Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Angaben zur Person

Empfänger

Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bearbeiterin: Frau Dr. Cremer

Emil-Fuchs-Str. 2

Durchwahl: 0341 56336-36

04105 Leipzig

Fax: 0341 56336-20

I. Angaben zur Person

Im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig in

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Erklärungen, Anträge und Ausbildung

II. Erklärung und Anträge

Nur für Wirtschaftsprüfer und veieidigte Buchprüfer (vgl. Abschnitt VIII/4)

bei der Commerzbank Leipzig überweisen.

Im Falle der Erstattung von Gebühren (§164 b Abs. 2 StBerG) bitte ich um Überweisung auf folgendes Konto

III. Hochschulausbildung, Fachschulausbildung und Abschlussprüfungen
IV. Ausbildung im kaufmännischen Beruf oder gleichwertiger Vorbildung, Bilanzbuchhalterprüfung, Prüfung zum Steuerfachwirt

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Praktikum und Unterbrechungen

V. Praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
VI. Wehr-/Zivildienst, gesetzliche Mutterschutzzeit
VII. Unterbrechungen der praktischen Tätigkeit bis zur schriftlichen Prüfung

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Beizufügen und Versicherung

VIII. Dem Antrag sind beizufügen

(erforderliche Beglaubigungen sind von einem Notar oder von einer Behörde vorzunehmen)

  1. Ein Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang.
  2. Ein Passbild (bitte auf der Vorderseite anbringen).
  3. Beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse/Diplome/Behfähigungsnachweise/Urkunden/Bescheinigungen über
    - den Abschluss eines wirtschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und die jeweilige Regelstudienzeit oder
    - den Abschluss einer im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1991 begonnenen Fachschulausbildung mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder
    - die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine andere gleichwertige Vorbildung oder
    - die erfolgreiche Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt.
  4. Beglaubigte Abschriften/Kopien der Bescheinigungen/Zeugnisse über die nach Abschluss des Studiums bzw. der Ausbildung auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern ausgeübte praktische Tätigkeit; die Bescheinigungen/Zeugnisse müssen Angaben enthalten über
    - die Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende der Tätigkeit),
    - die Art des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
    - die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden),
    - Art und Umfang der praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern,
    - die Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (vgl. Abschnitt VII).
  5. Nur für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die Prüfungsverkürzung nach § 37 a Abs. 1 StBerG beantragen:
    Eine Bescheinigung der nach den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung zuständigen Stelle darüber, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben.

Hinweis: Bei erneuter Antragstellung kann - unter Angaben des Aktenzeichens - auf bereits vorliegende Unterlagen zu Nummern 3 bis 5 Bezug genommen werden.

IX. Versicherung

Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag und den beiligenden Anlagen nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe.
Mir ist bekannt, dass unrichtige und unvollständige Angaben zu einer Rücknahme der Zulassung führen kann. Die Rücknahme der Zulassung zur Prüfung hat die Rücknahme der Prüfungsentscheidung und das Erlöschen der Bestellung als Steuerberater zur Folge; die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden.

Hinweis: Die mit dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 11, 36, 37 a, 37 b und 158 StBerG i.V. m. §§ 4 und 5 DVStB erhoben und in einer automatisierten Datei verarbeitet. Von den zuständigen Behörden können die für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen Auskünfte eingeholt werden.