(Seite 1)
An die Bauaufsichtsbehörde
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
1. Bauherr
Name(n), Vorname(n) / Firma
Telefon (mit Vorwahl)
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
gesetzlicher Vertreter
Bevollmächtigter
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
E-Mail-Adresse
Vertreter des Bauherrn:
Name(n), Vorname(n) / Firma
Telefon (mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
3. Grundstück
Gemeinde, Ortsteil
Straße, Hausnummer
Gemarkung, Flurstücksnummer
2. Vorhaben
Zutreffendes bitte  x  ankreuzen oder ausfüllen.
Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei.
Anlage 1
Sonderbau nach § 2 Abs. 4 Nr.
Bauantrag
nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)


Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO
Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO
Errichtung
Änderung
Nutzungsänderung
Bei Gebäuden Angabe der Gebäudeklasse:
Vorbescheid:
Datum:
Aktenzeichen:
Fortsetzung auf Seite 2
SächsBO
(Seite 2)
4. Beteiligung der Nachbarn (§ 70 SächsBO; § 9 Abs. 4 Nr. 4 DVOSächsBO)
Bitte jeweils angeben: Gemarkung, Flurstücksnummer, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon (mit Vorwahl)
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
a)
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
ja
nein
ja
nein
b)
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
ja
nein
ja
nein
c)
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
ja
nein
ja
nein
Anlage 1
Das Grundstück ist belastet mit einer/einem:
Baulast (§ 83 SächsBO)
beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (§ 1090 BGB)
zugunsten der Bauaufsichtsbehörde
Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB)
Dienstbarkeit nach § 116 Abs. 1 Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Mitbenutzungsrecht nach Art. 233 § 5 Abs. 1 Einführungsgesetz zum
BGB, soweit dieses noch als Recht an dem belasteten Grundstück gilt
Erklärung nach § 7 SächsBO vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 86),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. September 2003
(SächsGVB1, S. 418)
Fortsetzung auf Seite 3
5. Entwurfsverfasser (§ 54 SächsBO)
Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 SächsBO:
nein
ja, nach:
§ 65 Absatz 2 Nummer 1;
Name(n), Vorname(n)
Telefon (mit Vorwahl)
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
E-Mail-Adresse
§ 65 Absatz 2 Nummer 2;
§ 65 Absatz 2 Nummer 3;
§ 65 Absatz 2 Nummer 4;
§ 65 Absatz 4 oder 5
durch
der Architektenkammer Sachsen (§§ 35, 36 SächsArchG)
der Ingenieurkammer Sachsen (§ 65 Absatz 4 Satz 2
Halbsatz 2 oder Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2 SächsBO)
durch
erteilt (§ 65 Absatz 6 SächsBO).
Anzeige oder Bescheinigung erfolgte beziehungsweise wurde im Land
Listennummer:
Verzeichnisnummer:
Anlage 1
Seite 3
6. Anlagen gemäß DVOSächsBO
Lageplan mit schriftlichem Teil (Anlage 8)
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Bauzeichnungen
Baubeschreibung (Anlage 9)
Standsicherheitsnachweis
Erklärung des Tragwerksplaners (Anlage 10)
Brandschutznachweis
Schallschutznachweis
Erschütterungsschutznachweis
statistischer Erhebungsbogen
sonstige Anlagen:
wird spätestens bei Baubeginn vorgelegt
wird spätestens bei Baubeginn vorgelegt
wird spätestens bei Baubeginn vorgelegt
wird spätestens bei Baubeginn vorgelegt
7. Datenschutzrechtliche Hinweise
Die in dem Antrag und in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von §§ 63, 64, 68 und 70 SächsBO sowie von § 9 Abs. 4 Nr. 4 und Nr. 15 DVOSächsBO erhoben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Angaben zu Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind freiwillig. Ihre Angabe kann das Verfahren befördern.
8. Vollmacht
Mit nachstehender Unterschrift bevollmächtigt der Bauherr den Entwurfsverfasser, Verhandlungen mit der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und Verfügungen bis zur Entscheidung über den Antrag in Empfang zu nehmen:
ja
nein
9. Unterschriften
Datum, Unterschrift des Entwurfsverfassers
Datum, Unterschrift des Bauherrn / Vertreters des Bauherrn