Willkommen beim digitalen Formular der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau. Sie haben nun die Möglichkeit ihre Anmeldung eines Hundes bequem online auszufüllen und zu übermitteln. Alternativ können Sie auf folgende Schaltfläche klicken, um sich das Formular herunterzuladen und wie bisher in Papierform auszufüllen.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen
Erklärung
Steuerpflichtige Hundehalterin/steuerpflichtiger Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihrem/seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
Bitte wählen Sie aus, ob Sie direkt mit dem Antrag ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einzugsermächtigung erteilen möchten. Wenn Sie "Ja" auswählen, können Sie ihre Bankdaten im 3. Schritt eingeben.
1. Hund
Zusatz
Die Haltung von gefährlichen Hunden § 5 Abs. 2 Hundesteuersatzung in Verbindung mit dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) § 5 bedarf der Erlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde.
Angaben zur/zum alten Hundebesitzerin/Hundebesitzer :
Gründe für die Steuerbefreiung / -ermäßigung finden Sie in § 6 und 7 der Hundesteuersatzung.
Hundesteuersatzung Schirgiswalde-Kirschau
2. Hund
3. Hund
Sie können hier mit der Maus, ihrem Finger oder einem elektronischem Stift ihre Unterschrift reinschreiben!
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmanadtes
Hinweis:
Sollten Sie mehrere Hunde gleichzeitig anmelden wollen, müssen Sie für jeden Hund ein extra SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen.
Einzugsermächtigung:
Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger (Name siehe oben) widerruflich, die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem / unserem Konto einzuziehen.
SEPA-Lastschriftmandat:
Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Wie geht es weiter?
Über den Button "zurück" oder die Navigationsleiste können Sie Ihre Eingaben prüfen und bei Bedarf ändern.
Nach dem Absenden des Antrags bekommen Sie eine Bestätigungsmail, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Im Anhang der E-Mail haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie des Antrages für Ihre Unterlagen herunterzuladen und auszudrucken.