Landratsamt Bautzen
Schulamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Betreuungsvereinbarung Hort
der Sorbischen Grundschule Bautzen
(Elternbeitragssatzung der Stadt Bautzen)
Zwischen dem Landratsamt Bautzen, Schulamt, vertreten durch den Amtsleiter,
(im Folgenden Träger benannt) und den Personensorgeberechtigten
Frau
wird folgender Vertrag geschlossen:
In der Kindertageseinrichtung
wird das Kind
mit Wirkung vom
zur Betreuung aufgenommen.
Die Betreuung des Kindes erfolgt in der Regel täglich in
Vor- und Nachmittagshort
Nachmittagshort
(6 h).
(5 h).
Das Kind wurde vorher in der Kindertageseinrichtung
in
betreut.
- Hort der Sorbischen Grundschule Bautzen -
Familienstand
ledig
verheiratet
getrennt lebend
geschieden
verwitwet
Lebensgemeinschaft mit Kindesmutter/-vater (Name, Vorname)
Lebensgemeinschaft, aber nicht Kindesmutter/-vater (Name, Vorname)
Kind lebt bei
Mutter
Vater
Name
Vorname
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Telefon
Herr
Name
Vorname
Geburts-
datum
Name
Vorname
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Telefon
Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
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Bei der Berechnung des Elternbeitrages werden
Geschwister berücksichtigt, die gleichzeitig eine
Kindertageseinrichtung besuchen.
Name
Vorname
Geb.-Datum
Einrichtung
Die Registrierung erfolgt unter der Nummer:
(Bei Fragen bzw. Änderungen ist diese Nr. anzugeben.)
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Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, Änderungen der persönlichen Verhältnisse der Kindertageseinrichtung bzw. dem Träger unverzüglich mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere die Änderungen der Anschriften, privater und geschäftlicher Telefonnummern, Bankverbindung bei SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrende Lastschrift) und des Familienstandes. Auf das Formular "Änderung/Kündigung" wird verwiesen.

2.
Für die Förderung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen des SächsKitaG und des SGB VIII (KJHG) sowie die Betreuungssatzung und die Elternbeitragssatzung der Stadt Bautzen in der jeweils gültigen Fassung. Der Sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für die pädagogische Arbeit in der Kindertageseinrichtung. Zu deren Umsetzung ist es erforderlich, die Bildungs- und Lernprozesse des Kindes zu dokumentieren.

1.
Die schriftliche Einverständniserklärung zur Bildungsdokumentation und Nutzung von Fotos und Videomaterial durch das pädagogische Personal wird seitens der Personensorgeberechtigten hiermit erteilt/nicht erteilt. (Unzutreffendes bitte streichen.) Das Fotografieren und Filmen in der Kindertageseinrichtung und im Außengelände ist durch Personensorgeberechtigte und Dritte nicht gestattet.

Die Leiterin der Kindertageseinrichtung hat die Personensorgeberechtigten im Aufnahmegespräch über den Schutz des Kindeswohls und der frühzeitigen Abwendung einer möglichen Gefährdung nach § 8a Abs. 2 SGB VIII belehrt.

Die Personensorgeberechtigten haben nach § 7 Abs. 1 SächsKitaG vor Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung nachzuweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist und keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen.

Wird der Impfausweis nicht geführt und wird auch die Erklärung über die Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilt, kann das Kind nicht aufgenommen werden.

Im Interesse des Schutzes der Gesundheit aller Kinder und des Personals der Kindertageseinrichtung informieren die Personensorgeberechtigten den Träger, dass das Kind an einer HIV-Infektion leidet/nicht leidet. (Unzutreffendes bitte streichen, die Angabe ist freiwillig.)

Die jeweils geltende Hausordnung und die pädagogische Konzeption der Kindertageseinrichtung sind Bestandteil dieses Betreuungsvertrages. Sie sind in der Kindertageseinrichtung einzusehen und werden bei Bedarf ausgehändigt.

3.
Für die Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung erhebt der Träger einen monatlichen Elternbeitrag und weitere Entgelte. Diese werden durch Bescheid auf Grund der jeweils gültigen Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen festgesetzt. Der Elternbeitrag und weitere Entgelte werden zum Ersten eines jeden Monats fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung ist das Formular "SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrende Lastschrift)" beizulegen.

4.
5.
Sie haben ferner nachzuweisen, dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat oder zu erklären, dass Sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. Der entsprechende Nachweis ist beizufügen.
Datum, Unterschrift Personensorgeberechtigte
Datum, Unterschrift
Landratsamt Bautzen, Schulamt
Ich/Wir versichere/-n die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner/unserer Angaben.
Datum, Unterschrift Personensorgeberechtigter
Informationen nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter  
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Die Kündigung seitens der Personensorgeberechtigten ist nur zum Monatsende möglich und hat einen Monat vorher schriftlich bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung zu erfolgen. Das Gleiche gilt für die Änderung der Betreuungszeit.

Der Träger behält sich vor, das Kind aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Sanierungen, Havarien) in einer anderen Kindertageseinrichtung zu betreuen.

6.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

7.
Die Personensorgeberechtigten erkennen die Betreuungssatzung und die Elternbeitragssatzung der Stadt Bautzen an.

8.
9.