Hinweis: Diese Anzeige ist berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß Planungs- und Baurecht