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Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheins
nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
2. Angaben zum Umgang und Verkehr:
Umgang:
Verkehr:
Aufsuchen von Bestellungen)
von explosionsgefährlichen Stoffen
 1. Angaben zur Person des Antragstellers
Familienname
Anschrift: Straße
Postleitzahl
Ort
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Geburtsort/Landkreis/Land
Geburtsname der Mutter
Telefon (tagsüber)
Während der letzten 5 Jahre wohnhaft in:
Straße
Postleitzahl
Ort
von-bis:
Straße
Postleitzahl
Ort
von-bis:
Besitzen Sie bereits
wenn Ja:

Nummer:
Ausstellungsjahr:
Ausstellungsbehörde:
ggf. auch Geburtsname
smwa_lds_as_bs
Vorname(n) – bitte alle Vornamen aufführen, Rufname mit vorgesetzten * kennzeichnen
Stand: 20.02.2023
Hinweis: Mit der Antragsstellung ist eine lesbare Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses vorzulegen.
E-Mail
von § 1b Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b bis e SprengG bitte Beiblatt A ausfüllen!

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 5. Die Fachkunde wird nachgewiesen durch (Fachkundenachweise sind beizufügen!)
 6. Bemerkungen / sonstige Angaben
ggf. Hinweis auf Tätigkeiten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen
3.  Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
3.1. Explosivstoffe
wendung als Explosivstoff bestimmt sind,
beschränkt auf:
3.2. Pyrotechnische Gegenstände
plosivstoffen oder pyrotechnischen Sätzen bestimmt sind
pyrotechnische Sätze
Feuerwerk
pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
sonstige pyrotechnische Gegenstände
3.3. Anzündmittel
3.4.Sonstige explosionsgefährliche Stoffe           
beschränkt auf:
  4. Angaben über die Art der beabsichtigten Tätigkeit
smwa_lds_as_bs
Stand: 20.02.2023
Datenschutzhinweis

Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.

Anlagen (max. Größe einer Anlage 5MB, vzw. *.docx, *.xlsx, *.pdf, *jpg, *.zip).
Beiblatt A
zum Antrag auf Erteilung eines
Befähigungsscheins
nach § 20 Sprengstoffgesetz
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2. Die Fachkunde wird nachgewiesen durch (Fachkundenachweise sind beizufügen!)
Munition und sprengkräftigen Kriegswaffen (ausgenommen Fundmunition)
von zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten sprengkräftigen Kriegswaffen
Fundmunition
smwa_lds_as_bs
zum Umgang im Sinne von § 1b Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b bis e SprengG (Munition, sprengkräftige Kriegswaffen, Fundmunition)
mit:
Stand: 20.02.2023
1. Angaben zur Person des Antragstellers
Anschrift: Straße
Postleitzahl
Ort
Geburtsdatum
Vorname(n) – bitte alle Vornamen aufführen, Rufname mit vorgesetzten * kennzeichnen
Geburtsort/Landkreis/Land
Geburtsname der Mutter
Familienname
Staatsangehörigkeit
ggf. auch Geburtsname
Telefon (tagsüber)
E-Mail
Nur Ausfüllen bei  Umgang mit Munition, sprengkräftige Kriegswaffen, Fundmunition im Sinne von § 1b Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b bis e SprengG
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