Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU/EWR-Handwerk-Verordnung

Empfänger, Personenangaben, Zusätzliche Angaben und ausgeübter Beruf

Empfänger

Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.

Handwerkskammer Chemnitz

Abteilung Handwerksrolle

Telefon: 0371 5364-0

Limbacher Straße 195

Telefax: 0371 5364-510

09116 Chemnitz

www.hwk-chemnitz.de

Personenangaben
Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften oder juristischen Personen
Ausgeübter Beruf

Berufsbezeichnung und berufliche Betätigung(en) in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie als Selbstständiger niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind

Berufliche Betätigung(en), zu der/denen Sie Zugang in Deutschland beantragen

Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU/EWR-Handwerk-Verordnung

Rechtmäßige Niederlassung und Erklärung

Rechtmäßige Niederlassung in Mitgliedsstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz
Erklärung

Vorstehende Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet. Mir ist bekannt, dass bei Gewerben der Nummer 12 (Schornsteinfeger) oder 33 bis 37 (Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker) der A zur Handwerksordnung Dienstleistungen erst nach Überprüfung der Berufsqualifikation erbracht werden dürfen, oder wenn die Bestätigung vorliegt, dass keine Überprüfung erfolgt.