Ein- /Ausziehende Personen
Wohnungsgeber
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Wohnungsgeberbestätigung

nach § 119 Abs. 3 Bundesmeldegesetz

Willkommen beim digitalen Formular der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau. Sie haben nun die Möglichkeit die Wohnungsgeberbestätigung bequem online auszufüllen und zu übermitteln. Alternativ können Sie auf  folgende Schaltfläche klicken, um sich das Formular herunterzuladen und wie bisher in Papierform auszufüllen. 

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen

folgende(r) Wohnung bestätigt:


Wohnungsgeber

Name und Anschrift des Wohnungseigentümers:

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszuges sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszuges können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Wie geht es weiter?

Über den Button "zurück" oder die Navigationsleiste können Sie Ihre Eingaben prüfen und bei Bedarf ändern.

 

Nach dem Absenden des Antrags bekommen Sie eine Bestätigungsmail, dass Ihre Wohnungsgeberbestätigung eingegangen ist. Im Anhang der E-Mail haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie der Bestätigung für Ihre Unterlagen herunterzuladen und auszudrucken.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Ansprechpartner: Maria Eisold

Amt: Bürger & Finanzen

Zimmer-Nr.: 001

Telefon: 03592/3866-16

Dienstsitz: OT Schirgiswalde, Rathausstraße 9

02681 Schirgiswalde-Kirschau

 

E-Mail: maria.eisold@schirgiswalde-kirschau.de

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