Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.
Handwerkskammer Chemnitz
Abteilung Handwerksrolle
Telefon: 0371 5364-0
Limbacher Straße 195
Telefax: 0371 5364-510
09116 Chemnitz
www.hwk-chemnitz.de
Der Antrag wird gestellt für das zulassungspflichtige HANDWERK:*
Name, Vorname*
Geburtsname
Geburtsdatum*
Geburtsort*
Staatsangehörigkeit*
Straße / Hnr.*
PLZ, Ort*
Telefon*
Telefax
E-Mail
Bitte fügen Sie die entsprechenden Abschlusszeugnisse einschließlich evtl. Fachrichtungen, Fächerübersicht in Kopie bei. Sofern die vorhandenen Felder nicht ausreichen, können Sie weitere Unterlagen als Anlage beifügen.
am*
als*
am
als
Bitte geben Sie lückenlos Ihre bisherigen Arbeitsverhältnisse, die dort ausgeführten Arbeiten bzw. Funktionen und den entsprechenden genauen Zeitraum an. Es interessieren auch Zeiten einer evtl. selbständigen Tätigkeit. Bitte belegen Sie die Angaben durch geeignete Unterlagen, z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge mit entsprechenden Beendigungen, Stellenbeschreibungen.
von*
bis*
bei*
Tätigkeit/Funktion*
von
bis
bei
Tätigkeit/Funktion
Wir können eine Stellungnahme der für das beantragte Handwerk fachlich zuständigen Berufsvereinigung/Innung einholen, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen. Wir haben die vorgenannte Stellungnahme einzuholen, wenn Sie dies verlangen.
Im Falle der Anhörung wird der Innung Ihr Antrag nebst Unterlagen zur Kenntnis gegeben.
Stimmen Sie der Einholung einer Stellungnahme zu?*
Verlangen Sie die Einholung einer Stellungnahme?*
Ich möchte, dass folgende Innung gehört wird:
Ich versichere, dass vorstehende Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Ich weiß, dass die Genehmigung meines Antrages widerrufen werden kann, wenn meine Angaben nicht wahrheitsgemäß sind und dass ich ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig als stehendes Gewerbe erst ausüben kann, nachdem ich in die Handwerksrolle eingetragen bin. Mir ist bekannt, dass die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO nicht zur Führung der Ausbildungsbezeichnung Meister gemäß § 51 HwO berechtigt. Die Ausbildung von Lehrlingen kann erst dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 21 und 22 HwO vorliegen.
Die Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß 7b HwO ist mit einer Gebühr der Handwerkskammer Chemnitz verbunden.
Mir ist bekannt, dass die Handwerkskammer Chemnitz nach Prüfung meines Antrages diesen ablehnen kann, wenn die Voraussetzungen für die Ausübungsberechtigung nicht vorliegen oder von mir nicht erbracht werden können. Die Handwerkskammer Chemnitz ist gemäß der Gebührenordnung und des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Chemnitz berechtigt, bei Rücknahme und bei einer förmlichen Rückweisung meines Antrages eine Gebühr zu erheben.
Ort
Datum
Unterschrift des Antragstellers
Das Formular wird über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) eingereicht?*
EA-Auftragsnummer*