Stadt Mittweida
(von pyrotechnischen Gegenständen) nach den §§ 24 Abs. l, 23 Abs. l und 2, 20 Abs. l der l. SprengV
Hinweis: Der Antrag ist grundsätzlich gem. § 23 Abs. 2 oder l. SprengV zwei Wochen vorher zu stellen.
Angaben zum Anzeigenden
Anlass
Ort der Durchführung (genaue Bezeichnung des Abbrennortes) Straße, Nr
Die Erlaubnis ist mit 35,- € bis 50,- € gebührenpflichtig.
Der Unterzeichner versichert unterschriftlich, dass • eine angemessene Haftpflichtversicherung besteht, • die Stadt von allen Ersatzansprüchen - auch Dritter - befreit wird/ • die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und die Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht speichern.