Stadtverwaltung Mittweida
Straßenverkehrsbehörde
Markt 32

09648 Mittweida

 

 

Stadt Mittweida

ANTRAG
auf Bewilligung einer Parkerleichterung für
besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Merkzeichen G

Antragsteller:

Ich lege bei:

Nach der Sächsischen VwV-Parkerleichterungen vom 13.12.2011 beantrage ich das Parken auf
Schwerbehindertenparkplätzen auf nachfolgend genannten Parkplätzen innerhalb des Freistaates
Sachsen:

Anlage 1

Einwilligungserklärung zum Antrag auf Bewilligung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Einwilligungserklärung gemäß Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) zur Datenerhebung (Erteilung einer Parkerleichterung)

Hiermit willige ich ein, dass das Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld, Abteilung Soziales im Landratsamt Mittelsachsen auf Anforderung der Stadtverwaltung Mittweida, Fachbereich Bau und Ordnung, Sachgebiet Tiefbau und Verkehr Auskünfte über das Vorliegen/Nichtvorliegen der
gesundheitlichen Voraussetzungen für Parkerleichterungen für besondere Gruppen
schwerbehinderter Menschen (VwV Parkerleichterung zu § 46 Abs. 1 Satz 1Nr. 11 StVO) zu meiner Person geben darf.

Es dürfen ausschließlich Gesundheitsdaten zu Art und Ausmaß der im Feststellungsverfahren nachdem SGB IX berücksichtigten Funktionsbehinderungen (Nennung der Erkrankungen und Einzel-GdBWerte) sowie zum Vorliegen/Nichtvorliegen von Merkzeichen (§ 152 Abs. 4 SGB IX; SchwbAwV)
übermittelt werden.

Sollte im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX noch keine Entscheidung getroffen worden sein, darf auch diese Information durch das Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld der Abteilung Soziales im Landratsamt Mittelsachsen dem Sachgebiet Tiefbau und Verkehr, Fachbereich Bau und Ordnung in der Stadtverwaltung Mittweida mitgeteilt werden.

Die Gesundheitsdaten werden ausschließlich für den Zweck der Bearbeitung meines Antrages auf die Erteilung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (VwV-Parkerleichterung zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO) durch das Sachgebiet Tiefbau und Verkehr, Fachbereich Bau und Ordnung der Stadtverwaltung Mittweida erhoben und verwendet. Mir ist bekannt, dass ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, hier der Übermittlung der Informationen über die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Parkerleichterung, nicht berührt. Ein Merkblatt zur Information über die Datenerhebung (Art. 13, Art. 14 DS-GVO) wurde ausgehändigt.
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