Antrag auf Inanspruchnahme von temporären Baubehelfen/bauzeitliche Wasserhaltung/Grundwasserhaltung
1. Antragsteller/Baubetrieb
2. Ort des Vorhabens
gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz
i. V. m. § 5 Sächsisches Wassergesetz
(Erlaubnis Wasserhaltung)

nach § 26 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz und
§ 36 Wasserhaushaltsgesetz
(Genehmigung Baubehelfe)
Örtliche Lage/Straße
(in der Nähe bei)
Name des Gewässers
3. Gestattungsbescheid der unteren Wasserbehörde
Liegt eine wasserrechtliche Entscheidung zum Vorhaben durch die untere Wasserbehörde bereits vor?
  Benutzen Sie hierfür den Link:
Ansprechpartner
Name
Ja, mit Bescheid vom
Nein
Registriernummer (z. B. G 17/001)
Der Bearbeiter war Frau/Herr
Landratsamt Bautzen
Umwelt- und Forstamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Seite 1 von 6
© Landratsamt Bautzen 07/2020
Name
Vorname
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Vorname
Telefon
E-Mail
Ort
Ortsteil
* Zur Erleichterung bei der Bearbeitung Ihres Antrages können Sie über das Geoweb

 des Landratsamtes Bautzen verschiedene Informationen, wie die Lage des

 Gewässers, Gemarkung, Koordinaten, Flurstücke, Überschwemmungsgebiete usw., abrufen.

4. Zeitraum der Durchführung
Die Maßnahme soll im Zeitraum
5. Art der temporären Baubehelfe/bauzeitliche Wasserhaltung/Wasserhaltungs-
    technologie (Mehrfachangabe möglich) Oberflächenwasserhaltung
Bau-/Tragegerüst im Gewässer
Fangedamm im Oberlauf des Gewässers
von
bis
durchgeführt werden.
Grundwasserhaltung (weiter mit Nr. 8.)
Fangedamm im Unterlauf des Gewässers
Fangedamm parallel zur Flussachse
Gewässerverrohrung im Bereich der Baugrube im Gewässer
Gewässerumleitung um Baubereich mittels Rohrleitung
Gewässerumleitung mittels parallelem Graben
Gewässerumleitung durch Nutzung des/der vorhandenen Vorfluters/Flutmulde
Behelfsbrücke/Steg über das Gewässer
Sonstige
Trockenhalten der Baugrube von Schichtenwasser mittels Pumpe
offene Wasserhaltung (Pumpensumpf und Drainagen)
geschlossene Wasserhaltung Brunnen
geschlossene Wasserhaltung Vakuumanlage
Sonstige
Seite 2 von 6
© Landratsamt Bautzen 07/2020
Zweck und Notwendigkeit der Oberflächenwasserhaltung, ggf. Alternativen
6. Zusätzliche Angaben bei der bauzeitlichen Oberflächenwasserhaltung
Seite 3 von 6
© Landratsamt Bautzen 07/2020
Materialwahl und Aufbau
Fangdamm
Höhe
Breite
Länge
m
m
m
Gewässerumleitung
Angabe der Rohrleitung
Angabe Abflussquerschnittsfläche
Vorgesehenes mittleres Sohlgefälle
DN =
mm
A =
%
Abflussleistung
l/s
Tragegerüst – Abmessungen anhand Skizze entsprechend 9. Beizufügende Unterlagen
Materialwahl und Aufbau
Behelfsbrücke/Steg - Abmessungen anhand Skizze entsprechend 9. Beizufügende Unterlagen
7. Stellungnahme des Gewässerunterhaltungspflichtigen zur bauzeitlichen
    Oberflächenwasserhaltung
Diese Stellungnahme ist durch den Antragsteller mittels dieses Formblattes einzuholen. (Siehe dazu 9. Beizufügende Unterlagen.)
keine Bedenken
gesonderte Stellungnahme wird beigefügt
Bemerkungen
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel
des Gewässerunterhaltungspflichtigen
Seite 4 von 6
© Landratsamt Bautzen 07/2020
Materialwahl und Aufbau
8. Zusätzliche Angaben bei bauzeitlicher Grundwasserhaltung
Zweck und Notwendigkeit der Grundwasserbenutzung, ggf. Alternativen
Ausschachtungstiefe, Absenkziel
Vorgesehene Wasserentnahmemenge
in l/s
m³/d
Vorgesehene Mess- und Überwachungseinrichtungen für die Grundwasserentnahme
Besonderheiten zur Grundwasserbeschaffenheit,  Auftreten von Schadstoffen/aktuelle Analysenergebnisse des zu hebenden Grundwassers
Behandlungsmaßnahmen vor Einleitung ins Gewässer oder Abwasserkanal (Absetzbecken, Reinigung usw.)
in l/s
m³/d
mittlere Entnahmemenge
maximale Entnahmemenge
Seite 5 von 6
© Landratsamt Bautzen 07/2020
- Erst bei Vorliegen der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde kann mit der Baumaßnahme begonnen
  werden. Die Auflagen des Genehmigungsbescheides sind zwingend einzuhalten.
Unterschrift des Antragstellers
Stempel
Hinweise
- Alle Bauarbeiten sind nach § 14 Abs. 1 SächsFischVO mindestens 21 Tage vor Beginn der
  Fischereibehörde in Königswartha anzuzeigen. Die fischereirechtlichen Schonzeiten sind zu
  beachten. Ausnahmen  bedürfender Gestattung der Fischereibehörde.
- Wird der Antrag durch einen Dritten (z. B. Baufirma) im Auftrag des Bauherrn gestellt, ist eine
  entsprechende     Bevollmächtigung vorzulegen. Diese kann bei eingenhändiger Unterschrift des
  Antragstellers auf diesem Formular entfallen.

- Informationen zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet können über das Geoportal des Landkreises
  Bautzen unter folgendem Link  abgerufen werden:
Seite 6 von 6
© Landratsamt Bautzen 07/2020
9. Beizufügende Unterlagen
Im Einzelfall können weitere Angaben und Unterlagen notwendig sein, die von der unteren Wasser-
behörde abgefordert werden.
- Die Zustimmung des Gewässerunterhaltungspflichtigen ist selbst durch den Antragsteller   

 einzuholen (Gewässer I. Ordnung Landestalsperrenverwaltung/Gewässer II. Ordnung

 Gemeinde/Stadt). Hierzu dient Nr. 7 des Formblattes.

- Übersichtslageplan im Maßstab 1:20000 bis 1:5000. Der Entnahmebereich/ Baubehelfe ist

 besonders hervor zu heben.

- Lageplan im Maßstab 1:1000 bis 1:500 mit Darstellung der Wasserhaltung/Baubehelfe (Draufsicht)

- einfache und nachvollziehbare Darstellung der Wasserhaltungstechnologie/Baubehelfe

 anhand einer Skizze (Längs- und Querschnitt)

- zusätzlich bei Schichten- und Grundwasserhaltung: kartenmäßige Darstellung der

 Einleitstelle des gehobenen Grundwassers/Schichtenwassers (Flurkarte und Übersichtsplan)