unterer Randbereich 10 mm
über die Durchführung eines Brauchtumsfeuers
auf dem Gebiet der Stadt Plauen gemäß
Allgemeinverfügung vom 14.02.2006
Frau Kretzschmar
Telefon: 03741/ 291 1616
Telefax: 03741/ 291 3 1616
E-Mail: agenda21@plauen.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Hiermit zeige(n) ich (wir) das Abbrennen eines
an:
* als Grundstückseigentümer
* mit ausdrücklichem Einverständnis des Grundstückeigentümers
* Bei städtischen Grundstücken bitte ausgefüllte Einverständniserklärung als Anlage beifügen.
( * zutreffendes bitte ankreuzen)
(Straße, Flustücks-Nr., Gemarkung,
nähere Bezeichnung - ggf. Lageskizze)
(Durchmesser, Höhe bzw. Breite x Höhe x Tiefe)
Verantwortliche Person/en vor Ort:
Ich (Wir) habe(n) von der Allgemeinverfügung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der
Stadt Plauen vom 14.02.2006 Kenntnis genommen.
Mir (Uns) ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit und bei Vorliegen entsprechender
Tatbestandsmerkmale als Straftat geahndet werden können.
Unterschrift der / des Anzeigenden
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Brauchtumsfeuern nur im Rahmen einer für jedermann zugänglichen öffentlichen Veranstaltung erfolgen darf. Öffentliche Veranstaltungen sind frühzeitig im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Plauen zu beantragen. Separat dazu sind die geplanten Brauchtumsfeuer im FG Stadtplanung und Umwelt der Stadtverwaltung Plauen anzuzeigen. Des Weiteren wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Brauchtumsfeuer nicht dem Zweck dienen dürfen, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Ferner darf das zum Verbrennen bereitgelegte Material erst am Tag, an dem das Feuer angezündet werden soll, auf die Feuerstelle gelegt werden.