unterer Randbereich 10 mm
Landratsamt Bautzen
Gesundheitsamt
Bereich Corona
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Hygienekonzept
für Konzert, Theater, Tagung, Kongress
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
- Umsetzung von § 6 Abs. 13 Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)
- Allgemeinverfügung "Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
1. Angaben zur Veranstaltung
© Landratsamt Bautzen 09/2020
Name des Veranstaltungsortes
Ansprechpartner
(Verantwortlicher für Hygienekonzept)
Aktueller Gültigkeitszeitraum: 1. September 2020 bis 2. November 2020
- Branchenspezifische Hinweise
(Link https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html)
Die Genehmigung des Hygienekonzeptes bezieht sich auf den Veranstaltungsort und gilt (sofern im Bescheid nichts anderes bestimmt) für alle nachfolgenden gleichartigen Veranstaltungen in der angegebenen Einrichtung.
Um eine sachliche Prüfung zu gewährleisten bitte das Konzept rechtzeitig vor der ersten Veranstaltung einreichen!
Landratsamt Bautzen, Gesundheitsamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
E-Mail: gesundheitsamt@lra-bautzen.de
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© Landratsamt Bautzen 09/2020
Belehrung der Mitarbeiter zu den Anforderungen des Infektionsschutzes/Hygienekonzeptes und dessen Umsetzung ist erfolgt
Kapazität des Veranstaltungsortes
Pandemie:
maximale Teilnehmerzahl (Personal, Mitwirkende, Besucher zur Einhaltung der Mindestabstände in allen Bereichen des Veranstaltungsortes ist festzulegen)
Kartenverkauf (empfohlen Vorverkauf/Onlineverkauf)
Tageskasse (möglichst bargeldlos)
3. Maßnahmen/Organisation bei Durchführung
Informationen für die Besucher zu den Hygiene- und Abstandsregeln:
(Empfehlung zur Mund-Nasen-Bedeckung; mind. 1,5 m Abstand; Hinweis Risikogruppen;
KEINE
Teilnahme von Personen mit spezifischen Krankheitssymptomen, Kontakt zu Sars-COV 2 positiv getesteten Personen in den letzten 14 Tagen; Aufenthalt in einem Risikogebiet in der letzten 14 Tagen)
Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich:
(Anforderung: mind. begrenzt viruzid wirksam)
Erfassung der Besucherdaten für eine evtl. Kontaktpersonenermittlung
(Name, Anschrift, Telefon-Nr.)
Dem Teilnehmenden ist bekannt zu machen, dass:
·
die erhobenen Daten bis 1 Monat nach Veranstaltungsende aufbewahrt werden
(im Anschluss Vernichtung).
·
Kenntnisnahme, dass im Infektionsfall die vorliegenden Kontaktdaten dem
Gesundheitsamt (auf dessen Nachfrage) zur Verfügung gestellt werden.
·
keine Krankheitssymptome vorliegen, die auf SARS COV 2 hinweisen.
·
in den zurückliegenden 14 Tagen kein Kontakt zur SARS COV 2 positiv getesteten
·
in den zurückliegenden 14 Tagen kein Aufenthalt in einem Risikogebiet stattfand.
Besucherlenkung (ggf. Abstandsmarkierungen am Eingang bzw. Engstellen, Wegkreuzungen vermeiden; ggf. separierte Ein- und Ausgänge)
Empfehlung:
dem Hygienekonzept eine Skizze/Lageplan mit Einzeichnung der Wegeführung /Besucherlenkung hinzufügen
Abstandeinhaltung an den Sitzplätzen gemäß Corona-Schutz-VO
Ist eine Verringerung des Mindestabstandes geplant?
Achtung: In diesem Fall ist die Datenerhebung VERPFLICHTEND durchzuführen
(§ 3 Abs. 9 SächsCoronaSchVO)
Wenn
JA
, geplante Abstände beschreiben (Feld Anmerkungen) bzw. darstellen
(Lageplan / Skizze anfügen).
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Abstandsregeln sind insbesondere an Waschbecken und Pissoiren
einzuhalten ;Empfehlung nach zur Verfügung stehender Größe:
max. 1 - 2 Personen zeitgleich im Raum
(Hinweisschilder an den Zugangstüren)
Ausstattung Handwaschbecken: Flüssigseife; Einmalhandtücher o. ä.
Professioneller Anbieter
(z. B. Gaststätte, Caterer)
Anbieter muss über ein eigenes Hygienekonzept verfügen
Angebot in Eigenverantwortung?
Plexiglasscheibe/alternativ: Mund-Nasen-Bedeckung
Informationen zu den Hygiene- und Abstandsregeln; ggf. Abstandsmarkierung
Tische/Stühle in ausreichendem Abstand stellen (mind. 1,5 m Stuhllehne zu Stuhllehne)
Regelmäßige Reinigung der Räume/insbesondere der Sanitäranlagen
(bei Bedarf mehrmals täglich) ist gewährleistet
Regelmäßige (je nach Bedarf mehrmals täglich) Desinfektion häufiger Kontaktflächen
(z. B. Türklinken, Armaturen, …)
Lüftungskonzept (Belüftung regelmäßig und nach ggf. auch während der Veranstaltung)
Abstandsregeln für Chöre, Orchester
(Allgemeinverfügung Teil II, Nr. 4 bzw. branchenspezifische Hinweise werden beachtet)
Hygieneregeln wurden mit den Mitwirkenden erörtert
Beigefügte Anlagen (z. B. Lageplan, Bestuhlungsplan) empfohlen:
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die vorstehenden Maßnahmen des Hygienekonzeptes bei allen Veranstaltungen während der Corona-Pandemie eingehalten werden.