Gewerbe-Anmeldung

nach § 14 oder § 55 c der Gewerbeordnung

Bitte die nachfolgenden Felder vollständig ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen ankreuzen

Angaben zum Betriebsinhaber

Bei Personengesellschaften (z. B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen sind in den Feldern 4 bis 11, 30 und 31 die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Bei weiteren gesetzlichen Vertretern sind die Angaben auf Beiblättern zu machen.

Angaben zur Person

6] Geschlecht (Angabe ist entsprechend der Eintragung in der Geburtsurkunde zu machhen)

 

10] Staatsangehörigkeit(en)

11] Anschrift der Wohnung

Die E-Mail-Adresse ist notwendig, damit Sie den Antrag in Kopie erhalten.

Angaben zum Betrieb

13] Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor?

Anschriften (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

15] Betriebsstätte

16] Hauptniederlassung (falls Betriebsstätte lediglich Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle ist)

17] Frühere Betriebsstätte

19] Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?

21] Art des angemeldeten Betriebes

22] Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers; ohne Inhaber)

Die Anmeldung wird erstattet für

23]

24]

Grund der Neuerrichtung / der Übernahme

25]

27]

Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen ist oder Ausländer ist, der einen Aufenthalstitel benötigt:

28] Liegt eine Erlaubnis vor?

29] Nur für Handwerksbetrieb der Anlage A der Hanwerksordnung

Liegt eine Handwerkskarte vor?

30] Nur für Ausländer, die einen Aufenthalstitel benötigen

Liegt ein Aufenthalstitel vor?

31] Enthält der Aufenthalstitel eine die Erwerbstätigkeit betreffende Auflage und / oder Beschränkung

Hinweis: Diese Anzeige ist berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß Planungs- und Baurecht

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