Stadtverwaltung Pirna
Fachgruppe Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Am Markt 1/2

01796 Pirna

Landesfamilienpass des Freistaates Sachsen beantragen

 

Hinweise

 

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Beantragung

Je nach Wohnort wird der Familienpass entweder durch das Einwohnermeldeamt, das örtliche Bürgerbüro, das Jugendamt oder – in kleineren Gemeinden – durch das Büro des Bürgermeisters ausgestellt.

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.

Die Anspruchsberechtigung ist grundsätzlich in jedem Kalenderjahr durch Sichtvermerk der Stadtverwaltung neu festzustellen. Solange alle kindergeldberechtigenden Kinder bis zum Ablauf der Geltungsdauer unter 18 Jahre alt sind, kann die Geltung des Familienpasses bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres befristet werden. Der antragstellende Elternteil hat dazu eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder oder einen anderen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

 

Bei positiver Prüfung und vorliegen aller geforderten Dokumente wird Ihnen Ihr Familienpass innerhalb der nächsten Tage per Post an die im Antrag angegebene Adresse zugesendet.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link familie.sachsen.de

Landesfamilienpass des Freistaates Sachsen beantragen

1. Informationen zum/zur Antragsteller/in

Informationen zum anderen Elternteil

2. Informationen zu Ihren Kindern

Die Angabe Nachweis Schwerbehinderung über diese Formular ist freiwillig - Sie können den Schwerbehindertennachweis Ihres Kindes auch bei Selbstabholung des Familienpasses vorzeigen.

Möchten Sie auf den Weg zum Rathaus verzichten, benötigen wir eine Kopie als Nachweis.

3. Anlagen

Die Angabe Nachweis Wohnort über dieses Formular ist freiwillig - Sie können Ihren Ausweis auch bei Selbstabholung vorzeigen.

Möchten Sie auf den Weg zum Rathaus verzichten, benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises als Nachweis über Ihren Wohnsitz in Sachsen.

Bei positiver Prüfung Ihres Antrags und entsprechenden vorliegenden Nachweisen wird Ihnen der Landesfamilienpass innerhalb der nächsten Tage an die o. g. Adresse zugesendet.

 

Bei nichtvorliegen der notwendigen Unterlagen erfolgt eine Abholung durch den Antragsteller/die Antragstellerin im Bürgerbüro.

Sie finden die ausführlichen datenschutzrechtlichen Informationen in der Fußzeile des Dokuments

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