Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Einschätzung des Kinderarztes
zur Notwendigkeit einer
heilpädagogischen Maßnahme
für Kinder mit Behinderung
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen - 04/2020
nach dem Neunten Buch, Sozialgesetzbuch (SBG IX)
Zur Antragsstellung beim Landratsamt Bautzen, Sozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfe
körperliche Entwicklungsstörung
geistige Entwicklungsstörung
Sprach- und Sprechstörung
statomotorische Entwicklungsverzögerung
Entwicklungs- und Verhaltensstörung
Eine heilpädagogische Frühförderung wird empfohlen.
(ohne Notwendigkeit weiterer medizinischer Reha-Leistungen oder bei bereits begonnenen Therapien)
Eine von medizinischen und heilpädagogischen Leistungen wird empfohlen.
(die Überweisung an eine interdisziplinaräre Frühförderstelle bzw. ein SPZ zur Entwicklungsdiagnostik wurde veranlasst)
Eine Förderung in der Kindereinrichtung wird empfohlen.
intensive Förderung in einer heilpädagogischen/sprachheilpädagogischen