Stadt Mittweida

Antrag zur Baumfällgenehmigung

Wird die Baumfällung für die Zeit vom 1. März bis 30. September beantragt, so ist unter Angabe von zwingenden Gründen für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme zusätzlich die Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Mittelsachsen (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.

Antragsteller

Standort des Baumes

Eigentümer des Grundstückes

nähere Informationen

Baumschutzsatzung

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