Seite 1 von 3
oder per E-Mail an: post@lds.sachsen.de

Angaben zum Unternehmen / zur Person

Name/Unternehmen

Telefonnummer

E-Mail

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

Geschäftsführer(in)/ Inhaber(in)

Ansprechpartner(in)/Bevollmächtigte(r)

Angaben zu(r) ausgeschiedenen sachkundigen Person(en)

1. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

ausgeschieden am

Anschrift Betriebsstätte / Filiale

Seite 2 von 3

Angaben zu(r) neuen Person(en) mit Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV

1. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Geburtsort

Anschrift Betriebsstätte / Filiale

2. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Geburtsort

Anschrift Betriebsstätte / Filiale

Stand: 07.04.2022
smwa_lds_Wechsel_Sk_P_ChemVerbotsV

2. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

ausgeschieden am

Anschrift Betriebsstätte / Filiale

Seite 3 von 3
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter Link sowie in den dort dargestellten Informationsblättern.


Ort

Unterschrift Geschäftsführer(in)/ Inhaber(in)

Datum

Stand: 07.04.2022
Zur Bearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:


- Kopie(n) des/ der Nachweise(s) der erforderlichen Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Zeugnis über Prüfung oder anderweitige Qualifikation, ggf. Fortbildungsnachweis) für jede o. g. sachkundige Person







- ein Führungszeugnis für jede o. g. sachkundige Person (nicht älter als 6 Monate)

Im Regelfall ist das Führungszeugnis (Belegart O) bei der für die jeweilige sachkundige Person zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu beantragen und soll direkt an die

             Landesdirektion Sachsen
             Abteilung 5/ Referat 52
             09105 Chemnitz

             unter der Angabe des jeweiligen Verwendungszweckes:

             Wechsel sachkundige Person gemäß § 6 Abs. 3 ChemVerbotsV oder
             Wechsel sachkundige Person gemäß § 7 Abs. 2 ChemVerbotsV


gesandt werden.












smwa_lds_Wechsel_Sk_P_ChemVerbotsV