Liegenschaftskarte / Flurstücksnachweis / Bauwerberliste bestellen

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Bezahlung

Schnellere Beantragung mittels Vorlagen

Wenn Sie häufiger einen Antrag stellen, können Sie Vorlagen als XML-Dateien speichern. So können Sie diese Dateien beim nächsten Antrag wieder verwenden. So geht's:

  1. Füllen Sie den Antrag mit Angaben aus, die immer gleich bleiben (zum Beispiel Name der Organisation, Adresse). Senden Sie den Antrag noch nicht ab.
  2. Klicken Sie auf den Button "Vorlage speichern" und speichern Sie die XML-Datei auf Ihrem Computer.
  3. Beim nächsten Antrag klicken Sie auf den Button "Vorlage laden" und wählen die gespeicherte XML-Datei aus. Dann können Sie den Antrag weiter ausfüllen und abschicken.
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Hinweise zum Antrag

In diesem Onlinedienst können Sie Liegenschaftskarten, Flurstücksnachweise und Bauwerberlisten zum Bauantrag beantragen. Die Beantragung ist kostenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Kreditkarte oder PayPal.

 

Vor Abschluss des Bestellvorgangs erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten. Diese Kostenzusammenfassung ist vorbehaltlich und kann sich noch ändern. Je nach Anzahl und Lage der Flurstücke kann es vorkommen, dass die gewählte Kombination aus Maßstab und Format für die Darstellung nicht geeignet ist. In diesem Fall setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der Bestellung erforderlich, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.

 

Die Höhe der Gebühren sowie weitere Details zu den Produkten werden Ihnen im Laufe des Antragsprozesses separat aufgezeigt.

 

Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt ausschließlich digital (z.B. per E-Mail, verschlüsselt per Cloud) im PDF-Format.

 

Benötigen Sie die Unterlagen in gedruckter Form oder möchten per Gebührenbescheid bezahlen, nutzen Sie bitte unseren anderen Onlinedienst (Link).

 

Falls Sie unsicher sind oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern während der Sprechzeiten unter 03581 6633502.

Wenn Sie häufiger einen Antrag stellen, können Sie eine Vorlage Ihres vorausgefüllten Antrages als XML-Datei auf Ihrem PC/Laptop speichern. Diese Datei lesen Sie bei erneuter Antragstellung gleich zu Beginn ein. So geht's:

  1. Füllen Sie den Antrag mit Angaben aus, die immer gleich bleiben (zum Beispiel Name der Organisation, Adresse). Senden Sie den Antrag noch nicht ab.
  2. Klicken Sie auf den Button "Vorlage speichern" und speichern Sie die XML-Datei auf Ihrem Computer.
  3. Beim nächsten Antrag klicken Sie auf den Button "Vorlage laden" und wählen die gespeicherte XML-Datei aus. Dann können Sie den Antrag weiter ausfüllen und abschicken.

Um eine zuvor gespeicherte XML-Datei zu laden, wählen Sie die Datei aus und klicken Sie auf "Vorlage laden". Die Daten werden in die Eingabefelder importiert.

Antragsteller & Kostenschuldner

Wenn Sie schon eine BundID oder ein Mein Unternehmenskonto haben, können Sie sich damit anmelden. So werden Ihre persönlichen Daten oder Firmendaten automatisch eingetragen. Klicken Sie dafür auf den Button "BundID Login" oder "Mein Unternehmenskonto Login" und folgen Sie den Anweisungen.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Hier können Sie Ihre Adresse erläutern und Hinweise zur Postzustellung eintragen (z. B. wohnhaft bei, Wohnungsnummer, Hinterhaus).

Produktauswahl
Angaben zur Gebietsabgrenzung

Sie haben die Möglichkeit, mehrere räumlich zusammenhängende Flurstücke anzugeben.

Sind Sie sich bei der Angabe des Flurstücks unsicher? Nutzen Sie zur einfachen Identifizierung den Kartenviewer ‚WMS Flurstücke‘ der Landesvermessung Sachsen: Zum Kartenviewer.

Die Gemarkung ist ein Verbund mehrerer zusammenhängender Grundstücke bzw. Flurstücke.

Bitte geben Sie in diesem Feld die Flurstücksnummer bestehend aus Flurstückszähler und Flurstücksnenner an.

Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte wird zu den angegebenen, zusammenhängenden Flurstücken erstellt. Falls Maßstab oder Format dafür nicht geeignet sind, melden wir uns – eventuell ist eine Anpassung mit Mehrkosten nötig. Bei Fragen beraten wir Sie gern vorab. Unabhängig von der Ausführungsart kostet jede Liegenschaftskarte:

  • im Format DIN A4 bis DIN A3: 23,80 € (inkl. 19 % MwSt.)

  • im Format DIN A2 bis DIN A0: 47,60 € (inkl. 19 % MwSt.)

Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich als Flurkarte, Flurplan, Flurstückskarte, Lageplan oder Katasterkarte bezeichnet) ist der darstellende Teil des in ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführten Katasternachweises.

 

In einer Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO werden Grenzpunkte, die nach dem 31. August 2003 bestimmt wurden, besonders dargestellt (kreisförmige Signatur in rot). Liegt kein Katasternachweis nach §12 Absatz 2 vor, werden Flurstücksgrenzen durch die Katasternachweise, die vor dem 1. September 2003 bestimmt wurden, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Genauigkeit und Zuverlässigkeit, nachgewiesen.

Liegenschaftskarte A4 / A3
Liegenschaftskarte A2 / A1 / A0
Flurstücksnachweis

Ein Flurstücksnachweis enthält die Informationen zu einem einzelnen Flurstück und wird im Format DIN A4 bereitgestellt. Die Gebühr pro Nachweis beträgt 10,00 € und ist umsatzsteuerfrei. Es gilt eine Mindestgebühr von 15,00 €.

 

Rechenbeispiele:

  • 1 Flurstücksnachweis = 15,00 € (Mindestgebühr)

  • 2 Flurstücksnachweise = 20,00 €

Bauwerberliste zum Bauantrag

Die Bauwerberliste enthält neben den Angaben zum zu bebauenden Flurstück auch die Eigentümerdaten der angrenzenden Flurstücke. Sie wird im Beteiligungsverfahren zum Bauantrag benötigt. Die Bauwerberliste wird im Format DIN A4 bereitgestellt. Die Gebühr pro Bauwerberliste beträgt 23,80 € (inkl. 19 % MwSt.).

Bitte geben Sie das Flurstück an, für welches Sie eine Bauwerberliste zum Bauantrag benötigen.

Darstellung des berechtigten Interesses des Antragstellers bei Eigentümernachweisen

Laut § 11 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) dürfen Vermessungsbehörden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stellen.

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Gebührenübersicht
Hinweise zur Gebühr

Die Gebühren für Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).

Die Gebühr wird für die Bearbeitung des Antrags erhoben, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, sofern die Ablehnung des Antrags auf fehlende rechtliche oder sachliche Voraussetzungen zurückzuführen ist.

 

Im Falle einer Rückerstattung werden die dadurch tatsächlich entstandenen Rückabwicklungsgebühren (z.B. für die Rückabwicklung und Ermittlung von Zahlungs- oder Kontaktdaten) vor der Rückzahlung von dem zurückzuerstattenden Betrag abgezogen. Die Höhe dieser Rückabwicklungsgebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, beträgt jedoch in der Regel maximal 35,00 Euro.

Allgemeine Bezugs- und Nutzungsbedingungen

Die Daten des Liegenschaftskatasters erhalten Grundstückseigentümer ihr Grundstück betreffend sowie Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare zu ihrer Aufgabenerfüllung. Andere natürliche Personen sowie juristische Personen erhalten Sachdaten, wenn öffentliche Belange oder offenkundig schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen, Eigentümerdaten nur, wenn darüber hinaus ein berechtigtes Interesse besteht. Als Eigentümerdaten gelten Eigentumsanteile, Eigentumsart, weitere Daten der ersten Abteilung des Grundbuches, Anschriften, Namen, Geburtsdaten, Geburtsnamen der Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie die Namen und Anschriften ihrer Verfügungsberechtigten und Bevollmächtigten.
Als Sachdaten gelten Daten über die Flurstücke und Gebäude, Grundbuchamt, Grundbuchbezirk und amtliche Feststellungen. Die Nutzung der Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
Auf Antrag erteilt die Vermessungsbehörde, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erlaubnis, Präsentationsausgaben der Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen; die Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.

Bestätigung der Angaben

Mit dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine Kopie (PDF-Format) an Ihre E-Mail-Adresse/Ihr Nutzerkonto. Die Antragskopie wird Ihnen ebenfalls auf der Folgeseite zum Download bereitgestellt.

Information zum Datenschutz

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