5. Die Fachkunde wird nachgewiesen durch (Fachkundenachweise sind beizufügen!)
6. Bemerkungen / sonstige Angaben
ggf. Hinweis auf Tätigkeiten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen
3. Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
wendung als Explosivstoff bestimmt sind,
3.2. Pyrotechnische Gegenstände
plosivstoffen oder pyrotechnischen Sätzen bestimmt sind
pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
sonstige pyrotechnische Gegenstände
3.4.Sonstige explosionsgefährliche Stoffe
4. Angaben über die Art der beabsichtigten Tätigkeit
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Beiblatt A
zum Antrag auf Erteilung eines
Befähigungsscheins
nach § 20 Sprengstoffgesetz
2. Die Fachkunde wird nachgewiesen durch (Fachkundenachweise sind beizufügen!)
Munition und sprengkräftigen Kriegswaffen (ausgenommen Fundmunition)
von zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten sprengkräftigen Kriegswaffen
zum Umgang im Sinne von § 1b Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b bis e SprengG (Munition, sprengkräftige Kriegswaffen, Fundmunition)
mit:
1. Angaben zur Person des Antragstellers
Vorname(n) – bitte alle Vornamen aufführen, Rufname mit vorgesetzten * kennzeichnen
Geburtsort/Landkreis/Land
Nur Ausfüllen bei Umgang mit Munition, sprengkräftige Kriegswaffen, Fundmunition im Sinne von § 1b Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b bis e SprengG
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