Landesfamilienpass des Freistaates Sachsen beantragen
Hinweise
Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.
Voraussetzungen
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Beantragung
Je nach Wohnort wird der Familienpass entweder durch das Einwohnermeldeamt, das örtliche Bürgerbüro, das Jugendamt oder – in kleineren Gemeinden – durch das Büro des Bürgermeisters ausgestellt.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.
Die Anspruchsberechtigung ist grundsätzlich in jedem Kalenderjahr durch Sichtvermerk der Stadtverwaltung neu festzustellen. Solange alle kindergeldberechtigenden Kinder bis zum Ablauf der Geltungsdauer unter 18 Jahre alt sind, kann die Geltung des Familienpasses bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres befristet werden. Der antragstellende Elternteil hat dazu eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder oder einen anderen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Bei positiver Prüfung und vorliegen aller geforderten Dokumente wird Ihnen Ihr Familienpass innerhalb der nächsten Tage per Post an die im Antrag angegebene Adresse zugesendet.