Stadtverwaltung
Ebersbach-Neugersdorf
Allgemeine Hinweise
zur Beantragung einer Veranstaltung im Feuerwehrgerätehaus
Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf verfügt über zwei Feuerwehrgerätehauser, welche unter folgenden Nutzungbedingungen für bestimmte Veranstaltungen der Feuerwehr sowie der Fördervereine der Ortsfeuerwehren zur Verfügung stehen sollen.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzung erfolgt auf Antrag. Ein Nutzungsvertrag kommt mit dem erfolgreichem Absenden des Formulars und dem Erhalt einer schriftlichen Bestätigung durch die Stadtverwaltung zustande.
Ablauf der Beantragung:
Alternativ zum "digitalen" senden an die Stadt kann der Antrag auch per Mail zum zum händischen Signieren durch den Antragsteller zugesendet werden.
Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung im Feuerwehrgerätehaus
1. Daten zum Antragsteller
2. Daten zur Veranstaltung
Die Eingrenzung auf bestimmte Veranstaltungen beruht auf Vorgaben der Baugenehmigung des Feuerwegerätehauses Neugersdorf vom XX.XX.XXXX
Bitte beachten Sie Einschränkungen der Nutzungszeit (siehe Abschnitt X der Nutzungsbedingungen)
Folgende Räume sollen genutzt werden:
Daten zur Veranstaltung
Sie erhalten die Kopie des Antrags per Mail