Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Einschätzung des Kinderarztes
zur Notwendigkeit einer
heilpädagogischen Maßnahme
für Kinder mit Behinderung
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Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
© Landratsamt Bautzen - 04/2020
nach dem Neunten Buch, Sozialgesetzbuch (SBG IX)
Zur Antragsstellung beim Landratsamt Bautzen, Sozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfe
1. Angaben zum Kind
2. Diagnose(n) nach ICD
körperliche Entwicklungsstörung
geistige Entwicklungsstörung
Sprach- und Sprechstörung
Körperbehinderung
statomotorische Entwicklungsverzögerung
Störung der Sinnesorgane
Entwicklungs- und Verhaltensstörung
Mehrfachbehinderung
Sonstige Störung
Name
Straße
PLZ
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Vorname
Geburts-
datum
Eine                         heilpädagogische Frühförderung wird empfohlen.
ambulante
(ohne Notwendigkeit weiterer medizinischer Reha-Leistungen oder bei bereits begonnenen Therapien)
Eine                                 von medizinischen und heilpädagogischen Leistungen wird empfohlen.
Komplexleistung
(die Überweisung an eine interdisziplinaräre Frühförderstelle bzw. ein SPZ zur Entwicklungsdiagnostik wurde veranlasst)
Eine                      Förderung in der Kindereinrichtung wird empfohlen.
integrative
Eine
wird empfohlen.
intensive Förderung in einer heilpädagogischen/sprachheilpädagogischen
Kindereinrichtung/Gruppe
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Ort, Datum
Unterschrift/Stempel Kinderarzt
Wahrnehmung
Lernen
Denken
Förder- bzw. Theoriebedarf wird nach ärztlicher Einschätzung in folgenden Bereichen gesehen
Eine heilpädagogische Förderung ist derzeit nach kinderärztlicher Einschätzung nicht notwendig.
Sprache
Sehen
Verhalten
Hören
Emotion
Bewegen
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