unterer Randbereich 10 mm
Antrag auf Inanspruchnahme von temporären Baubehelfen/bauzeitliche Wasserhaltung/Grundwasserhaltung
1. Antragsteller/Baubetrieb
gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz
i. V. m. § 5 Sächsisches Wassergesetz
(Erlaubnis Wasserhaltung)
nach § 26 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz und
§ 36 Wasserhaushaltsgesetz
(Genehmigung Baubehelfe)
Örtliche Lage/Straße
(in der Nähe bei)
3. Gestattungsbescheid der unteren Wasserbehörde
Liegt eine wasserrechtliche Entscheidung zum Vorhaben durch die untere Wasserbehörde bereits vor?
Benutzen Sie hierfür den Link:
Registriernummer (z. B. G 17/001)
Der Bearbeiter war Frau/Herr
Landratsamt Bautzen
Umwelt- und Forstamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen 07/2020
* Zur Erleichterung bei der Bearbeitung Ihres Antrages können Sie über das Geoweb
des Landratsamtes Bautzen verschiedene Informationen, wie die Lage des
Gewässers, Gemarkung, Koordinaten, Flurstücke, Überschwemmungsgebiete usw., abrufen.
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4. Zeitraum der Durchführung
Die Maßnahme soll im Zeitraum
5. Art der temporären Baubehelfe/bauzeitliche Wasserhaltung/Wasserhaltungs-
technologie (Mehrfachangabe möglich) Oberflächenwasserhaltung
Bau-/Tragegerüst im Gewässer
Fangedamm im Oberlauf des Gewässers
Grundwasserhaltung (weiter mit Nr. 8.)
Fangedamm im Unterlauf des Gewässers
Fangedamm parallel zur Flussachse
Gewässerverrohrung im Bereich der Baugrube im Gewässer
Gewässerumleitung um Baubereich mittels Rohrleitung
Gewässerumleitung mittels parallelem Graben
Gewässerumleitung durch Nutzung des/der vorhandenen Vorfluters/Flutmulde
Behelfsbrücke/Steg über das Gewässer
Trockenhalten der Baugrube von Schichtenwasser mittels Pumpe
offene Wasserhaltung (Pumpensumpf und Drainagen)
geschlossene Wasserhaltung Brunnen
geschlossene Wasserhaltung Vakuumanlage
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Zweck und Notwendigkeit der Oberflächenwasserhaltung, ggf. Alternativen
6. Zusätzliche Angaben bei der bauzeitlichen Oberflächenwasserhaltung
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Angabe Abflussquerschnittsfläche
Vorgesehenes mittleres Sohlgefälle
Tragegerüst – Abmessungen anhand Skizze entsprechend 9. Beizufügende Unterlagen
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Behelfsbrücke/Steg - Abmessungen anhand Skizze entsprechend 9. Beizufügende Unterlagen
7. Stellungnahme des Gewässerunterhaltungspflichtigen zur bauzeitlichen
Oberflächenwasserhaltung
Diese Stellungnahme ist durch den Antragsteller mittels dieses Formblattes einzuholen. (Siehe dazu 9. Beizufügende Unterlagen.)
gesonderte Stellungnahme wird beigefügt
Unterschrift und Stempel
des Gewässerunterhaltungspflichtigen
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8. Zusätzliche Angaben bei bauzeitlicher Grundwasserhaltung
Zweck und Notwendigkeit der Grundwasserbenutzung, ggf. Alternativen
Ausschachtungstiefe, Absenkziel
Vorgesehene Wasserentnahmemenge
Vorgesehene Mess- und Überwachungseinrichtungen für die Grundwasserentnahme
Besonderheiten zur Grundwasserbeschaffenheit, Auftreten von Schadstoffen/aktuelle Analysenergebnisse des zu hebenden Grundwassers
Behandlungsmaßnahmen vor Einleitung ins Gewässer oder Abwasserkanal (Absetzbecken, Reinigung usw.)
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- Erst bei Vorliegen der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde kann mit der Baumaßnahme begonnen
werden. Die Auflagen des Genehmigungsbescheides sind zwingend einzuhalten.
Unterschrift des Antragstellers
Stempel
- Alle Bauarbeiten sind nach § 14 Abs. 1 SächsFischVO mindestens 21 Tage vor Beginn der
Fischereibehörde in Königswartha anzuzeigen. Die fischereirechtlichen Schonzeiten sind zu
beachten. Ausnahmen bedürfender Gestattung der Fischereibehörde.
- Wird der Antrag durch einen Dritten (z. B. Baufirma) im Auftrag des Bauherrn gestellt, ist eine
entsprechende Bevollmächtigung vorzulegen. Diese kann bei eingenhändiger Unterschrift des
Antragstellers auf diesem Formular entfallen.
- Informationen zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet können über das Geoportal des Landkreises
Bautzen unter folgendem Link abgerufen werden:
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9. Beizufügende Unterlagen
Im Einzelfall können weitere Angaben und Unterlagen notwendig sein, die von der unteren Wasser-
behörde abgefordert werden.
- Die Zustimmung des Gewässerunterhaltungspflichtigen ist selbst durch den Antragsteller
einzuholen (Gewässer I. Ordnung Landestalsperrenverwaltung/Gewässer II. Ordnung
Gemeinde/Stadt). Hierzu dient Nr. 7 des Formblattes.
- Übersichtslageplan im Maßstab 1:20000 bis 1:5000. Der Entnahmebereich/ Baubehelfe ist
besonders hervor zu heben.
- Lageplan im Maßstab 1:1000 bis 1:500 mit Darstellung der Wasserhaltung/Baubehelfe (Draufsicht)
- einfache und nachvollziehbare Darstellung der Wasserhaltungstechnologie/Baubehelfe
anhand einer Skizze (Längs- und Querschnitt)
- zusätzlich bei Schichten- und Grundwasserhaltung: kartenmäßige Darstellung der
Einleitstelle des gehobenen Grundwassers/Schichtenwassers (Flurkarte und Übersichtsplan)