Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.
Handwerkskammer Chemnitz
Abteilung Handwerksrolle
Telefon: 0371 5364-0
Limbacher Straße 195
Telefax: 0371 5364-510
09116 Chemnitz
www.hwk-chemnitz.de
Diese Meldung betrifft:*
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Postanschrift in Deutschland oder eines Empfangsbevollmächtigten in Deutschland, wenn oben genannter Wohnort nicht in Deutschland ist
PLZ, Ort
Telefon (mit Vorwahl)*
Telefax (mit Vorwahl)
E-Mail
Firma
Unternehmersitz
Land
Registernummer
Registrierungsort und -stelle
Vertretungsberechtigte Person (Name, Anschrift)
Berufsbezeichnung und berufliche Betätigung(en) in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie als Selbstständiger niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind
Bezeichnung I
Bezeichnung II
Berufliche Betätigung(en), zu der/denen Sie Zugang in Deutschland beantragen
Sind Sie in einem Mitgliedsstaat der EU, der EWR oder der Schweiz zur Ausübung des unter dem Punkt "Ausgeübte Beruf" angegebenen Berufs rechtmäßig als Selbständiger niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt?
Anschrift
Staat
Ist dieser Beruf in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind, reglementiert?
Anmerkungen
Falls der Beruf in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind, nicht reglementiert ist:
Haben Sie in diesem Beruf in den letzten zehn Jahren eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedsstaates erworben?
Sind Sie in Ihrem Niederlassungsstaat in einem Gewerbe- oder anderen öffentlichen Register eingetragen?
Register, Anschrift
Unterliegen Sie einer Genehmigungspflicht oder Aufsicht einer zuständigen Verwaltungsbehörde im Herkunftsstaat?
Behörde
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Vorstehende Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet. Mir ist bekannt, dass bei Gewerben der Nummer 12 (Schornsteinfeger) oder 33 bis 37 (Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker) der A zur Handwerksordnung Dienstleistungen erst nach Überprüfung der Berufsqualifikation erbracht werden dürfen, oder wenn die Bestätigung vorliegt, dass keine Überprüfung erfolgt.
Ort
Datum
Unterschrift des Antragstellers
Das Formular wird über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) eingereicht?*
EA-Auftragsnummer*