Antrag zum Abbrennen eines Lagerfeuers
Polizeiverordnung der Stadt Mittweida als Ortspolizeibehörde, zugleich erfüllende Gemeinde der
Verwaltungsgemeinschaft Mittweida mit der Mitgliedsgemeinde Altmittweida (P0lV0) vom 30.10.2020
Sicherheitsmaßnahmen
Falls das Abbrennen nicht auf dem eigenen Grundstück erfolgt, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
(z. B. Hausgarten im Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet, Biotop, geschützter Landschaftsbestandteil)
Die Erlaubnis ist mit 26,- € gebührenpflichtig.
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen
Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht speichern.