Antrag zur Baumfällgenehmigung
Wird die Baumfällung für die Zeit vom 1. März bis 30. September beantragt, so ist unter Angabe von zwingenden Gründen für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme zusätzlich die Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Mittelsachsen (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.