Antrag auf Bestellung bzw. Wiederbestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r

Angaben zur Person

Empfänger

Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bearbeiterin: Frau Frömmel

Emil-Fuchs-Str. 2

Durchwahl: 0341 56336-38

04105 Leipzig

Fax: 0341 56336-20

I. Angaben zur Person

Antrag auf Bestellung bzw. Wiederbestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r

Erklärungen 1 bis 5

II. Erklärungen
1. Bei erstmaliger Bestellung
2. Bei Wiederherstellung
3.
4.
5.

Antrag auf Bestellung bzw. Wiederbestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r

Erklärungen 6 bis 12

6.

anhängig:

7.
8.
9.
10.
11.
12. Nur für Bewerber, die gemäß §38 StBerG von der Prüfung befreit wurden

erforderlichen Auskünfte einholt.

Antrag auf Bestellung bzw. Wiederbestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r

Erklärungen 13 bis 16

13. Für Frauen
14.

der zuständigen Steurberaterkammer beantragt.

15.

auf das Konto der Steuerberaterkammer Nr. 2 511 111, BLZ 860 400 00 bei der Commerzbank Leipzig überwiesen.

Im Falle der Erstattung von Gebühren (§164 b Abs. 2 StBerG) bitte ich um Überweisung auf folgendes Konto:

16.

Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung oder der vorgesehenen regelmäßigen Arbeitsstätte:

Antrag auf Bestellung bzw. Wiederbestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r

Beizufügen und Versicherung

III. Dem Antrag sind beizufügen bzw. ist nachzureichen

(erforderliche Begalubigungen sind von einem Notar oder von einer Behörde vorzunehmen)

  1. Bei Erstbestellung:
    Die Bescheinigung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung bzw. die Befreiung von dieser Prüfung oder eine beglaubigte Abschrift dieser Bescheinigung

     
  2. Bei Wiederbestellung nach einem Wiederruf:
    Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Wiederruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

     
  3. Der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung:
    a) Bei beabsichtigter selbstständiger Tätigkeit:
    Der Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

    b) Bei beabsichtigter Tätigkeit als Antragsteller oder freier Mitarbeiter bei einer Person nach § 3 StBerG:
    Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Auftraggebers über die Beschäftigung des Antragstellers als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter sowie Kopie des Versicherungsscheins des Arbeitgebers/Auftraggebers

     
  4. Bei beabsichtigter Tätigkeit als Antragsteller gemäß § 58 Satz 2 Nr. 5 a StBerG (Syndikus-Steuerberater)
    Arbeitgeberbescheinigung und Kopie des Anstellungsvertrags.
     
  5. Nur für Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer:
    Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder sonstigen zuständigen Stelle darüber, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufs- oder ehrengerichtlichen Verfahrens rechtfertigen.
IV. Versicherung

Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag und den beiliegenden Anlagen nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe.

 

Mir ist bekannt, dass unrichtige und unvollständige Angaben zu einer Rücknahme der Bestellung führen können.

 

Hinweis:
Die mit dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 11, 40, 48 und 158 StBerG i.V.m. §§ 34 und 38 DVStB erhoben und in einer automatisierten Datei verarbeitet. Von den zuständigen Behörden und Gerichten können die für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen Auskünfte eingeholt werden.