalvermögens beteiligt sind, betrifft.
a) Ich/Wir erkläre/n für die unter Pkt. 2 aufgeführten Flächen:
(Anlage EV oder Mitgliederverzeichnis bei forstlichen Zusammenschlüssen beifügen)
Anlagen zu diesem Antrag sind:
Sachkundenachweis gemäß § 9 und Einsatzaufzeichnungen nach § 11 Pflanzenschutzgesetz bei Insektizideinsatz
Einverständniserklärung des Flächeneigentümers (EV) / Mitgliederverzeichnis bei forstlichen Zusammenschlüssen (siehe Nr. 3); EV auch bei Anlage von Maschinenwegen auf Fremdgrundstücken
Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers:
Die beantragte Zuwendung setzt sich aus Mitteln des Freistaates Sachsen und des Bundes zusammen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landes- und bundesrechtlicher Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständnis erkläre/n.
Ich/wir erkläre/n, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe/n und mich/uns entsprechenden der beantragte Maßnahme zu deren Einhaltung verpflichte/n.
Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.
Mir/uns ist/sind folgende Fördergrundsätze bekannt:
Ich bin/wir sind bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes und des Bundes sowie durch die jeweils zuständigen Rechnungshöfe auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/n ich/wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen, ebenso gestatte/n ich/wir Prüfungen und den Zutritt zu Grundstücken.
Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Kontrolle durch mich/uns oder meinen/unseren Vertreter unmöglich gemacht wird.
Angaben und Erklärungen des Antragstellers bei Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV
c) Wird das Vorhaben im Rahmen anderer Förderprogramme durchgeführt/ mitfinanziert oder erfolgt eine Mitfinanzierung über Spenden oder sonstige Drittmittel?
d) Polterbehandlung mit Insektizid
- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale Behörden (z. B. Sächsischer Rechnungshof) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,
- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,
- abhängig vom Zweck - für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden - diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
·
des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und seiner nachgeordneten Behörden,
·
der nationalen Kontrollbehörden,
·
der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.
- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,
- bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,
- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
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der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
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ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
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ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.
- für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: DS_ELER-investiv@smul.sachsen.de
- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:
Datenschutzbeauftragter des SMEKUL
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de
- ein Recht besteht, sich bei dem
Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Postanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.
(bei juristischen Personen mit Stempel)