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Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG

Willkommen beim digitalen Formular der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau. Sie haben nun die Möglichkeit ihre Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe bequem online auszufüllen und zu übermitteln. Alternativ können Sie auf  folgende Schaltfläche klicken, um sich das Formular herunterzuladen und wie bisher in Papierform auszufüllen. 

Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mindestens 2 Wochen vor Beginn des Betriebes der für den betroffenen Ort zuständigen Behörde unter Verwendung dieses Vordrucks schriftlich anzuzeigen.

Angaben zur natürlichen Person
Angaben zur juristischen Person

Vertretungsberechtigte Person:

Angaben zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb

Hinweis: 

Die Vorschriften zum Baurecht, der Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz und Jugendschutz sind einzuhalten. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind unverzüglich der dieser Anzeige bescheinigenden Behörde mitzuteilen. Die Daten werden gem. § 2 Abs. 6 SächsGastG den zuständigen Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.

Wie geht es weiter?

Über den Button "zurück" oder die Navigationsleiste können Sie Ihre Eingaben prüfen und bei Bedarf ändern.

 

Nach dem Absenden des Antrags bekommen Sie eine Bestätigungsmail, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Im Anhang der E-Mail haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie des Antrages für Ihre Unterlagen herunterzuladen und auszudrucken.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Ansprechpartner: Maria Eisold

Amt: Bürger & Finanzen

Zimmer-Nr.: 001

Telefon: 03592/3866-16

Dienstsitz: OT Schirgiswalde, Rathausstraße 9

02681 Schirgiswalde-Kirschau

 

E-Mail: maria.eisold@schirgiswalde-kirschau.de

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