Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Handwerksordnung

Angaben zur Person und EU-Bescheinigung

Empfänger

Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.

Handwerkskammer Chemnitz

Abteilung Handwerksrolle

Telefon: 0371 5364-0

Limbacher Straße 195

Telefax: 0371 5364-510

09116 Chemnitz

www.hwk-chemnitz.de

Angaben der Antragstellerin / des Antragstellers
Postanschrift in Deutschland oder eines Empfangsbevollmächtigten PLZ, Ort in Deutschland
EU-Bescheinigung

Die Bescheinigung ist im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung als Anlage zu diesem Antrag auf dem
Postweg einzureichen.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Handwerksordnung

Handwerksrolle und Stellungnahme

berufliche Qualifikation

Bitte fügen Sie die entsprechenden Abschlusszeugnisse in Kopie und in deutscher Übersetzung bei und senden Sie diese auf dem
Postweg. Sofern die vorhandenen Felder nicht ausreichen, können Sie weitere Unterlagen als Anlage beifügen.

Berufsabschluss
Studienabschluss
Stellungnahme der Innung oder Berufsvereinigung

Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Berufsvereinigung - Innung einholen, wenn der Antragsteller
ausdrücklich zustimmt. Sie hat ihre Stellungnahme einzuholen, wenn der Antragsteller es ausdrücklich verlangt.

 

Im Falle der Anhörung wird der Innung Ihr Antrag nebst Unterlagen zur Kenntnis gegeben.

Erklärung

Ich versichere, dass vorstehende Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Ich weiß, dass die Genehmigung meines Antrages widerrufen werden kann, wenn meine Angaben nicht wahrheitsgemäß sind und dass ich ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig als stehendes Gewerbe erst ausüben kann, nachdem ich in die Handwerksrolle eingetragen bin.

 

Die Erteilung der Ausnahmebewilligung gemäß 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HwO ist mit einer Gebühr der Handwerkskammer Chemnitz verbunden.

 

Mir ist bekannt, dass die Handwerkskammer Chemnitz nach Prüfung meines Antrages diesen ablehnen kann, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen oder von mir nicht erbracht werden können. Die Handwerkskammer Chemnitz ist gemäß der Gebührenordnung und des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Chemnitz berechtigt, bei Rücknahme und bei einer förmlichen Rückweisung meines Antrages eine Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis zu erheben.