Antrag auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß § 13 Abs. 3
(erweiterter Geschäftsverkehr) *)
(unverhältnismäßiger Schaden) *)
(vorgeschriebene Inventur) *)
Der Antrag soll mindestens fünf Tage vor Inanspruchnahme gestellt werden!
1. Angaben zum Arbeitgeber
Ansprechpartner im Betrieb
Zahl der Gesamtbeschäftigten im Unternehmen
Davon sind insgesamt von der Sonn- /Feiertagsarbeit betroffen
2. Angaben zur Sonn- und Feiertagsarbeit (Bitte fügen Sie entsprechende Belege als Anlage bei)
Bei Dringlichkeit vorab per Fax
(0351) 825-9700
oder per E-Mail
arbeitsschutz@lds.sachsen.de
Anschrift des Beschäftigungsortes (wenn abweichend von Nr. 1):
Welche Arbeiten/Tätigkeiten sollen an den beantragten Tagen ausgeführt werden (Art u. Beschreibung der Tätigkeit):
An wie vielen Sonn- bzw. Feiertagen innerhalb des maßgeblichen Kalenderjahres wurden Arbeitnehmer gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 a, b oder c ArbZG bereits beschäftigt?
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Es sind alle Felder auszufüllen.
Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet, um Sonn-/Feiertagsarbeit zu verhindern? (s.
Hinweise zum Antrag)
Wenn keine Maßnahmen eingeleitet wurden - wieso nicht? (s.
Hinweise zum Antrag)
Bitte legen Sie ausführliche Gründe dar, die eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erforderlich machen. Legen Sie dazu schlüssig dar, warum die Arbeiten nicht werktags (einschließlich Samstag) ausgeführt werden können.
Bei dem Antrag gem. § 13 Abs. 3 Nr. 2a: bitte legen Sie ausführlich dar, welche besonderen Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen (s.
Hinweise zum Antrag)
Die aktuelle Bewilligung wird für folgende/n Sonn- bzw. Feiertag/e mit folgender Arbeitnehmerzahl (AN) beantragt:
Leiharbeitnehmer der Firma
3. Betriebs- oder Personalrat:
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Bei dem Antrag gem. § 13 Abs. 3 Nr. 2b: bitte legen Sie ausführlich dar, welcher unverhältnismäßige Schaden bei einer Nichtbewilligung des Antrages für Ihre Firma entsteht (s.
Hinweise zum Antrag)