Antrag auf Erteilung
einer Erlaubnis
nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)
1. Angaben zum Umgang und Verkehr:
Aufsuchen von Bestellungen)
von explosionsgefährlichen Stoffen
Vorname(n) – bitte alle Vornamen aufführen, Rufname mit vorgesetzten * kennzeichnen
Geburtsort/Landkreis/Land
Während der letzten 5 Jahre wohnhaft in:
Die Fachkunde wird nachgewiesen durch (nur Ausfüllen, wenn Person den Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst ausübt - Belege sind beizufügen)
* bei juristischen Personen Name der juristischen Person, Rechtsform, Registergericht und Nummer der Handelsregistereintragung des/der Vertretungsberechtigten). Die Angaben zur Person sind für alle Vertretungsberechtigten erforderlich; sofern eine vertretungsberechtigte Person mit der Gesamtleitung des Umgangs oder des Verkehrsbeauftragt ist, nur für diese Person.
von § 1b Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b bis e SprengG bitte Beiblatt A ausfüllen!
2. Angaben zur Person des Antragstellers (Betriebsinhaber - bei juristischen Personen alle Vertretungsberechtigte oder die mit der Gesamtleitung des Umgangs oder des Verkehrs beauftragte Person - ggf. Aufsstellung beifügen)
Hinweis: Mit der Antragsstellung ist eine lesbare Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses vorzulegen.
3. Angaben zur Person für alle mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer
unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen (gg. Aufstellung beifügen)
Vorname(n) – bitte alle Vornamen aufführen, Rufname mit vorgesetzten * kennzeichnen
Geburtsort/Landkreis/Land
Während der letzten 10 Jahre wohnhaft in:
4. Angaben zum Betrieb des Antragstellers (gg. Aufstellung beifügen)
Angaben sind für jeden Betrieb, jede Zweigniederlassung und jede unselbständige Zweigstelle, in denen erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden sollen, erforderlich.
Art und Bezeichnung des Betriebes
Betriebssitz: Straße/Hausnr.
5. Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
wendung als Explosivstoff bestimmt sind,
5.2. Pyrotechnische Gegenstände
plosivstoffen oder pyrotechnischen Sätzen bestimmt sind
Die Fachkunde wird nachgewiesen durch (nur Ausfüllen, wenn Person den Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst ausübt - Belege sind beizufügen)
pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
sonstige pyrotechnische Gegenstände
Hinweis! Bei der Beantragung müssen bei der zuständigen Behörde lesbare Kopien der Personaldokumente oder der Reisepässe aller Personen vorgelegt werden.
6. Angaben über die Artder beabsichtigten Tätigkeit
6.1. Ist mit der beabsichtigten Tätigkeit eine Aufbewahrung verbunden?
Wenn ja, Ort der Aufbewahrung (genaue Beschreibung der Aufbewahrungsstätte)
Anzahl der benötigten Ausfertigungen der Erlaubnis:
9. Bemerkungen / sonstige Angaben
5.4.Sonstige explosionsgefährliche Stoffe
7. Weitere erforderliche Antragsunterlagen
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung
Geeignete Haftpflichtversicherung für die beabsichtigte Tätigkeit
Nachweis über gewerbliche Tätigkeit
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Anlagen (max. Größe einer Anlage 5MB, vzw. *.docx, *.xlsx, *.pdf, *jpg, *.zip).
1. Angaben zur Person des Antragstellers
An die
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 5 Arbeitsschutz
09105 Chemnitz
Beiblatt A
zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
nach § 7 des Sprengstoffgesetzes
zum Umgang im Sinne von § 1b Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b bis e SprengG (Munition, sprengkräftige Kriegswaffen, Fundmunition) mit:
Munition und sprengkräftigen Kriegswaffen (ohne Fundmunition)
von zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten sprengkräftigen Kriegswaffen
2. Die Fachkunde wird nachgewiesen durch (Fachkundenachweise sind beizufügen!)
Vorname(n) – bitte alle Vornamen aufführen, Rufname mit vorgesetzten * kennzeichnen
Geburtsort/Landkreis/Land
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Nur Ausfüllen bei Umgang mit Munition, sprengkräftige Kriegswaffen, Fundmunition im Sinne von § 1b Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b bis e SprengG
Anlagen (max. Größe einer Anlage 5MB, vzw. *.docx, *.xlsx, *.pdf, *jpg, *.zip).