Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung

Angaben zur Person

Empfänger

Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bearbeiterin: Frau Dr. Cremer

Emil-Fuchs-Str. 2

Durchwahl: 0341 56336-36

04105 Leipzig

Fax: 0341 56336-20

I. Angaben zur Person

Im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig in:


Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung nach Bestellung als Steuerberater/in:

Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung

Erklärungen und Anträge

II. Erklärung und Anträge

Tätigkeit nach §38 StBerG als Vorraussetzung für die Befreiung


meine Entlassung zum



bei der Commerzbank Leipzig überweisen.

Im Falle der Erstattung von Gebühren (§164 b Abs. 2 StBerG) bitte ich um Überweisung auf folgendes Konto


Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung

Tätigkeit

III. Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
Unterbrechungen der praktischen Tätigkeit bis zur schriftlichen Prüfung

Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung

Beizufügen und Versicherung

V. Dem Antrag sind beizufügen
  1. Ein Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang.
  2. Ein Passbild (bitte auf der Vorderseite anbringen).
  3. Eine Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit (bzw. der Lehrtätigkeit als Professor) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern; die Bescheinigung muss Angaben enthalten über:
    - die Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende der Tätigkeit),
    - die Art des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Angestellter, Beamter)
    - die Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden)
    - Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern,
    - die Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehenden Dauer (s. Abschnitt Antrag IV).
VI. Versicherung

Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag auf den beiliegenden Anlagen nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe.

 

Mir ist bekannt, dass unrichtige und unvollständige Angaben zu einer Rücknahme der Befreiung führen können. Die Rücknahme der Befreiung hat das Erlöschen der Bestellung als Steuerberater zur Folge.

 

Hinweis: Die mit dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 11, 37 b, 38 und 158 StBerG i.V. m. § DVStB erhoben und in einer automatisierten Datei verarbeitet. Von den zuständigen Behörden können die für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen Auskünfte eingeholt werden.